Beschaffung eines RNA-Sequencers für das Universitätsklinikum Halle (Saale) Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_04_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://uk-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines RNA-Sequencers für das Universitätsklinikum Halle (Saale)
Aufgrund der derzeitigen SARS-CoV-2 Pandemie und den damit einhergehenden Mutationen wird ein System zur Sequenzierung von Virus-RNA zur Diagnostik von Virusmutationen benötigt.
Bestandteil der Beschaffung ist der Abschluss einer Preisvereinbarung zur Belieferung mit Reagenzien und Verbrauchsmaterialien.
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Medizinische Fakultät
Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie,Informatik
Charles-Tanford-Proteinzentrum
Kurt-Mothes-Straße 3a
06120 Halle (Saale)
Im Rahmen der derzeitigen SARS-CoV-2 Pandemie und der am 19. Januar 2021 veröffentlichten neuen Verordnung CorSurV wird am Universitätsklinikum Halle (Saale) ein Sequenzer zur Genomtypisierung des Corona-Virus benötigt.
Hierzu soll schnellstmöglich ein Gerät angeschafft werden, welches die Durchführung einer automatisierten Sequenzierreaktion (Gelelektrophorese, Rohdatenerfassung, Auswertung in einem Gerät) in Reaktionsgefäßen oder mittels Mikrotiterplatten ermöglicht und welches zur Laserdetektion von mit Fluoreszenzfarbstoffen markierten DNA-Fragmenten geeignet ist.
Der Auftrag beinhaltet die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Geräts sowie die Einweisung der Mitarbeiter/-innen. Der Lieferumfang umfasst weiterhin alle erforderlichen Teile und Ausrüstungen, damit das gelieferte Gerätesystem für den geforderten Zweck betriebsbereit aufgestellt werden kann.
Zusätzlich wird eine Preisvereinbarung zur Belieferung mit Reagenzien und Verbrauchsmaterialien abgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
In der aktuellen Situation der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 können Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient, insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV beschafft werden, wenn:
1. ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt – Am 19. Januar 2021 wurde die neue Verordnung CorSurV veröffentlicht, welche Labore und Einrichtungen, die Sequenzierungen von SARS-CoV-2 vornehmen, verpflichtet die entsprechenden Daten an das Robert Koch-Institut zu übermitteln. Somit kann die Evolution der Viren und das Auftreten neuer Varianten frühzeitig entdeckt und neue Varianten aus dem Ausland können zeitnah festgestellt werden. Da das UKH aktuell nicht über ein entsprechendes Sequenzierungsmodell verfügte, lag eine Dringlichkeit zur Neubeschaffung vor.
2. äußerst dringliche und zwingende Gründe bestehen, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen – Im Rahmen der Entwicklung und Maßnahmen rund um SARS-CoV-2 ist die Nachfrage nach Geräten, welche für die Sequenzierung und deren Anforderungen benötigt werden, auf dem Markt stark gestiegen, so dass es bei diesen Geräten zu Lieferengpässen und Lieferzeiten von bis zu 6 Monaten und länger kommt. Somit zählt bei der Beschaffung jeder Tag, an dem nicht beauftragt wird. Ein normales Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb, selbst mit verkürzten Fristen, dauert zu lange und würde aufgrund der aktuellen Marktlage zu nicht mehr Wettbewerb und keinem wirtschaftlicheren Ergebnis führen. Es wurde somit das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gewählt. Um dennoch den Grundsätzen der effizienten Verwendung von Haushaltsmitteln gerecht zu werden, wurden im Rahmen der Markterkundung unterschiedliche technische Umsetzungsmöglichkeiten miteinander verglichen.
3. ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit besteht, die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten – übliche Fristen im Bereich eines Offenen Verfahrens oder ggf. eines Nichtoffenen Verfahrens oder Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb dauern ca. 3 Monate.
Diese Frist kann in diesem Fall unter keinen Umständen eingehalten werden. Dies liegt insbesondere an den Lieferfristen, den Verfügbarkeiten und der kurzfristigen und langfristigen Handlungsfähigkeit und Teststrategie des UKH, um die Versorgung sicher zu stellen.
Aufgrund der besonderen Dringlichkeit wurde auf eine Information gem. § 134 GWB verzichtet. Hier kommt § 134 Abs. 3 GWB zur Anwendung/Aufgrund der besonderen Dringlichkeit konnte nur ein finales Angebot eingeholt werden.
Weiterhin verweisen wir auf das Rundschreiben vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt vom 11. Mai 2020 in Verbindung mit der Verlängerung vom 18. Dezember 2020 zu vergaberechtliche Erleichterungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines RNA-Sequencers für das Universitätsklinikum Halle (Saale)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs.3 GWB und § 135 Abs. 1 Nr. 2 und Abs 2 GWB.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]