Upgrade Patienten-Überwachungssystem für das Universitätsklinikum Halle (Saale) (Monitoring) Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_010/2016_1
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://uk-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade Patienten-Überwachungssystem für das Universitätsklinikum Halle (Saale) (Monitoring)
Patienten-Überwachungssystem für das Universitätsklinikum Halle (Sale) (Monitoring)
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Ernst-Grube-Str. 40
06120 Halle (Saale)
Für das Universitätsklinikum Halle (Saale) soll ein neues, vernetztes, integriertes Patientenüberwachungssystem beschafft werden. Bestandteile sind insbesondere Transportmonitore und bettseitigen Patienten-Monitoren, Überwachungszentralen, Dokumentation und Datensicherung, relevanten Parameter zur Patientenüberwachung und notwendige Soft- und Hardware zur Vernetzung. Das Ziel ist eine durchgängige elektronische Dokumentation relevanter Patientendaten in allen Kliniken das des Universitätsklinikums, wie bspw. Herzchirurgie, Kardiologie, Neurologie, Pädiatrie, Notaufnahme und Anästhesie, von der Vorbereitung (Prämedikation), über die Einleitung, den OP, den Aufwachraum (bis hin zur Intensivstation). Dazu müssen die Systemkomponenten, hier die Überwachungsgeräte, in ein PDMS eingebunden werden. Eine größtmögliche automatische Kommunikation zwischen den Geräten am jeweiligen Arbeitsplatz soll erreicht werden. Dazu müssen die Systemkomponenten über standardisierte Schnittstellen mit möglichst gleichen Kommunikationsprotokollen verfügen. Eine Kommunikation mit jetzigen und zukünftigen IT- Managementsystemen ist erforderlich. Die Benutzeroberflächen und das Bedienkonzept der Arbeitsplätze in den Einleitungen stimmt mit den in den OP Sälen und im Aufwachraum bzw. der Perioperativen Intensivstation überein. Die Monitore sollen dem neuesten Stand der Technik entsprechen und zukunftsweisend ausgebaut werden können. Sie müssen die Möglichkeit besitzen, über Softwaremodifikation an neue Anforderungen und Erkenntnisse der Medizin angepasst zu werden.
MW 16.01 Zentrales Patientenmonitoring
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Patienten-Überwachungssystem für das UniversitätsklinikumHalle (Saale) (Monitoring).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs.3 GWB und § 135 Abs. 1 Nr. 2 und Abs 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR,
Ernst-Grube-Str. 40,
06120 Halle (Saale).
Im Rahmen der COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen Schaffung einer neuen zentralen Notfallstation (INS), am Universitätsklinikum Halle (Saale), werden für die quantitative Erweiterung der Station 18 neue Patienten-Monitore inkl. Parameter-Module zur Patienten-Überwachung angeschafft. Die Dringlichkeit dieser Beschaffung ist im besonderen Maße gegeben, da der Bedarf bereits bei Ausbruch der COVID19-Pandemie gemeldet wurde und nur aufgrund fehlender Investitionsmittel nicht umgesetzt werden konnte. Dies wird nun unverzüglich nachgeholt, um Patienten auf der einzig dafür geschaffenen Corona-Station/Interdisziplinäre Station (INS) entsprechend versorgen und wenn nötig überwachen zu können. Hierfür ist eine Erweiterung des bestehenden Monitoring-Netzwerks respektive der Monitoring-Infrastruktur der Fa. Philips notwendig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Die Monitore zur Überwachung, Alarmierung und Dokumentation von Patientendaten, sind als Aufwuchs des bestehenden Geräteparks und der vorhandenen Vernetzung bzw. Infrastruktur anzusehen. Das Universitätsklinikum Halle (Saale) nutzt zur Patientenüberwachung zu 100 % Technik der Fa. Philips. Hierbei handelt es sich um verschiedene Monitore, Zentralen, Parametermodule, Vernetzung und Telemetrie-Anlagen.
Hierzu ist die Beschaffung über Großgeräte (DFG, GG 16.01), EU-weite Vergabe (10/2016) aus dem Jahr 2016 ausschlaggebend. Hier ging der Zuschlag an die Fa. Philips, im Gesamtwert von [Betrag gelöscht] EUR brutto wurden im Zuge der Erneuerung der bestehenden Patientenüberwachung (damals bereits ebenfalls Fa. Philips) rund 75 % der Infrastruktur durch neue Monitoring-Systeme und entsprechenden Zubehör ersetzt und ausgetauscht. Für die neugeschaffene Interdisziplinäre Station (INS), wird zur Behandlung von Corona-Patienten eine Erweiterung der Monitoring-Infrastruktur am Universitätsklinikum Halle (Saale) benötigt. Diese Station muss mit dem bestehenden Netzwerk der Fa. Philips verbunden werden. Daten müssen übertragbar sein und Messberichte müssen für vor- und/oder nachrangige Untersuchungen, Operationen oder Verlegung auf andere Stationen, übertragbar sein. Das anzuschaffende System muss zwingend mit dem bestehenden Netzwerk kommunizieren können. Das bestehende Patienten-Überwachungssystem am Universitätsklinikum, ist ein komplexes, vernetztes Monitoring-System der Fa. Philips. Alle ernetzten Bestandteile, müssen somit ebenfalls vom Anbieter des bestehenden Systems geliefert werden. Die schnelle, stationsübergreifende Übermittlung von wichtigen Patientendaten, Berichten und Parametern, lässt keine Alternativen zu. In das bestehende Netzwerk kann und darf kein anderer Anbieter Daten einspeisen. Sogenannte „Stand-Alone-Lösungen“ sind aufgrund der notwendigen Vernetzung und Kommunikation der einzelnen Bestandteile und Stationen ebenfalls keine Alternative. Aus den genannten Gründen ist auf die Einholung weiterer Angebote zu aerzichten. Es kommt ausschließlich eine Netzwerkerweiterung der Fa. Philips infrage. Es handelt sich um eine medizinisch notwendige und wirtschaftliche Beschaffung. In soweit liegen auch die Voraussetzungen des § 132 Abs 2 Satz 1 Nr. 2 GWB vor.
§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB nicht vorhersehbar: Die dynamische Entwicklung der Ausbreitung des Covid-19-Erregers noch die daraus resultierenden konkreten Bedarfe konnten in ihrem Umfang und der Kurzfristigkeit ihrer Erforderlichkeit auch bei Beachtung aller Sorgfaltspflichten vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Vertrags würde dann geändert, wenn z. B. anstelle einer Lieferleistung eine Dienstleistung eingekauft würde. Keine Änderung des Gesamtcharakters liegt z.B. vor, wenn lediglich die Liefermengen der vereinbarten Leistung erhöht werden oder ein bestehender Liefervertrag über bestimmte medizinische Hilfsmittel um weitere Gegenstände ergänzt wird, die dem gleichen oder einem ähnlichen Zweck gelten. Vorliegend kann keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags aufgrund der Vertragsausweitung festgestellt werden. Es handelt sich hierbei um max. 10 % des ursprünglichen Auftragswertes.