Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin; Innentüren Holzwerkstoff Referenznummer der Bekanntmachung: VST-287/2020/Bu
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin; Innentüren Holzwerkstoff
Innentüren Holzwerkstoff.
06193 Wettin-Löbejün OT Wettin
Burg-Gymnasium Wettin
Burgstraße 5
Leistungsumfang:
Für Neubau Schulgebäude und Heizzentrale:
— 5 Holzwerkstofftüren T30 mit Stahlzarge,
— 49 weitere Holzwerkstofftüren mit Stahlzarge,
— 2 Stahlblechtüren T60,
— 1 sonstige Stahlblechtür,
— 21 lfm WC-Trennwand,
Für Bestandsgebäude Festgewölbe:
— 1 Holzwerkstofftür T60 mit Stahlzarge,
— 11 Holzwerkstofftüren mit Stahlzarge,
— 6 lfm WC-Trennwand,
Für Bestandsgebäude Bibliothek:
— 8 Holzwerkstofftüren mit Stahlzarge,
— 1 Stahlblechtür T60,
— 2 weitere Stahlblechtüren.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Auf die vorangegangene Ausschreibung (Offenes Verfahren, Vergabe Nr.: VST-215/2020/Bu, Angebotsfrist: 20.10.2020) wurde kein Angebot eingereicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin; Innentüren Holzwerkstoff
Ort: Lauterbach
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.de
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.