Aufwertungsprozess Breiter Weg Stadt Halberstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 3.4-1-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.halberstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufwertungsprozess Breiter Weg Stadt Halberstadt
Vergabe von Leistungen der Freianlagenplanung nach § 38 ff. HOAI und Leistungen der Verkehrsplanung nach § 45 ff. HOAI.
Stadt Halberstadt
Abt. Tiefbau
Domplatz 49
38820 Halberstadt
Freianlagenplanung Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 39 HOAI Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) HOAI sein. Eine genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Auf Grundlage von Anlage 11 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone IV zugeordnet.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 39 HOAI,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 39 HOAI,
— Stufe 3: Leistungsphase 9 nach § 39 HOAI.
Verkehrsanlagenplanung Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 47 HOAI Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) HOAI sein. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Auf Grundlage von Anlage 13 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 47 HOAI,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 47 HOAI,
— Stufe 3: Leistungsphase 9 nach § 47 HOAI.
Die Besonderen Leistungen sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: siehe III.1.1), III.1.2) und III.1.3)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV:
Qualifikationsnachweis (Freianlagenplaner, Landschaftsarchitekt, Verkehrsplaner, etc.)
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert.
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Referenzangabe für Planung und Realisierung eines Fußgängerbereichs mit hoher Ausstattungsintensität:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für die Planung und Realisierung eines Fußgängerbereichs mit hoher Ausstattungsintensität. Hierfür können maximal 25 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Fördermaßnahme Neubau:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für Planungsleistungen mit Fördermitteleinsatz. Hierfür können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Referenzangabe Verkehrsanlage:
Angabe einer Referenz des Bewerbers für die Planung und Realisierung eines verkehrsberuhigten Bereiches mit normalen städtebaulichen Anforderungen (mindestens Honorarzone III gemäß Objektliste HOAI Anlage 13). Hierfür können maximal 25 Punkte erreicht werden.
Hinweis: eine Bietergemeinschaft muss wie auch ein Einzelbewerber, 3 Referenzen abgeben. Referenzabgaben darüber hinaus sind nicht erforderlich. Die Anforderungen an eine Bietergemeinschaft sind hier mit denen an einen Einzelbewerber gleichzusetzen
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung sowie Angabe zu dessen Qualifikation. Hierfür können maximal 15 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Hierfür können maximal 15 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter /bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter, die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal per Nachricht in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3)) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.