Luther-Melanchthon-Gymnasium, Haus Melanchthon, Schulgebäude – Einfriedung Naturwerksteinarbeiten (Los 54) Referenznummer der Bekanntmachung: O 145/20 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Luther-Melanchthon-Gymnasium, Haus Melanchthon, Schulgebäude – Einfriedung Naturwerksteinarbeiten (Los 54)
Los 54 – Einfriedung Naturwerksteinarbeiten.
Luther-Melanchthon-Gymnasium, Haus Melanchthon, Schulgebäude
Neustraße 10b
06886 Lutherstadt Wittenberg
Der Landkreis Wittenberg schreibt im Zuge der Komplettsanierung Haus Melanchthon – Schulgebäude das Los 54 – Einfriedung Naturwerksteinarbeiten aus. Das Los umfasst folgende Leistungen:
— 176 m Mauerabdeckung Sandstein Sockelabdeckung 50 x 100 cm,
— 48 St. Mauerabdeckung Sandstein Sockelvorsprung 75 x 45 cm,
— 11 St. Mauerabdeckung Sandstein Pfeilerabdeckung 60 x 60 cm.
Sachsen-Anhalt Stark III plus EFRE
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de/unterlagen abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Luther-Melanchthon-Gymnasium, Haus Melanchthon, Schulgebäude – Einfriedung Naturwerksteinarbeiten (Los 54)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottendorf-Okrilla
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01458
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3) der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, und
4) der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).