Planungsleistungen für die Sanierung des Rathauses in 39524 Sandau (Elbe), Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: 37_EHL_01-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klietz
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.elbe-havel-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Sanierung des Rathauses in 39524 Sandau (Elbe), Deutschland
Planungsleistungen für die Sanierung des Rathauses in 39524 Sandau (Elbe)
Im Rahmen des Förderprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (siehe Abschnitt II.2.11 dieser Bekanntmachung).
Los 4: Fachplanung Technische Ausrüstung: Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen
Die Gesamtleistung der Planung ist in 4 Lose aufgeteilt. Die Auftragsbekanntmachung und Aufforderung zur Angebotsabgabe für das Los 1 Gebäudeplanung, Los 2 Tragwerksplanung, Los 3 Planung Technische Ausrüstung HLS und Los 4 ist bereits im Jahr 2020 erfolgt, jedoch ohne Bieter für das Los 4. Das Vergabeverfahren für das Los 4 muss daher gesondert neu veröffentlicht werden.
Die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 für die Leistungsbilder Gebäude und Tragwerksplanungnach HOAI sind bereits vertraglich gebunden. Die Vorplanung- Leistungsphase 2- ist Grundlage der Auftragsbekanntmachung.
Zusätzlich unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber in der Kommunikation mit dem Fördermittelgeber und bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen.
Rathaus Sandau
Marktstraße 2
39524 Sandau (Elbe)
Das Los 4 umfasst die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Leistungsphasen 1-9 nach §55 HOAI für Anlagengruppen der Starkstromanlagen, der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen sowie Förderanlagen nach §53 Abs. 2 Nr. 4, 5 und 6 HOAI inklusive der Besonderen Leistung „Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist“ für die Sanierung des Rathauses in 39524 Sandau (Elbe).
Die Leistung ist unter Berücksichtigung der allgemein geltenden bauordnungsrechtlichen und bautechnischen Regeln, denkmalrechtlicher Belange sowie unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben bei Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln zu erbringen.
Informationen zur Sanierung des Rathauses:
Die bautechnische Sanierung hat das Ziel das historische Fachwerkgebäude funktionssicher wieder herzustellen und gleichzeitig die Anforderungen an die Standsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit, den Brandschutz, die Mindestanforderungen des bautechnischen Wärmeschutzes und die Anforderungen zur Nutzung als öffentliches Verwaltungsgebäude sicherzustellen.
Das äußere Erscheinungsbild des Fachwerkgebäudes mit 2 gemauerten Wänden bleibt erhalten.
Zerstörte Bauteile werden in denkmalgerechter, material und werkgerechter Bauweise erneuert.
Veränderungen, die zur Wiederherstellung der Funktionssicherheit dienen, werden so ausgeführt, dass sie im Erscheinungsbild gegenüber der historischen Bauweise
Deutlich zurücktreten oder durch die historischen Bauteile verdeckt werden.
Historische Bauteile werden lastableitend und als bautechnisch wirksame Bauteile saniert. Es erfolgt keine Sanierung im Sinne von „Theaterfachwerk“.
Die Anforderungen auf der Grundlage der Bauordnung, BauO LSA, zur Sicherstellung des ersten und zweiten Rettungsweges werden mit dem Neubau eines Erschließungsbauwerkes als Sicherheitstreppenhaus erfüllt.
Im Erschließungsbau befindet sich der Haupteingang, ein brandsicheres Treppenhaus aus Stahlbeton und ein Personenaufzug.
Die Maßnahmen im Einzelnen sind:
— Standsichere Wiederherstellung des historischen Dachtragwerkes,
— Standsichere Wiederherstellung der äußeren Fachwerkwände,
— Standsichere Wiederherstellung der äußeren Mauerwerkswerkwände,
— Standsichere Ertüchtigung der Geschossdecken,
— Standsichere Wiederherstellung der inneren Fachwerkwände,
— Bautechnische Maßnahmen zur Einhaltung des Brandschutzes, des bautechnischen Wärmeschutzes und die Anforderungen der Nutzung als öffentliches Verwaltungsgebäude,
— Erneuerung aller technischen Anlagen,
— Neuordnung der Ver- und Entsorgungsleitungen,
— Einrichtung als modernes Verwaltungsgebäude in einer historischen Gebäudehülle.
