B 87, Ortsumgehung Bad Kösen, Neubau Brückenbauwerk 3A Saaletalquerung: Bauüberwachung Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: S222-001-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 87, Ortsumgehung Bad Kösen, Neubau Brückenbauwerk 3A Saaletalquerung: Bauüberwachung Ingenieurbauwerke
Die verkehrliche Situation auf der vorhandenen B 87 ist in der Ortsdurchfahrt (OD) Bad Kösen durch einen hohen Anteil an Durchgangsverkehr gekennzeichnet. Mit dem Ziel, die Ortskerne zu entlasten und den Kurstatus zu gewährleisten, wird deshalb der Bau der Ortsumgehung (OU) erforderlich. Zum Bauvorhaben liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 30.11.2010 vor.
Der neue Streckenabschnitt hat eine Länge von ca. 13,6 km und beinhaltet insgesamt 7 Brückenbauwerke, 7 Entwässerungsbecken (4 Regenrückhaltebecken (RRB), 3 Versickerungsbecken (VSB)) sowie einen Lärmschutzwall mit einer Länge von ca. 300 m und einer Wallhöhe von ca. 2,00 m bis 3,50 m und Fledermausüberflughilfen auf der Strecke und an dem Bauwerk 3A.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Örtliche Bauüberwachung für den Neubau des Brückenbauwerks 3A (Los 3). Die Bauüberwachung für den Streckenbau sowie für die weiteren Bauwerke wird separat vergeben. Wir weisen darauf hin, dass eine Doppelbeauftragung der Bauoberleitung und der Bauüberwachungsleistungen zu dieser Baumaßnahme nicht möglich ist.
Das Brückenbauwerk (BW) 3A stellt die Saaletalquerung dar und überführt die Saale mit einem FFH-Gebiet, die DB-AG Strecken Leipzig-Erfurt mit 2 Gleisen (ICE), München-Berlin (ICE) mit einem Gleis, die Landstraße 203 sowie einen Wirtschaftsweg mit einer Gesamtlänge von 1 226 m und verläuft mit bis zu einer maximalen Hohe von ca. 60 m über dem vorhandenen Gelände. Das Bauwerk wird mit 15 Feldern variierender Stützweiten geplant. Als Bauverfahren kommen der Freivorbau und das Taktschiebeverfahren zum Einsatz. Das Feld über die Saale (FFH-Gebiet) und die anschließenden Nachbarfelder werden mit Längen von 130 m bzw. jeweils 100 m mittels eines Spannbetonhohlkastens überbrückt. Von den beiden Widerlagern aus wird jeweils ein Stahlquerschnitt eingeschoben, welcher anschließend zum Stahlverbundquerschnitt ergänzt wird. Das semi-integrale Bauwerk wird auf allen Achsen tief gegründet.
Weiterhin müssen die Bauüberwachungsleistungen für die Herstellung der erforderlichen Baustraßen sowie Wartungswege im Saalehang auf der Nordseite der Saale sowie auf der Südseite der Saale und die Herstellung der Entwässerungseinrichtungen im Bereich der Saalequerung (mit Durchörterung einer Entwässerungsleitung unter der DB AG Strecke) erbracht werden (Baulos 3 der Gesamtmaßnahme).
Als Baubeginn für das BW 3A ist der Januar 2022 vorgesehen.
Die Baukosten für das Brückenbauwerk 3A betragen ca. 43,7 Mio. EUR (netto).
Bad Kösen
— Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung, Wartungsweg, Windschutzwände auf dem Bauwerk, Baustraßen, Entwässerungseinrichtungen, Beleuchtungsanlage für begehbaren Hohlkasten) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung,
— Fertigungsüberwachung Stahlbau im Werk und auf der Baustelle,
— Fertigungsüberwachung Korrosionsschutz im Werk und auf der Baustelle,
— Schweißfachtechnische und korrosionsschutztechnische Prüfung der Ausführungs- und Werkstattplanung.
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %,
— Referenzen/Erfahrungen des 1. Bauüberwachers: 25 %,
— Referenzen/Erfahrungen des 2. Bauüberwachers: 20 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Fertigungsüberwachers Stahlbau: 5 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Fertigungsüberwachers Korrosionsschutz: 5 %,
— Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %,
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist der Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck „D02_B87-OU-Kösen-BW3A_VgV-BÜ-IBW_Eigenerklaerung-Eignung“,
— Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck „D02_B87-OU-Kösen-BW3A_VgV-BÜ-IBW_Eigenerklaerung-Eignung“.
— Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen,
— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens einen Umsatz von 0,4 Mio. EUR aufweisen.
— Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D04_B87-OU-Kösen-BW3A_VgV-BÜ-IBW_Referenzen-Büro“,
— Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels Angaben im Vordruck „D06-1_B87-OU-Kösen-BW3A_VgV-BÜ-IBW_Referenzen-1.BÜ“, Vordruck „D06-2_B87-OU-Kösen-BW3A_VgV-BÜ-IBW_Referenzen-2.BÜ“, Vordruck „D06-3_B87-OU-Kösen-BW3A_VgV-BÜ-IBW_Referenzen-FÜ-Stahlbau“ und Vordruck „D06-4_B87-OU-Kösen-BW3A_VgV-BÜ-IBW_Referenzen-FÜ-Korrosion“.
— Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D02_B87-OU-Kösen-BW3A_VgV-BÜ-IBW_Eigenerklaerung-Eignung“.
— Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D07_B87-OU-Kösen-BW3A_VgV-BÜ-IBW_Unterauftragnehmer“, Vordruck „D08_B87-OU-Kösen-BW3A_VgV-BÜ-IBW_Verpflichtung-Unterauftragnehmer“ und Vordruck „D09_B87-OU-Kösen-BW3A_VgV-BÜ-IBW_Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer“.
— Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens zweimal die Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke (Straßenbrücken) erbracht haben,
— Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der 1. und 2. Bauüberwacher müssen jeweils mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Bauüberwachungsleistungen für Ingenieurbauwerke (Straßenbrücken) nachweisen.
Der hauptverantwortliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator muss die entsprechende Befähigung gemäß RAB 30 nachweisen und mind. 1 persönliche Referenz über Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Bauausführung im Rahmen eines Straßenbauprojektes vorlegen.
Der vorgesehene Bearbeiter für die Fertigungsüberwachung Stahlbau muss den Nachweis zur Qualifikation als Schweißfachingenieur (SFI) vorlegen und mind. eine Referenz im Bereich Fertigungsüberwachung Stahlbau im Rahmen eines Brückenneubauprojektes nachweisen.
Der vorgesehene Bearbeiter für die Fertigungsüberwachung Korrosionsschutz muss den Nachweis zur Qualifikation als Beschichtungsinspektor (BSI) vorlegen und mind. eine Referenz im Bereich Fertigungsüberwachung Korrosionsschutz nachweisen.
— Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss mindestens aktuell 3 Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke angestellt haben,
— Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu den Referenzen des Bewerbers und der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte genannten Mindeststandards.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3)),
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3)) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen,
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle,
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an,
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_B87-OU-Kösen-BW3A_VgV-BÜ-IBW_Information“,
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Erstangebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06130
Land: Deutschland