Planungsleistungen Elektrofachplaner für Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/68/160-20/we
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anhalt-bitterfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Elektrofachplaner für Schulen
Ingenieurleistungen für Elektrofachplanung Schulen im Rahmen des Digitalpaktes.
3 Schulgebäude gem. Leistungsbeschreibung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
06366 Köthen
06779 Raguhn
06766 Bitterfeld-Wolfen
Elektrofachplanung Netzwerk passive Komponenten für 3 Schulen.
Der Vertrag kann aus sachlichen Gründen verlängert werden max. bis zum tatsächlichen Abschluss der Leistungsphase 9
Es ist eine Vereinbarung im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (mit dem Angebot vorzulegen) zu treffen. Diese verpflichtet zur Einhaltung der Mindestentgeltregelungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer,
— Nachweis der Gewerbeanmeldung,
— Nachweis der Eintragung ins Handelsregister bzw. Nachweis, dass keine Eintragungsverpflichtung besteht,
— berufliche Befähigung der verantwortlichen Person.
— aktuelle Bescheinigung in Steuersachen bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das zuständige Finanzamt,
— Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft,
— Erklärung über den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 5 Geschäftsjahren (2015-2020),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 5 Geschäftsjahren (2015-2020),
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung.
— Berufshaftpflichtversicherung mind. [Betrag gelöscht] EUR Personenschäden. [Betrag gelöscht] EUR Sach- und Vermögensschäden.
— Gesamtumsatz des Unternehmens
Mindestens ist ein Gesamtumsatz von [Betrag gelöscht] EUR/Jahr in den 3 stärksten Jahren nachzuweisen.
3 Referenzen in vergleichbarer Größenordnung und Objekte aus den vergangenen 5 Jahren mit Angabe:
— Name des Referenzgebers mit Anschrift und Telefonnummer
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot ist der Ingenieurvertrag ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de