Erarbeitung eines integrierten gemeindlichen Entwicklungskonzeptes Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-IGEK
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunsbedra
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06242
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://braunsbedra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erarbeitung eines integrierten gemeindlichen Entwicklungskonzeptes
Die Stadt Braunsbedra beabsichtigt die Planungsleistung für die komplette Erarbeitung des IGEK zu vergeben.
06242 Braunsbedra und Ortsteile
Die Stadt Braunsbedra plant die Erarbeitung eines Integrierten gemeindlichen Entwicklungskonzeptes (IGEK). Mit dem IGEK sollen die komplexen Themenstellungen für die weitere Entwicklung der Stadt Braunsbedra inklusive der vier Ortsteile bearbeitet und der entsprechende Handlungsrahmen definiert werden.
Das große inhaltliche Spektrum der IGEK erfordert seitens der Stadt Braunsbedra eine Auseinandersetzung mit vielen verschiedenen Themen. Die Themenschwerpunkte wurden definiert und sind:
1. Gemeinde und Bürgerschaft,
2. Bevölkerungsentwicklung und Sozialstruktur,
3. Bauliche Entwicklung und Ortsbild,
4. Lokale Wirtschaft und Tourismus,
5. Grundversorgung und soziale Infrastruktur,
6. Bildung und Betreuung,
7. Kultur, Freizeit und Erholung,
8. Verkehr und Mobilität,
9. Technische Infrastruktur,
10. Landschaft, Natur und Ressourcenschutz.
Ergänzend zu diesen Themenschwerpunkten gibt es weitere Themen bzw. Entwicklungen und übergeordnete Zielstellungen, die als Querschnittsthemen in mehreren Themen zu beachten sind:
— demografischer Wandel,
— Integration / Inklusion,
— Digitalisierung,
— Klimaveränderungen.
Der Leitfaden zur Erstellung von Integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (IGEK) des Landes Sachsen-Anhalt ist bei der Erarbeitung des IGEK zu beachten.
Das Konzept soll den Entwicklungszeitraum der Stadt Braunsbedra bezogen auf die kommenden 15 Jahre betrachten.
Die Umsetzung des IGEK wird durch das Land Sachsen-Anhalt unter Beteiligung des Bundes unterstützt und ist zwingend bis zum 15.9.2022 fertigzustellen.
Alle interessierten Planungsbüros werden aufgefordert, ihr Interesse gegenüber der o. g. Kontaktstelle zu bekunden. Die Veröffentlichung des Aufrufs zur Interessenbekundung erfolgt aus Publizitäts- und Transparenzgründen. Der Auftrag wird später ohne Veröffentlichung eines Wettbewerbsaufrufs vergeben. Die Angebotsaufforderung / Leistungsbeschreibung wird an die Planungsbüros, die eine Interessenbekundung und die unter VI.3 geforderten Unterlagen einreichen, versandt.
Die Angaben zu II.3 treffen nicht zu, sie waren lediglich aus technischen Gründen erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Interessenbekundungen sind bis zum 16.4.2021 bis 11 Uhr in Textform an die unter I.1 benannte Kontaktstelle zu richten.
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:
Vergleichbare Referenzen von 3 Projekten der letzten 10 Jahre aktueller Auszug aus dem Berufs-, aus dem Handelsregister, Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Bundeszentralregister mit Darstellung des Geschäftszwecks Nachweis der Berufszulassung für die verantwortlichen Personen und Stellvertreter / Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeiter:
— Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Aktueller Nachweis der Erfüllung der Sozialversicherung,
— Aktueller Nachweis der Erfüllung der Berufsgenossenschaft,
— Kopie aktuelle Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen.