Beschaffung eines RNA-Sequencers für das Universitätsklinikum Halle (Saale) Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_04_2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://uk-halle.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines RNA-Sequencers für das Universitätsklinikum Halle (Saale)

Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_04_2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufgrund der derzeitigen SARS-CoV-2 Pandemie und den damit einhergehenden Mutationen wird ein System zur Sequenzierung von Virus-RNA zur Diagnostik von Virusmutationen benötigt.

Bestandteil der Beschaffung ist der Abschluss einer Preisvereinbarung zur Belieferung mit Reagenzien und Verbrauchsmaterialien.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Medizinische Fakultät

Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie,Informatik

Charles-Tanford-Proteinzentrum

Kurt-Mothes-Straße 3a

06120 Halle (Saale)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen der derzeitigen SARS-CoV-2 Pandemie und der am 19. Januar 2021 veröffentlichten neuen Verordnung CorSurV wird am Universitätsklinikum Halle (Saale) ein Sequenzer zur Genomtypisierung des Corona-Virus benötigt.

Hierzu soll schnellstmöglich ein Gerät angeschafft werden, welches die Durchführung einer automatisierten Sequenzierreaktion (Gelelektrophorese, Rohdatenerfassung, Auswertung in einem Gerät) in Reaktionsgefäßen oder mittels Mikrotiterplatten ermöglicht und welches zur Laserdetektion von mit Fluoreszenzfarbstoffen markierten DNA-Fragmenten geeignet ist.

Der Auftrag beinhaltet die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Geräts sowie die Einweisung der Mitarbeiter/-innen. Der Lieferumfang umfasst weiterhin alle erforderlichen Teile und Ausrüstungen, damit das gelieferte Gerätesystem für den geforderten Zweck betriebsbereit aufgestellt werden kann.

Zusätzlich wird eine Preisvereinbarung zur Belieferung mit Reagenzien und Verbrauchsmaterialien abgeschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

In der aktuellen Situation der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 können Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient, insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV beschafft werden, wenn:

1. ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt – Am 19. Januar 2021 wurde die neue Verordnung CorSurV veröffentlicht, welche Labore und Einrichtungen, die Sequenzierungen von SARS-CoV-2 vornehmen, verpflichtet die entsprechenden Daten an das Robert Koch-Institut zu übermitteln. Somit kann die Evolution der Viren und das Auftreten neuer Varianten frühzeitig entdeckt und neue Varianten aus dem Ausland können zeitnah festgestellt werden. Da das UKH aktuell nicht über ein entsprechendes Sequenzierungsmodell verfügte, lag eine Dringlichkeit zur Neubeschaffung vor.

2. äußerst dringliche und zwingende Gründe bestehen, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen – Im Rahmen der Entwicklung und Maßnahmen rund um SARS-CoV-2 ist die Nachfrage nach Geräten, welche für die Sequenzierung und deren Anforderungen benötigt werden, auf dem Markt stark gestiegen, so dass es bei diesen Geräten zu Lieferengpässen und Lieferzeiten von bis zu 6 Monaten und länger kommt. Somit zählt bei der Beschaffung jeder Tag, an dem nicht beauftragt wird. Ein normales Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb, selbst mit verkürzten Fristen, dauert zu lange und würde aufgrund der aktuellen Marktlage zu nicht mehr Wettbewerb und keinem wirtschaftlicheren Ergebnis führen. Es wurde somit das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gewählt. Um dennoch den Grundsätzen der effizienten Verwendung von Haushaltsmitteln gerecht zu werden, wurden im Rahmen der Markterkundung unterschiedliche technische Umsetzungsmöglichkeiten miteinander verglichen.

3. ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit besteht, die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten – übliche Fristen im Bereich eines Offenen Verfahrens oder ggf. eines Nichtoffenen Verfahrens oder Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb dauern ca. 3 Monate.

Diese Frist kann in diesem Fall unter keinen Umständen eingehalten werden. Dies liegt insbesondere an den Lieferfristen, den Verfügbarkeiten und der kurzfristigen und langfristigen Handlungsfähigkeit und Teststrategie des UKH, um die Versorgung sicher zu stellen.

Aufgrund der besonderen Dringlichkeit wurde auf eine Information gem. § 134 GWB verzichtet. Hier kommt § 134 Abs. 3 GWB zur Anwendung/Aufgrund der besonderen Dringlichkeit konnte nur ein finales Angebot eingeholt werden.

Weiterhin verweisen wir auf das Rundschreiben vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt vom 11. Mai 2020 in Verbindung mit der Verlängerung vom 18. Dezember 2020 zu vergaberechtliche Erleichterungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: HAL_UK_04_2021
Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines RNA-Sequencers für das Universitätsklinikum Halle (Saale)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs.3 GWB und § 135 Abs. 1 Nr. 2 und Abs 2 GWB.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/02/2021