Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen mit Ersatzteilversorgung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.havag.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luther-lawfirm.com
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen mit Ersatzteilversorgung
Konstruktion, Fertigung und Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen sowie die Versorgung mit Ersatzteilen.
Stadt Halle/Saale
Die Hallesche Verkehrs-AG beabsichtigt, 56 Straßenbahnfahrzeuge für den Straßenbahnbetrieb im Halleschen Nahverkehr zu beschaffen. Der zu erteilende Auftrag beinhaltet die Konstruktion, Fertigung und Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen. Dabei übernimmt der Auftragnehmer alle Rechte und Pflichten sowie die Alleinverantwortung für die Konstruktion, Fertigung und Lieferung der kompletten, funktionsfähigen, inbetriebnahmefähigen, betriebsfertigen, für den wirtschaftlichen Einsatz im Betrieb des Auftraggebers geeigneten Fahrzeuge. Außerdem obliegt dem Auftragnehmer die Erstellung und Lieferung der vollständigen Dokumentation unter Einhaltung der vereinbarten Liefertermine.
Das Verfahren beinhaltet 2 Beschaffungsvarianten (Beschaffungsvariante A und Beschaffungsvariante B) sowie optionale Leistungen. Die Erstangebote sind daher für 2 Beschaffungsvarianten – als Grundangebot und als Alternativangebot – einzureichen.
Beschaffungsvariante A (Grundangebot):
Mit dem Grundangebot müssen insgesamt 56 Fahrzeuge in folgender Konstellation angeboten werden:
— 17 Fahrzeuge der 45-Meter-Länge (MGT-XL),
— 14 Fahrzeuge der 30-Meter-Länge (MGT-M) und
— zusätzlich 25 weitere Fahrzeuge als optionale Leistung (3 Optionen): von der 30-Meter-Kapazitätsvariante (MGT-M) sind 25 weitere Fahrzeuge als optionale Leistung anzubieten. Davon müssen 11 der 30 m-Fahrzeuge im 1. Halbjahr 2026 (Option 1), weitere 11 im 2. Halbjahr 2026 (Option 2) und weitere 3 im Jahr 2027 (Option 3) geliefert werden, falls von den Optionen Gebrauch gemacht wird,
— zusätzlich als optionale Leistung: Fertigung eines Modells eines Fahrzeugs bzw. Fahrzeugmoduls (Option 4).
Beschaffungsvariante B (Alternativangebot):
Mit dem Alternativangebot müssen 56 Fahrzeuge in folgender Konstellation angeboten werden:
— 9 Fahrzeuge der 45-Meter-Länge MGT-XL,
— 8 Fahrzeuge der 38-Meter-Länge MGT-L,
— 14 Fahrzeuge der 30-Meter-Länge MGT-M und
— zusätzlich 25 weitere Fahrzeuge als optionale Leistung (3 Optionen): von der 30-Meter-Kapazitätsvariante (MGT-M) sind 25 weitere Fahrzeuge als optionale Leistung anzubieten. Davon müssen 11 der 30 m-Fahrzeuge im 1. Halbjahr 2026 (Option 1), weitere 11 im 2. Halbjahr 2026 (Option 2) und weitere 3 im Jahr 2027 (Option 3) geliefert werden, falls von den Optionen Gebrauch gemacht wird,
— zusätzlich als optionale Leistung: Fertigung eines Modells eines Fahrzeugs bzw. Fahrzeugmoduls (Option 4).
Die Auftraggeberin wird neben der Regelungen zur Fahrzeuglieferung auch eine Regelung über die Versorgung mit Ersatzteilen und Wartungs-Kits vereinbaren.
I. 25 Fahrzeuge der MGT-M-Kapazitätsvariante müssen als optionale Leistung angeboten werden (3 Optionen):
— Option 1: 11 der MGT-M-Fahrzeuge mit Lieferung im 1. Halbjahr 2026;
— Option 2: weitere 11 der MGT-M-Fahrzeuge mit Lieferung im 2. Halbjahr 2026;
— Option 3: weitere 3 der MGT-M-Fahrzeuge mit Lieferung im Jahr 2027.
II. Option 4: Als weitere Option ist die Fertigung eines Modells eines Fahrzeugs bzw. Fahrzeugmoduls anzubieten.
1. Die Leistungsbeschreibung in Form von Lastenheft unterliegt dem Geschäftsgeheimnis der Auftraggeberin und ist daher vertraulich. Um den Schutz dieser sensiblen Informationen zu bewirken, sieht die Auftraggeberin von einer direkten elektronischen Bereitstellung des Lastenhefts zum Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung ab. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Leistungsbeschreibung daher der Kurzversion des Lastenhefts als Projektbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungsbeschreibung in Form eines detaillierten Lastenhefts wird nach der Eignungsprüfung den geeigneten Teilnehmern bei Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
2. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO).
Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.
3. Zur Finanzierung der Beschaffung der insgesamt 56 Straßenbahnfahrzeuge (Leistungsanforderung geht aus Projektbeschreibung/Lastenheft hervor) ist ein Budget von 168 Mio. Euro (exklusive etwaig anfallende Umsatzsteuer) als Investitionsobergrenze festgelegt. Die als zusätzliche Option anzubietende Fertigung eines Modells eines Fahrzeugs bzw. Fahrzeugmoduls ist von dieser Investitionsobergrenze nicht erfasst. Gleichfalls sind die über die Beschaffung der 56 Straßenbahnfahrzeuge hinausgehenden Leistungen in Bezug auf die Ersatzteilversorgung von dieser Investitionsobergrenze nicht erfasst.
Alle endgültigen Angebote, welche die Investitionsobergrenze überschreiten, werden ausgeschlossen. Der Auftrag kann daher nur an einen Bieter vergeben werden, dessen endgültiges Angebot die Investitionsobergrenze nicht überschreitet.
Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit der Beschaffung aufgrund der Überschreitung der Investitionsobergrenze durch alle endgültigen Angebote das Verfahren insgesamt aufzuheben.
4. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Angebotsverfahren die Angaben hinsichtlich der Teile des Auftrags zu fordern, welche die Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie die Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer samt des Nachweises, dass diese zur Verfügung stehen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder).
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und §21 SchwarzarbG vorliegen.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014.
1. Jahresabschlusse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften: Die Jahresabschlüsse sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat vorzulegen.
2. Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat abzugeben.
3. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Bei Bewerbergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat abzugeben.
4. Bankauskunft: Die aktuelle (nicht älter als 2 Monate – zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages) Bankauskunft der Hausbank soll von einem in der Europäischen Union, in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut stammen und eine Aussage darüber zulassen, ob die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers zur Durchführung des Auftrags besteht. Aus der Bankerklärung soll sich folgender Inhalt ergeben: Art und Dauer der Geschäftsbeziehung und Geschäfts- und Zahlungsverhalten des Unternehmens. Der Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
5. Nachweis des Versicherungsschutzes:
Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen (fort-)bestehen wird.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zur Eigenerklärung des Bewerbers eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird.
Bei Bewerbergemeinschaft: im Auftragsfall muss sich der Versicherungsschutz auf die gesamte Bewerbergemeinschaft bzw. die für die Auftragsausführung gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.
Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zwingend vorzulegen.
5.1 Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich einer Produkthaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (2-fach maximiert p.a.) in Höhe von 30 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 10 Mio. EUR für Vermögenschäden/sonstige Schäden.
5.2 Der Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung für Umweltschäden mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils 1-fach maximiert p.a.) in Höhe von 20 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögenschäden/sonstige Schäden.
5.3 Der Nachweis einer Montage- und Inbetriebnahmeversicherung mindestens gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Montageversicherung (AMoB 2011) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
1. Nachweis vergleichbarer Leistungen durch die Eigenerklärung Referenzen: Vorlage vergleichbarer Referenzenprojekte mit u.a. konkreter Benennung des Auftragsgebers der jeweiligen Referenzleistung nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit; Vergleichbarkeit:
Es werden nur vergleichbare Referenzprojekte berücksichtigt. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte, welche die Referenzleistung (betreffend die Lieferung neuer Straßenbahnfahrzeuge) ab dem 1. Januar 2011 zum Inhalt hatten.
Als ein Referenzprojekt gilt ein Rahmenvertrag oder ein Hauptauftrag inkl. etwaiger Optionen.
Als Referenzleistung muss die Herstellung und erfolgreiche Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen erbracht worden sein. Straßenbahnfahrzeuge sind solche im Sinne § 1 Abs. 2, Nr. 1 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) i. V. m. § 4 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Ein Straßenbahnfahrzeug gilt als erfolgreich geliefert, wenn es durch den Auftraggeber im relevanten Zeitraum rechtsgeschäftlich abgenommen wurde und sich im kommerziellen Fahrgasteinsatz befindet/befand.
Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, in denen die erfolgreiche Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen ab dem 01. Januar 2011 erfolgte.
