Subunternehmerleistungen Stadtlinienbusse Referenznummer der Bekanntmachung: A 2021/08
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Subunternehmerleistungen Stadtlinienbusse
Durchführung von Fahrleistungen mit 5 Stadtlinienbussen im öffentlichen Personennahverkehr im Zuständigkeitsbereich der Halleschen Verkehrs-AG. Dabei werden verschiedene Linien befahren. Die Jahresfahrleistung beträgt ca. 356 000 Fahrplankilometer. Die Fahrzeuge sind durch den Auftragnehmer zu stellen. 80 % der Busse dürfen während der vorgesehenen Einsatzzeit beim Auftraggeber nicht älter als 12 Jahre sein.
Halle (Saale)
Es ist Linienverkehr mit Stadtlinienbussen in Halle/Saale im Auftrag der HAVAG durchzuführen.
Stadtlinienbus gemäß dieser Ausschreibung ist ein Omnibus, der speziell für den innerstädtischen Linienverkehr konzipiert ist, unabhängig davon, ob es sich um einen Solobus (12m-13m) oder ein Gelenkbus (18 m-18,75 m) handelt.
80 % der Busse dürfen während der vorgesehenen Einsatzzeit beim Auftraggeber nicht älter als 12 Jahre sein und haben zum Zeitpunkt ihrer Beschaffung die jeweils geltende Euroabgasnorm mit den niedrigsten Schadstoffgrenzwerten einzuhalten.Außerdem sind die Anforderungen der Umweltzone der Stadt Halle zu erfüllen. Diese sind unter www.halle.de recherchierbar. Es dürfen nur Busse zum Einsatz kommen, die die Anforderung an die Barrierefreiheit erfüllen. Für die Busse müssen gültige Zulassungen für den öffentlichen Personenverkehr unter Angabe deren Sitz- und Stehplatzkapazität sowie aktuelle Prüfzertifikate nachgewiesen werden. Jeder Bus muss über einen Mehrzweckbereich für die Mitnahme von Rollstühlen, Kinderwagen u.a. verfügen. In den Bussen muss der Einbauraum für die von der HAVAG gestellten Komponenten digitale Funktechnik, Verkaufstechnik und ITCS-Technik vorhanden sein. Zur Nutzung auf Mietbasis je Bus werden insoweit überlassen: ein 19 Zoll Baugruppenträger für Bordrechner, ein 19 Zoll Baugruppenträger für Funkgerät,Fahrerbedienteil für Bordrechner, Fahrermikrofon, Funklautsprecher, ELA/Audioverstärker mit Innenlautsprecher, je ein Entwerter pro Tür, maximal 2 Antennen, Fahrgastzählsystem, Verkabelung. Kostenfrei wird je Bus ein Fahrausweisverkaufsgerät zur Verfügung gestellt.
Weiterhin werden elektronische Außen- und Innenanzeigen für die Liniennummer und Zielbeschriftung gefordert.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
Außerdem kann der Auftraggeber Änderungen der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards vornehmen, um die Verkehrsbedienung an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw.nachgerüstet werden.
Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge sieht die Auftraggeberin vor, zwischen 3 bis maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufzufordern. Liegt die Zahl der geeigneten Bewerber bei weiniger als drei Bewerbern, so behält sich die Auftraggeberin vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem sie den oder die Bewerber zur Angebotsabgabe auffordert, die über die geforderte Eignung verfügen.
Die Bewertung ergibt sich aus der Bewertungsmatrix, welche den Unterlagen beigefügt ist.
Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt wie nachfolgend dargestellt:
a) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge zunächst hinsichtlich der Mindest-/Ausschlusskriterien prüfen. Diese sind:
aa) ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Bewerberbogen (im Weiteren Bewerberbogen= BB),
bb) Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
b) Im Anschluss erfolgt die formale Prüfung auf Vollständigkeit anhand der mit dieser Bekanntmachung (siehe Ziffer III.) bzw. den Teilnahmeunterlagen geforderten Unterlagen. Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
c) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Die Auftraggeberin wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber danach auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 35 Punkte erreichen können.
Von diesen 35 Punkten entfallen:
— Kriterium 1 Umsatz: maximal 5 Punkte,
— Kriterium 2 Mitarbeiter: insgesamt maximal 15 Punkte,
— Kriterium 3 Fahrzeugflotte: insgesamt maximal 15 Punkte.
Die konkrete Bewertungsmatrix der Stufe 1 des Verhandlungsverfahrens ist in den Teilnahmeunterlagen enthalten.
Die Bewertungsmatrix der Stufe 2 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Es ist nicht gestattet, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Einsatz von Nachunternehmern wird nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund derUnternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist dervorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend (zu kennzeichnen als Anlage 2),
b) unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens unter Verwendung der Anlage 3, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
c) Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit basierend auf Regelung § 10 Abs. 2 LVG LSA, siehe auchZiffer III.2.2) der Bekanntmachung, Anlage 4,
d) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie- falls zutreffend- ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen (zu kennzeichnen als Anlage 5),
e) Kopie einer gültigen Genehmigungsurkunde für Linienverkehr gemäß § 42 oder§ 43 PBefG oder fürGelegenheitsverkehrs gemäß §§ 46, 48 oder 49 PBefG oder einer EU-Genehmigung auf Basis der VO (EG)1073/2009 (zu kennzeichnen als Anlage 8).
a) Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2, Nr. 2, Abs. 3 PBZugV, nicht älter als 1 Jahr. Der Nachweis kann formlos erfolgen, ist jedoch von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zu bestätigen; (zu kennzeichnen als Anlage 9),
b) aktuelle Bankauskunft (Bonitätsnachweis) nicht älter als 3 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge (zu kennzeichnen als Anlage 14),
c) Angabe des Gesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren und Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, Umsatz mit Stadtlinienbussen (Anlage 15). Bei Bewerbergemeinschaften sind die genannten Werte der einzelnen Mitglied nach Anlage 15 unter Verwendung der Anlage 16 zu addieren. Es werden die addierten Beträge der Bewerber-/Bietergemeinschaft gewertet.
a) Bescheinigung der fachlichen Eignung nach §§ 3 ff PBZugV (zu kennzeichnen als Anlage 10),
b) Angabe von Referenzen der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (Personenbeförderung mit Stadtlinienbussen) unter Verwendung der Anlage 13,
c) Benennung Verkehrsleiter unter Nachweis beruflicher Qualifikation nach VO (EG) 1071/2009 undBerufserfahrung (Anlage 17),
d) Eigenerklärung mit Angabe zur Anzahl der beim Bewerber beschäftigten Mitarbeiter mit den entsprechenden Angaben nach Anlage 18,
e) Eigenerklärung des Bewerbers zu: Abwicklung des Verfahrens und etwaigen Vertragsverhältnisses in deutscher Sprache, Einsatz von Fahrpersonal mit ausreichenden Strecken- und Sprachkenntnissen, Anlage 11,
f) Angaben zu vorhandenen Fahrzeugen entsprechend den Anforderungen, Anlage 19, Hinweis für den Zeitraum der Leistungserbingung: 80 % der eingesetzten Standardlinienbusse dürfen während desLeistungszeitraums nicht älter als 12 Jahre sein,
g) Erklärung zur Lage, Örtlichkeit der Betriebsstätte, von welcher aus die Leistungen aus erbracht werden sollen, Anlage 12.
Gewerbezentralregisterauszug (zu kennzeichnen als Anlage 6 zum Teilnahmeantrag)
— Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme je Schadenereignis in Höhe von 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hiervon mindestens 15 Mio. EUR pro geschädigte Person; Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern (ggf. objektkonkret) vorzuweisen (zu kennzeichnen als Anlage 7).
Vergabeunterlagen
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft:
— gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
— Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmenantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen, unter Angabe der Rechtsform,
— zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung im Original mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder benannt werden sowie dasjenige Mitglied, welches die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Gemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen (Anlage 1 Teilnahmeantrag).
Regelungen nach Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), VO (EG) Nr.1071/2009.
a) Es wird auf die Regelung des § 10 Abs. 2 LVG LSA verwiesen. Danach dürfen Bieter bei der Vergabe von Leistungen über öffentliche Personennahverkehrsdienste, die nicht tarifgebunden sind, nur berücksichtigt werden, wenn sie sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, dass sie ihre Arbeitnehmer beider Ausführung der Leistungen mindestens das im Land Sachsen-Anhalt für diese Leistungen in einem einschlägigen u. repäsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehenen Entgelt nach tarifvertraglich festgelegten Bedingungen zahlen. Das für Tarifrecht zuständige Ministerium hat in dem durch VO bestimmten Verfahren festgestellt, welche Tarifverträge Repräsentativ sind und diese im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt (MBL.LSA Jahrgang 2014. S. 478ff.) veröffentlicht. Der Bewerber hat die entsprechenden Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, siehe auch Ziffer III.1)
b) Die eingesetzten Busse haben während der Vertragslaufzeit die Anforderungen nach § 8 Absatz 5 ÖPNVG LSA zu erfüllen, d. h. 80 % der Busse, die zum Zeitpunkt ihrer Beschaffung die jeweils geltende Euro-Abgasnorm mit den niedrigsten Schadstoffgrenzwerten eingehalten haben, dürfen während ihrer Einsatzzeit nicht älter als zwölf Jahre sein. Bei der Neubeschaffung der Fahrzeuge ist die zu diesem Zeitpunkt jeweils geltende Euro-Abgasnorm mit den niedrigsten Schadstoffgrenzwerten einzuhalten. Außerdem sind die Anforderungen der Umweltzone der Stadt Halle zu erfüllen.
c) Daneben sind die weiteren Kriterien während der Laufzeit des Vertrages aufrechtzuerhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Die Auftraggeberin behält isch vor, die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Unterlagen zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe weiter zu konkretisieren, zu ergänzen bzw. zu ändern, wobei hierdurch keine Änderung des grundsätzlichen Gegenstandes bewirkt werden wird. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen ermöglichen interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren vorzunehmen (siehe auf Erfordernis nach Verordnungsbegründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).
h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Vertretungsberechtigten und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterschrieben sein. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten).
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
j) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen auszufüllen.
k) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage 1).
l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
m) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
n) Die Teilnahme von Bewerbern/Bietern an der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angeboten ist ausgeschlossen.
o) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
p) Der Auftraggeber behält sich in Ansehung der Ergebnisse des Verhandlungsverfahren (insbesondere kein wirtschaftliches Ergebnis) vor, die Leistungen in Eigenregie zu erbringen, das Verfahren somit einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.