Nutzungskonzept:
Nach Abschluss der Sanierung sollen folgende Funktionen vorhanden sein:
— Sitz der Stadtverwaltung,
— Sitz des Bauamtes der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land,
— Hausärztlicher Dienst und medizinische Versorgung,
— Generationenübergreifende Begegnungsstätte,
— Tourismusinformation und
— Multifunktionsraum im Dachgeschoss.
—— Gebäudegrundfläche 275 m2,
—— BRI Brutto-Rauminhalt 4 210 m3,
—— BGF Brutto-Grundfläche 1 094,20 m2,
—— NRF Netto-Raumfläche 834,40 m2.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe für das Los 4 aufgefordert werden, erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
In der 1. Stufe prüft der Auftraggeber die Erfüllung der unter Ziffer III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, Ziffer III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Ziffer III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieser Bekanntmachung aufgestellten Bedingungen/Mindeststandards hinsichtlich der Eignung der Bewerber.
In der 2. Stufe bestimmt der Auftraggeber unter den Bewerbern, die die Bedingungen/Mindeststandards bzgl. der gestellten Eignungskriterien erfüllen, diejenigen, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Dazu bewertet der Auftraggeber den von den Bewerbern erreichten Erfüllungsgrad in den einzelnen Kriterien. Die Bewertung erfolgt anhand einer Punkteskala von 1 bis 3 Punkten. Folgende Kriterien mit folgenden Wichtungen werden dabei bewertet:
1. Kriterium (Wichtungszahl 15):
Durchschnittlicher Umsatz des Bewerbers mit Leistungen aus dem Tätigkeitsbereich des im Los 4 zu vergebenden Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Kriterium (Wichtungszahl 75):
Ausführung von im Los 4 zu vergebenden vergleichbaren Leistungen der Planung technischer Ausrüstung der Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI für Anlagengruppen der Starkstromanlagen, der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen sowie der Förderanlagen nach § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5 und 6HOAI in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Von der Vergleichbarkeit der Planungsleistungen kann nur ausgegangen werden, wenn:
— das Bauen im Bestand im Bereich der technischen Ausrüstung erbracht wurde.
3. Kriterium (Wichtungszahl 10):
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrags im Los 4 verfügt. Der Bewerber verfügt über eine CAD-, AVA-, Kosten- und Terminplanungssoftware.
Die Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb in den Auftragsunterlagen enthält konkrete Vorgaben für die jeweiligen Punktebereiche von 1 bis 3 Punkten.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst verbindlich nur die Leistungsphasen 1-3 (Leistungsstufe 1) und optional die Leistungsphase 4 (Leistungsstufe 2), Leistungsphasen 5-7 (Leistungsstufe 3) und die Leistungsphasen 8 und 9 (Leistungsstufe 4). Die weitere Beauftragung ab Leistungsstufe 2 erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über die Weiterbeauftragung frei, ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nutzung des Optionsrechts kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend machen.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. Fragen und Hinweise zum hiesigen Vergabeverfahren sind von Rügen deutlich zu trennen und spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de an die Vergabestelle zu richten. Die Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bewerbern elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die Bewerber werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen Bewerbern aus dem Teilnahmewettbewerb elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich interessierte Bewerber fortlaufend über den jeweiligen Stand des Ausschreibungsverfahrens informieren müssen, ob die Vergabestelle/Kontaktstelle geänderte oder weitere Unterlagen bereitgestellt hat (Holschuld).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz bzw. Wohnsitz des Bewerbers. Bewerber, die eingetragen sind im Handelsregister, geben an unter welcher Nummer ihre Eintragung und bei welchem Amtsgericht ihre Eintragung geführt wird. Bewerber, die nicht zur Eintragung verpflichtet sind, spezifizierenihren Status. Die Bewerber bestätigen, dass der jeweils angegebene Eintragungsstand ihren aktuellen Status entspricht.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB sind im Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“, soweit keine EEE(Einheitliche Europäische Eigenerklärung) abgegeben wird, vom Bewerber/jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag und auf gesondertes Verlangen von den Unterauftragnehmern und Eignungsverleihern abzugeben. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen/dessen Angebot beauftragt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie Sach-und Vermögensschäden,
2. Erklärung zum jährlichen Umsatz des Bewerbers in dem/den Tätigkeitsbereich/en des/der von seinem Teilnahmeantragumfassten Loses/Lose jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1. Der Bewerber wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Leistungen im Tätigkeitsbereich des/der vom Teilnahmeantrag umfassten Loses/Lose mit einer Deckungssumme für Personenschäden mindestens in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach und Vermögensschäden) mindestens in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR abschließen. Die Gesamtleistung der Versicherung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen. Die Versicherung muss bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist, abgeschlossen werden und für die Dauer der Vertragslaufzeit des zu vergebenden Vertrages bestehen. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, ist die Vorlage der unwiderruflichen Erklärung eines Versicherers ausreichend, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen sowie der Mindestmaximierung geschlossen wird. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags vorzulegen.
