Beräumung und Transport von Grünabfällen aus dem Landkreis Jerichower Land Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/75/086/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burg
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39288
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkjl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beräumung und Transport von Grünabfällen aus dem Landkreis Jerichower Land
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beräumung von 16 Grünabfallsammelplätzen (GAP) im Landkreis Jerichower Land sowie den Transport der Grünabfälle zu den vier Übergabestellen im Landkreis. Die genauere Beschreibung der auszuführenden Leistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Landkreis Jerichower Land
Art und Umfang der Leistungserbringung (Personal und Technik) können unter Einhaltung der Vorgaben der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen durch den Auftragnehmer frei gewählt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beräumung und Transport von Grünabfällen aus dem Landkreis Jerichower Land
Nationale Identifikationsnummer: DE139331463
Ort: Genthin
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lvsa.sachsen-anhalt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.