2. Vorlage eines Nachweises über die Erfahrungen und Fähigkeiten im Sicherheitsmanagement nach DIN EN 50126 oder gleichwertig im Rahmen eines behördlichen Fahrzeugabnahme- bzw. Inbetriebnahmegenehmigungsverfahrens: Der geforderte Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage a) eines Musters eines Sicherheitsplans gemäß DIN EN 50126 oder gleichwertig und b) eines Musters einer Risikoanalyse gemäß DIN EN 50126 oder gleichwertig;
3. Nachweis der gültigen Zertifizierung nach EN ISO 9001 oder gleichwertig;
4. Nachweis der gültigen Zertifizierung EN ISO 14001 (EMAS/EMAS II) zum Umweltmanagementsystem oder gleichwertig;
5. Nachweis der gültigen Zertifizierung DIN EN 15085, Zertifizierungsstufe CL1 oder gleichwertig;
6. Nachweis der gültigen Zertifizierung DIN 6701, Klasse A1 oder gleichwertig.
Zu 1. (Referenzen):
Die Zahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht beschränkt. Durch die insgesamt vorgelegten Referenzprojekte muss der Bewerber jedoch mindestens folgende Leistungen kumulativ erfüllen/nachweisen:
Vergleichbare Referenzprojekte über die erfolgreiche Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen im relevanten Zeitraum, welche insgesamt folgende Voraussetzungen erfüllen:
Lieferung von in Summe aller Referenzen mindestens 100 Straßenbahnfahrzeugen im Gebiet der EU, des EWR, der Schweiz oder der Türkei;
— davon Lieferung mindestens eines Straßenbahnfahrzeugs, für das eine Abnahme bzw. Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab oder eine dazu gleichwertige behördliche Abnahme bzw. Genehmigung erteilt wurde,
— davon Lieferung mindestens eines Straßenbahnfahrzeugs, in dem Drehgestelle eingesetzt wurden (Drehgestell: ein Fahrwerk mit 2 zum Rahmen hin abgefederten Radsätzen; die Räder sind mit einer rotierenden Radsatzwelle oder einer Portalachse verbunden; der Rahmen ist über einen Drehzapfen oder Drehkranz gelagert und gegenüber dem Wagenkasten frei ausdrehbar),
— davon Lieferung mindestens eines Straßenbahnfahrzeugs mit geschweißtem Stahlwagenkasten (Ganzstahl),
— davon Lieferung mindestens eines Straßenbahnfahrzeugs, bei dem das Sicherheitsmanagement nach DIN EN 50126 oder gleichwertig erfolgte.
a) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
b) Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen (im elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform (Angabe des Namens des (vertretungsberechtigten) Unterzeichners) die händische Unterschrift), mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
c) Bei Bewerbergemeinschaften:
Die unter II.1.1) geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen.
Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis verlangt ist.
d) Bei Eignungsleihe:
Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter Ziffer III.1.1) geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist.
Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
1. Die Beschaffung der 56 Straßenbahnfahrzeuge erfolgt unter Zuwendung von Fördermitteln durch das Land Sachsen-Anhalt.
2. Zu beachten ist, dass zur Finanzierung der Beschaffung der Straßenbahnfahrzeuge eine Investitionsobergrenze von 168 Mio. Euro (exklusive etwaig anfallende Umsatzsteuer) festgelegt wurde. Die als zusätzliche Option anzubietende Fertigung eines Modells eines Fahrzeugs bzw. Fahrzeugmoduls ist von dieser Investitionsobergrenze nicht erfasst. Gleichfalls ist die über die Beschaffung der Straßenbahnfahrzeuge hinausgehenden Leistungen in Bezug auf die Ersatzteilversorgung von dieser Investitionsobergrenze nicht erfasst.
Alle endgültigen Angebote, welche die Investitionsobergrenze überschreiten, werden ausgeschlossen. Der Auftrag kann daher nur an einen Bieter vergeben werden, dessen endgültiges Angebot die Investitionsobergrenze nicht überschreitet.
1. Die Bewerber werden auf die Regelungen des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA) hingewiesen.
2. Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erfolgt gegenüber der Auftraggeberin mündlich und schriftlich ausschließlich in deutscher Sprache. Die Ansprechpartner bei dem Auftragnehmer müssen der deutschen Sprache in Wort- und Schrift mindestens auf dem Sprachniveau C1 mächtig sein.
3. Vor Abschluss des Vertrages sowie einmal jährlich ist das Fortbestehen des geforderten Versicherungsschutzes durch Vorlage der entsprechenden schriftlichen Bestätigungen der Versicherer nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Formblättern, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
3. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
4. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
5. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
6. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
7. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
8. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
9. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
10. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb“ zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 25. März 2021, Ortszeit: 12.00 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: [removed], Tel.:+49 (0) [removed]) wenden.
11. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
12. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland