Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau eines eingeschossigen Hortgebäudes der Grundschule Rothensee Referenznummer der Bekanntmachung: 21/ 05
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau eines eingeschossigen Hortgebäudes der Grundschule Rothensee
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt auf dem Gelände der Grundschule Rothensee in der Windmühlenstraße 30 in 39126 Magdeburg die Errichtung eines eingeschossigen Hortgebäudes am Standort des neben der Turnhalle befindlichen Gebäudeteils der ehemaligen Sekundarschule August Bebel zu errichten.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Zunächst wird die LPH 2 abgerufen. Die Weiterbeauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung der Planungsergebnisse durch die Gremien der Stadt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht bei ausbleibender Erfüllung der Bedingung nicht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Richtlinie 89/48/EWG des Rates gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt ist. Als Projektsprache während der gesamten Vertragslaufzeit gilt ausschließlich deutsch in Wort und Schrift.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Bauingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Richtlinie 89/48/EWG des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV §43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Bauingenieur“ berechtigt ist. Als Projektsprache während der gesamten Vertragslaufzeit gilt ausschließlich deutsch in Wort und Schrift.