2. Jährlicher Umsatz des Bewerbers in dem/den Tätigkeitsbereich/en des/der von seinem Teilnahmeantrag umfassten Loses/Lose jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Mindestjahresumsatz:
— Los 4: [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Geschäftsjahr.
1. Angabe von Referenzen über die Ausführung von im Los 4 zu vergebenden vergleichbaren Leistungen der Planung technischer Ausrüstung der Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI für Anlagengruppen der Starkstromanlagen sowie der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen nach § 53 Abs. 2 Nr. 4,5 und 6 HOAI in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Von der Vergleichbarkeit der Planungsleistungen kann nur ausgegangen werden, wenn:
Das Bauen im Bestand im Bereich der technischen Ausrüstung erbracht wurde.
2. Angabe zu den Personen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden.
3. Darstellung der Ausstattung, der Geräte und der technischen Ausrüstung, über die der Bewerber zur Ausführung des Auftrags verfügt unter Angabe der genutzten Software.
4. Teile des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die von ihnen übernommenen Leistungen/Leistungsteile genügen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle weist der Bewerber die Erfüllung dieser Mindeststandards der Vergabestelle bis zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nach. Entsprechendes gilt für die Eignungsleihe.
1. Der Bewerber muss mindestens 1 vergleichbare Referenz zu dem/den von seinem Teilnahmeantrag umfassten Los/Losen nach den dargestellten Kriterien aufweisen.
2. Der Bewerber verfügt für die Durchführung der Leistung im Los 4 über den gesamten Leistungszeitraum über:
Einen Fachplaner für technische Ausrüstungen der Anlagengruppe Starkstromanlagen und einen Fachplaner für technische Ausrüstungen der Anlagengruppe Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Mehrere der vorgenannten beruflichen Qualifikationen können auch durch 1 Person erbracht werden.
Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen zu den Personen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Der Bewerber verfügt über eine CAD-, AVA-, Kosten- und Terminplanungssoftware. Bezüglich der jeweiligen Softwarearten verfügt der Bewerber für die Ausführung des Auftrags in den jeweiligen Losen jeweils über mindestens 1 mit dieser Software ausgestatteten Arbeitsplatz.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumsvorbehalten: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und/oder „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist/sind in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung(en) gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur bzw. Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe in den jeweiligen Losen entspricht, und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Einschlägige Rechts-oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 und 2 VgV.
1. Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden siehe Ziffer III.1.2 Nr. 1 dieser Bekanntmachung.
2. Eigenerklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen Anhalt (Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 Abs. 1 und Abs. 3 LVG LSA, Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation gem. § 12 LVG LSA, Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA) sind vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern und Eignungsverleihern sind auch nachstehend genannte Erklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit § 10 Abs. 1 und Abs. 3 LVG LSA sowie die Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation § 12 LVG LSA) der Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher mit dem Angebot vorzulegen. Die entsprechenden Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten Teilnahmeantragsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Die vom Auftraggeber in den Auftragsunterlagen zur Verfügung gestellten Formulare sind für die Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden. Die Abgabe des elektronischen Teilnahmeantrags ist ausschließlich zulässig in Textform nach § 126 BGB mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV. Bei elektronischer Abgabe in Textform ist der Bewerber (Firma und Rechtform) und die handelnde unterschriftsberechtigte natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Abgabe der Teilnahmeanträge inklusive Anlagen erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung zur Eignung inklusive aller entsprechenden Nachweise und Erklärungen einzureichen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden kumulativ betrachtet, das heißt, die Mindestkriterien sind nicht von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erfüllen, sondern von der Bewerbergemeinschaft insgesamt. Davon unbenommen ist der Nachweis einer entsprechenden losweisen Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Einreichungsfrist ist nicht zugelassen.
3. Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Teilnahmeantrag benennen. Mit Einreichung des Teilnahmeantrages hat er der Vergabestelle auch den Namen dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer geeignet sind und hat den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Der Bewerber hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
4. Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen. Mit Einreichung des Teilnahmeantrages hat er der Vergabestelle auch den Namen dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen geeignet sind und hat den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ abzugeben.
5. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]