Schmutz- und regenwasserseitige Erschließung der Ortslage Saubach und Kahlwinkel mit Überleitung nach Saubach und Bad Bibra; Saubach, 5. BA Los 11: W.-Pieck-Straße, Weg zur Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-05-ON SB LOS 11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nebra (Unstrut)
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06642
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.azv-unstrut-finne.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schmutz- und regenwasserseitige Erschließung der Ortslage Saubach und Kahlwinkel mit Überleitung nach Saubach und Bad Bibra; Saubach, 5. BA Los 11: W.-Pieck-Straße, Weg zur Schule
Der Abwasserzweckverband Unstrut-Finne in Nebra, der Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut und die Gemeinde Finneland beabsichtigen im Rahmen einer Gemeinschaftsbaumaßnahme, die Anlagen zur Ortsentwässerung in der Ortslage Saubach in einem 5. Bauababschnitt, Los 11 weiter auszubauen bzw. zu erneuern. In diesem Zuge werden auch die Trinkwasserversorgungsleitungen erneuert. Die Gemeinde stellt die Restflächen der W.-Pieck-Straße wieder her.
Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist der Ausbau der Ortskanalisation, die Erneuerung der Trinkwasserleitung und die Wiederherstellung der Straßenrestflächen in der W.-Pieck-Straße sowie die Erneuerung der Kanalisation im Weg zur Schule in Saubach.
Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis
Finneland / OT Saubach
Titel 1: Baustelleneinrichtung
Titel 2: Schmutzwasserkanal (W.-Pieck-Straße, Herrentalgrabenweg)
— ca. 620 m Schmutzwasserkanal DN 200 PP, 14 St. PE-Fertigteilschacht DN 1000, ca. 190 m Hausanschlussleitungen DN 150,
— 750 m2 Oberflächenwiederherstellung in bituminösem Aufbau.
Titel 3: Regenwasserkanal (W.-Pieck-Straße, Herrentalgrabenweg)
— ca. 300 m Regenwasserkanal DN 300 StB, 6 St Betonfertigteilschacht DN 1000, ca. 120 m Hausanschlussleitungen DN 150,
— 220 m2 Oberflächenwiederherstellung in bituminösem Aufbau.
Titel 4: Schmutzwasserkanal (Weg zur Schule)
— ca. 105 m Schmutzwasserkanal DN 200 PP, 6 St. PE-Fertigteilschacht DN 600/1000, ca. 10 m Hausanschlussleitungen DN 150.
Titel 5: Regenwasserkanal (Weg zur Schule)
— ca. 75 m Regenwasserkanal DN 600 StB, 5 St Fertigteilschacht DN 600/1.200, ca. 10 m Hausanschlussleitungen DN 150.
Titel 6: Trinkwasserleitung (W.-Pieck-Straße)
— ca. 350 m Druckrohr aus PE 100 RC, SDR 11, da 125 x 11,4, ca. 70 m Druckrohr aus PE 100 RC, SDR 11, da 32 x 2,9,
— 250 m2 Oberflächenwiederherstellung in bituminösem Aufbau.
Titel 7: Restflächen im Auftrag der Gemeinde (W.-Pieck-Straße)
— 1 070 m2 Oberflächenwiederherstellung in bituminösem Aufbau.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schmutz- und regenwasserseitige Erschließung der Ortslage Saubach und Kahlwinkel mit Überleitung nach Saubach und Bad Bibra; Saubach, 5. BA Los 11: W.-Pieck-Straße, Weg zur Schule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserpfalz / Wohlmirstedt
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06642
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.muetze-raetzel.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT bei der Vergabestelle des AZV Unstrut-Finne, Schloßhof 5 in 06642 Nebra, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Landesverwaltungsamt 1. Vergabekammer und 2. Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 1 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nebra (Unstrut)
Postleitzahl: 06642
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.azv-unstrut-finne.de