Freianlagenplanung Umfeldgestaltung altes Bahnhofsareal Oschersleben (Bode)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oschersleben (Bode)
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39387
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oscherslebenbode.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung Umfeldgestaltung altes Bahnhofsareal Oschersleben (Bode)
Die Stadt Oschersleben (Bode) will bis Frühjahr 2022 mit Städtebaufördermitteln das alte Bahnhofsareal neu gestalten. Im Herbst 2018 wurde dafür die Freianlagenplanung mit der LP 2 und 3 beauftragt, um den entsprechenden Förderantrag zu stellen. Nach der Bewilligung im Dezember 2019 sollen nunmehr die weiteren Planungsleistungen ab LP 4 europaweit ausgeschrieben und beauftragt werden. Die Kostenberechnung benennt 1,8 Mio. EUR netto für die Baumaßnahmen. Baubeginn ist Frühjahr 2021, Baufertigstellung Frühjahr 2022.
Oschersleben
Freianlagen HOAI § 39, LP 4-9 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagenplanung Umfeldgestaltung altes Bahnhofsareal Oschersleben
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS.
Teilnahmeanträge, die nur in Papierform eingereicht wurden, werden nicht gewertet.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an subreport Verlag Schawe GmbH Herrn Ralf Jedecke Tel.: [removed] 45 [removed] Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Veröffentlichung 6.3.2020.
Eingang Teilnahmeanträge 6.4.2020
Auswahl Teilnehmer 14.4.2020
Erstangebote 8.5.2020
Verhandlung 12.5.2020 finale Angebote und Info gemäß GWB 15.5.2020.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.