Vergabe von Reinigungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 537 E -ZBS- G 95/ 2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lg-md.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Reinigungsdienstleistungen
Abschluss von Verträgen über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung inkl. der Arbeitsplätze und der Fenster- und Glasreinigung für das Landgericht Magdeburg, die Außenstelle des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung und den Sozialen Dienst der Justiz Magdeburg.
Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze und weiterer Sonderreinigungen für die Dienststellen im Landgericht Magdeburg
Magdeburg
Vertrag über die Durchführung der Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze und weiterer Sonderreinigungen für das Landgericht Magdeburg, die Außenstelle des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung und den Sozialen Dienst der Justiz Magdeburg.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn er nicht spätestens vier Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird.
Vor Angebotsabgabe ist eine Vor-Ort-Begehung zwingend erforderlich. Der fehlende Nachweis der Ortsbegehung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Fenster- und Glasreinigung für die Diensstellen im Landgericht Magdeburg
Magdeburg
Vertrag über die Durchführung der Fenster- und Glasreinigung für das Landgericht Magdeburg, die Außenstelle des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung und den Sozialen Dienst der Justiz Magdeburg.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn er nicht spätestens vier Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird.
Vor Angebotsabgabe ist eine Vor-Ort-Begehung zwingend erforderlich. Der fehlende Nachweis der Ortsbegehung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen (Anlage Bieterauskunft): Name, Sitz, Rechtsform, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner u.s.w.,
2. Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Anlage Bieterauskunft),
3. Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Anlage Bieterauskunft),
4. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Anlage Bieterauskunft),
5. Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Anlage Bieterauskunft),
6. Eigenerklärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB (Anlage Bieterauskunft),
7. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (Anlage Bieterauskunft).
Der Bieter ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers hat der Bieter die Eigenerklärungen (Bieterauskunft – gemäß § 47 Abs. 2 VgV Eignungsleihe i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5 VgV) und Nachweise für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer vorzulegen.
8. Einreichung der Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 12 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
9. Nachweis der Handwerkskammer über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
10. Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie (gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
1. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. künftigen Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Für Los 1: Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR, Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Für Los 2: Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR, Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet im Fall der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen. (Anlage Bieterauskunft)
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage Bieterauskunft).
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Für Los 1 Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR, Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Für Los 2: Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR, Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Mit dem Angebot sind weiterhin folgende Unterlagen einzureichen:
a) vollständig ausgefüllte Preisblätter für die Unterhaltsreinigung (Anlagen 3a-c) (gilt nur für Angebote auf Los 1),
b) vollständig ausgefülltes Preisblatt für die Sonderreinigungen (Anlagen 3d) (gilt nur für Angebote auf Los 1),
c) vollständig ausgefülltes Preisblatt für die Glas- und Rahmenreinigung (Anlage 3) (gilt nur für Angebote auf Los 2),
d) Ergänzende Vertragsbedingungen nach LVG LSA (Anlage 5),
e) Eigenerklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Anlage 6),
f) Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (Anlage 7),
g) Erklärung über die Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (Anlage 8),
h) unterschriebener Nachweis über die Teilnahme an der Ortsbesichtigung (Besichtigungsbescheinigung).
1. Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Unterhaltsreinigung und Glasreinigung aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre (Anlage Bieterauskunft). Es sind je Leistungsart 3 Referenzen anzugeben mit Angabe von: Art des Objektes, Ausführungsort des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Leistungsart Unterhaltsreinigung bzw. Glasreinigung (Name des Auftraggebers und Ansprechpartner mit Telefonnummer). Wünschenswert sind Referenzen mit regionalen Bezug zum Leistungsgegenstand,
2. Eigenerklärung zur Zertifizierung des Unternehmens zum Qualitätsmanagement mit Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertigen (Anlage Bieterauskunft),
3. Eigenerklärung über die Leistungserbringung (Anlage Bieterauskunft)
Erklärung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung spätestens zum Liefertermin beschäftigt und dem Unternehmen auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
4. Bietergemeinschaftserklärung (sofern zutreffend),
5. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_Eignungsleihe (sofern zutreffend).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 20.4.2021 eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).