Erschließung und Instandsetzung der Übertragungstechnik am Wasserstraßenkreuz Magdeburg und der Schleuse Zerben Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/712/002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-magdeburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung und Instandsetzung der Übertragungstechnik am Wasserstraßenkreuz Magdeburg und der Schleuse Zerben
Erschließung und Instandsetzung der Übertragungstechnik am Wasserstraßenkreuz Magdeburg und der Schleuse Zerben.
Schleuse Zerben, 39317 Elbe-Parey
Sender Rothensee, Ufer oberen Vorhafen Schiffshebewerk Rothensee, 39126 Magdeburg
RiFuCon Niedrigwasserschleuse, Steinkopfinsel 15, 39126 Magdeburg
Niedrigwasserschleuse, Steinkopfinsel, 39126 Magdeburg
Schleuse Rothensee, Zur Schleuse 5, 39126 Magdeburg
Schleuse Niegripp, Neue Schleuse, 39291 Hohenwarthe
RiFuCon Hohenwarthe, Hohenwarther Landstraße 2, 39291 Hohenwarthe
Bauhof Hohenwarthe, Neue Schleuse 6, 39288 Burg/OT Niegripp
Revier- und Betriebszentrale Rothensee (RBZ), Schiffshebewerk 15c, 39126 Magdeburg
Schleuse Wettin, Mühlweg 30, 06198 Wettin
Mit dieser Maßnahme soll die bestehende SDH-Übertragungstechnik amWasserstraßenkreuz Magdeburg (WSK) erweitert, die Schleuse Zerben mit SDH-Technik erschlossen und das Synchronisationssystem des SDH/PDHNetzes im Bereich des WSA Magdeburg instandgesetzt werden.
Für die Erhöhung der Übertragungskapazitäten auf ca. 2,4 GBit/s sollen alle bestehenden SDH-Netzknoten des WSK auf die Hierarchiestufe STM-16 hochgerüstet werden.
Die Richtfunktechnik der Standorte Niedrigwasserschleuse und Sender Rothensee soll abgerüstet und durch SDH-Technik ersetzt werden. Die beiden Standorte werden mit jeweils einem SDH-Multiplexer ausgerüstet und in das bestehende SDH-Netz integriert.
Die Schleuse Zerben wird ebenfalls mit einem SDH-Multiplexer ausgestattet und in das SDH-Netz des WSK integriert.
Alle SDH-Knoten werden mit Ethernetschnittstellen ausgerüstet und möglichst flexibel Übertragungswege zur Verfügung zu stellen.
Das bestehende Netzwerkmanagement wird um die neuen SDHMultiplexer erweitert und auf die neue STM-16-Hierarchiestufe aktualisiert.
Der Haupttaktgenerator am Standort Container Hohenwarthe soll durch einen neuen hochgenauen und hochstabilen Taktgenerator ersetzt werden. In der Revier- und Betriebszentrale Magdeburg und an der Schleuse Wettin soll jeweils ein Redundanztaktgenerator eingerichtet werden. Für die Einbindung der neuen Taktquellen soll das Taktkonzept des Kom-Netzen im Zuständigkeitsbereich des WSA Magdeburg überarbeitet werden.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis nach VgV § 45 Abs. 1 Unterpunkt 1 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Mindestjaheresumsatz für Ausbau von Übertragungstechnik (DSL) im Bereich der Deutschen Bahn, der Bundes Autobahn und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ([Betrag gelöscht] EUR)
Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischenStellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Nachrichtentechnik: Ein Ingenieur oder Techniker oder Meister der Nachrichtentechnik oder ein Ingenieur der Elektrotechnik/Vertiefungsrichtung Nachrichtentechnik
Nachweis nach § 46 Absatz (1) VgV- (hier: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) Die Sicherung der Qualität der eingesetzten Meßgeräte, ist durch Kalibrierung, Wartung, Reparatur und Software Support durch den Hersteller der Meßgeräte dem AG nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnubgstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]