Unterstützungsleistungen im Bereich Outputmanagement (StreamServe) Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2021 - 0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen im Bereich Outputmanagement (StreamServe)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB - IT Dienstleistungsvertrages. Dieser stellt den Rahmen für Unterstützungsleistungen bei der Weiterentwicklung und Harmonisierung der Outpumanagement- Architektur der Auftraggeberin dar.
Die Unterstützungsleistungen sollen sowohl persönlich vor Ort in Magdeburg, als auch Remote erfolgen.
Zu den Vorhaben der Auftraggeberin im Bereich Outputmanagement gehört die Konsolidierung der Output-Systeme auf ein Output-System und die Fokussierung der Inhouse-Entwicklung auf das strategische Produkt. Die Überführung der Dokumente aus dem Output-System StreamServe in das Output-System X-Out ist bis zum 31.12.2022 vorgesehen. Bis zum Abschluss der Überführung müssen die vorhanden Dokumente im Output-System StreamServe gewartet werden. Weiterhin muss der operative Betrieb sichergestellt werden.
Geplant sind Unterstützungsleistungen im Umfang von ca. 120 Stunden pro Monat innerhalb der Vertragslaufzeit. Der geplante Umfang entspricht den Erfahrungswerten der Auftraggeberin und stellt zugleich keine Mindestbeauftragungsverpflichtung dar.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag insgesamt 2-mal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens 31.12.2024, zu verlängern.
In diesen Fällen hat die Auftraggeberin den Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende schriftlich über die Verlängerung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Bestehen des Unternehmens ist durch Kopie der Gewerbeanmeldung oder einem aktuellen Handelsregisterauszug (Ausstellungsdatum nicht vor dem 1.1.2021) nachzuweisen.
Das Unternehmen muss seit mindestens 5 Jahren am Markt bestehen und im hier einschlägigen Tätigkeitsbereich agieren.
Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus dem die Bezeichnung, die Rechtsform der Gesellschaft, das Gründungsdatum des Unternehmens, das Tätigkeitsspektrum sowie die Anschrift des Firmenhauptsitzes und eventueller weiterer Betriebsstätten hervorgehen.
— Ausgefülltes Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ und wenn bereits vorhanden, Kopie/Scan der Police der Berufshaftpflichtversicherung,
— Kopie/Scan der gültigen Bescheinigung in Steuersachen (oder Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes, Erstelldatum nicht vor dem 1.1.2021.
Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst mindestens Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Mindestversicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt 2 Mio. EUR pauschal je Schadenereignis.
— ausgefüllte Referenzliste,
— ausgefüllte Eigenerklärung Eignung.
— Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Die Referenzen müssen sich jeweils auf einen Leistungsträger der Sozialversicherung beziehen und dürfen nicht älter als 3 Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein.
Unter der Sozialversicherung werden Körperschaften, Anstalten und Behörden verstanden, welche als (Sozialversicherungs)Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch I (SGB I) benannt sind.
— Das Unternehmen muss seit mindestens 5 Jahren in den Bereichen der Planung, Steuerung und Durchführung im hier einschlägigen Tätigkeitsfeld am Markt agieren,
— der Auftragnehmer hat über mindestens 3 Mitarbeiter zu verfügen, welche jeweils mindestens 3 Jahre Erfahrungen in der Dokumentenentwicklung im Bereich der Sozialversicherung mit dem Produkt StreamServe vorweisen können,
— die zur Auftragsumsetzung eingesetzten Mitarbeiter haben insbesondere über Erfahrungen in den folgenden Bereichen zu verfügen:
—— Umsetzung von Entwicklungen für Dokumenten in StreamServe (OpenText)
—— Übernahme von Incident Bearbeitung im Kundensystem
—— Sicherstellung Linienbetrieb und Überwachung der Betriebsfähigkeit
—— Dokumentation und Pflege der Entwicklung;
— der Auftragnehmer muss zertifizierter Lizenzpartner von OpenText (Silver Level) für die StreamServe Lösung sein. Eine entsprechende, gültige Bestätigung ist den Angebotsunterlagen beizufügen.
Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Paragraph 10 LVG LSA),
— Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der elektronischen Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAD2GN zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen;
3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;
4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAD2GN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.