Ausschreibung der Planungsleistungen für die Sanierung des Steinweges in der Welterbestadt Quedlinburg Referenznummer der Bekanntmachung: 3.2-27/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zweckverband-ostharz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Planungsleistungen für die Sanierung des Steinweges in der Welterbestadt Quedlinburg
Ausschreibung der Planungsleistungen für die Sanierung des Steinweges in der Welterbestadt Quedlinburg.
Los 0 -Vermessung
Quedlinburg
Die Entwurfsvermessung dient als Grundlage für die Straßenplanung sowie die Planung der Ver- und Entsorgungsleitungen.
Die Vermessung betrifft den Steinweg zwischen Bockstraße und Adelheidstraße sowie die Kreuzungsbereiche (50 m in jede einmündende Straße hinein).
Los 1 – Verkehrsanlagen, Straßenbeleuchtung und Straßenausstattung, Niederschlagswasserkanal
Quedlinburg
Die Straßenplanung soll alle Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Fahrradfahrer, ÖPNV, Lieferverkehr, ruhenden Verkehr als auch den allgemeinen Verkehr berücksichtigen und die jeweils notwendigen Belange berücksichtigen und ggf. miteinander abwägen.
Der Straßenzug Steinweg befindet sich inmitten des Welterbegebietes von Quedlinburg und stellt eine wichtige innerörtliche Verbindungsstraße dar. Sie stellte ursprünglich die Verbindung der Altstadt mit der Neustadt her.
Los 2 – Schmutzwasserkanal und Grundstücksanschlüsse, Niederschlagswassergrundstücksanschlüsse und Trinkwasserleitung einschließlich der Hausanschlüsse
Quedlinburg
Im Zuge der grundhaften Erneuerung des Steinweges soll der vorhandene Mischwasserkanal zwischen Bockstraße und Augustinern gegen ein Trennsystem mit Schmutzwasser- und Niederschlagswasserkanal ausgetauscht werden. Zwischen Augustinern und Adelheidstraße sind die bereits vorhandenen Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle zu erneuern.
Los 3 – SiGeKo
Quedlinburg
Die Beauftragung erfolgt als Gesamtleistung für alle Lose der WES Quedlinburg und des ZVO, auch die Arbeiten zum Austausch der Versorgungsleitungen der oben genannten Versorgungsträger sind hier mit zu koordinieren.
(in Anlehnung an das AHO- Schriftenheft Nr. 15)
Los 4– Lose 0-3
Quedlinburg
Die Beauftragung des Loses 4 umfasst vollinhaltlich die Lose 0-3 in Gesamtheit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung der Planungsleistungen für die Sanierung des Steinweges in der Welterbestadt Quedlinburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Datenschutz
Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).