Generalplanungsleistungen – Ausbau Deich Mauken-Klöden 2. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 19/N/0719/WB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen – Ausbau Deich Mauken-Klöden 2. BA
Um das Überflutungsrisiko bei zukünftigen Hochwasserextremereignissen der Elbe zu minimieren, sind gezielte Deichsanierungsmaßnahmen notwendig.
In Fortführung der Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption beabsichtigt der LHW nunmehr Planungsleistungen für eine DIN gerechte Sanierung des rechtsseitigen Elbedeiches Mauken-Klöden 2. BA zu vergeben.
Der zu planende Deichabschnitt befindet sich zwischen den Ortslagen Mauken und Klöden im Landkreis Wittenberg und hat eine Länge von 2 500 m. Als Bemessungshochwasser wird das BHW + 1,00 m festgelegt.
Zur Erreichung der vorgenannten Zielstellung sind die im Folgenden aufgeführten Planungsleistungen durch den AN zu erbringen.
Die Gesamtbaukosten werden auf [Betrag gelöscht] EUR netto geschätzt.
Sitz des Auftraggebers: Halle, Planungsraum: Mauken und Klöden im Flussbereich Wittenberg, Sitz der zuständigen Behörden
Die Auftragserteilung erfolgt in 2 Stufen. Zunächst wird vom AG für die folgenden Planungsleistungen die Leistungsstufe 1 (LS1) beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 (LS2) erfolgt optional.
1. Objektplanung Ingenieurbauwerke, alle Grundleistungen sowie Besondere Leistungen LS 1 (Lph. 1 -4) und LS 2 (Lph. 5-7) gemäß Abschnitt 3 HOAI 2013 § 43 i. V. m. Anlage 12 sowie Besondere Leistungen,
2. Flächenplanung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, alle Grundleistungen Leistungsphasen LS 1 (Lph. 1-4) gemäß Abschnitt 2 HOAI 2013 § 26 i. V. m. Anlage 7,
3. Objektplanung Freianlagenplanung, alle Grundleistungen sowie Besondere Leistungen LS 2 (Lph. 5-7) gemäß Abschnitt 2 HOAI 201 3 § 39 i. V. m. Anlage 11 (A +E Maßnahmen).
— weitere Beratungsleistungen gem. HOAI: LS 1 Beratungsleitungen Geotechnik Teilleistungen a bis c gem. Anlage 1 Punkt 1.3.3 HOAI 2013 und Besondere Leistungen, LS 1 Planungsgegleitende Vermessung Lph. 1-3 gem. Anlage 1 Punkt 1.4.4 HOAI 2013 und Besondere Leistungen, LS 2 Bauvermessung Lph. 2-5 gem. Anlage 1 Punkt 1.4.7 HOAI 2013 und Besondere Leistungen,
— weitere freiberufliche Leistungen in der LS 2 zur Qualitätssicherung, Erstellung digitales Deichbuch/Datencontainer, Koordinierungs- und Vergabeaufgaben, Besondere Leistungen zur naturschutzfachlichen Planung wie faunistische Kartierungen, artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und FFH- und SPA-Verträglichkeitsuntersuchung.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen gemäß Abschnitt II.2.4): Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden vertraglich die Leistungen der Leistungsstufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphase.
ELER-HWS [removed]
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanungsleistungen – Ausbau Deich Mauken-Klöden 2. BA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Liebenwerda
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04924
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Um sämtliche Informationen und Angebotsanfragen zum Vergabeverfahren zu erhalten, ist durch den Bewerber/Teilnehmer/Bieter eine dauerhafte Erreichbarkeit dieser E-Mail-Adresse für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen.
2. Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (z. B. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (TNW) bestehend aus Bewerbungsformular mit Anlagen 1 und 2, Vergabeunterlagen (VGU) bestehend aus Teil A bis F, Beantwortung von Anfragen sowie neue Informationen zum Verfahren im Info-Katalog).
3. Alle VGU werden im TNW allen Bewerbern als Muster zur Verfügung gestellt und dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen VGU als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
4. Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per "Fragen-Anworten-Informationen-Katalog" (Infokatalog) über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Bewerbern, Teilnehmern und Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z.B. bei Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren.
6. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden nicht registrierte Interessierte auch nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass sich nicht registrierte Interessierte regelmäßig über den Link unter I.3) eigenständig informieren müssen.
7. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vorgegebene Bewerbungsformular, das um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist.
8. Die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge/Angebote kann in Textform erfolgen. Zudem ist die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular sowie in den VGU geforderte Form der einzureichenden Unterlagen möglichst einzuhalten (bspw. einzelne pdf-Dateien mit prägnantem Namen und der Ermöglichung der Volltextsuche).
9. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
10. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
11. Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
12. Bewerber haben die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
13. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
14. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
15. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
16. Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
17. Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.