HWS Krottorf/Bode, Los 2 – Örtliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0049/HB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWS Krottorf/Bode, Los 2 – Örtliche Bauüberwachung
Die ausgeschriebenen Arbeiten in der Bode und im Mühlgraben sind Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Flussgebiet der Bode,
Im Bereich der Gröningen, Ortsteil Krottorf, vom 8.12.2009.
Um das Berechnungshochwasser in 2 Teilströmen schadfrei durch Krottorf leiten zu können, werden folgende wasserbauliche Maßnahmen in hydraulisch abgestimmter Weise und in Kombination zueinander geplant:
— Rück- und Umbau von Brückenkonstruktionen im Mühlgraben,
— Rückbau des Unterwasserteiles der früheren Wasserkraftanlage im Mühlgraben.
Erforderliche Einzelmaßnahmen im Bereich des Mühlgrabens:
— Umnutzung des Mühlgrabens von einem Triebwasserkanal in ein Hochwasserflutgerinne mit einer Durchflusskapazität von 45 m3/s,
— Nutzung des Freischusses als Flutungswehr,
— Rückbau von 2 Turbinengerinnen und Umbau zu Flutungswehren,
— Ertüchtigung des Mittelpfeilers der Fußgängerbrücke zum Sportplatz,
— Rückbau der Rohrbrücke, gelegen oberstrom der Fußgängerbrücke zum Sportplatz und
— Verlegung der vorhandenen Medienleitungen auf die Fußgängerbrücke zum Sportplatz,
— Umbau der Avacon-Brücke von Unterzug auf Oberzugträger,
— Sanierung von Ufermauern,
— Neubau von Ufermauern.
Gröningen OT Krottorf, LK Börde, Sachsen-Anhalt
Örtliche Bauüberwachung in Anlehnung an die AHO Heft Nr. 2 (2014), weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung (LB).
Aktenzeichen 6201 16 0000 37
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
— Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen.
— Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig (z. B. Urkunde),
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/Praxiserfahrung im Bereich der genannten Leistungen (z. B. Lebenslauf),
— Praxiserfahrungen/Referenzen mit/für Baustellen im Bereich Hochwasserschutz (Deichneubau, Deichsanierung, Bau und Sanierung von Ufermauern, Brückenbau)
— Persönliche Referenzen des benannten Bauleiters (nicht älter als 5 Jahre).
Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV
Verfügbarkeit des AN innerhalb von 3-4 h nach Aufforderung durch AG (=Verfügbarkeit AG auf Baustelle). Nachweis über Ausdruck eines Routenplanes – Standort Büro AN bis Standort Baustelle.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle, siehe I.1)
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.