FT-NMR Spektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: 31-01/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06846
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
FT-NMR Spektrometer
FT-NMR Spektrometer zur quantitativen und Non-Target-Analytik von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Arzneimitteln mit der Möglichkeit, erzeugte NMR-Spektren über externe validierte Datenbanken für mindestens die Warenobergruppen Wein, Saft und Honig abzugleichen.
Siehe Punkt II.1.4, nähere Informationen sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigekit (den Bewerbungsunterlagen beigefügt) einzureichen. Hierbei sind folgende Erklärungen abzugeben:
I. Erklärung zur Ausstattung mit Datenbanken zu bestimmten NMR-Spekten:
Die mit dem im Teilnahmeantrag beschriebenen System erzeugten NMR-Spektren sollen mit NMR-Spektren aus validierten externen Lebensmitteldatenbanken abgeglichen werden können. Die Datenbanken müssen mindestens 10 000 verschiedene NMR-Spektren für jede der Warenobergruppen Wein, Saft und Honig enthalten, mit denen dieser Abgleich möglich ist. Für den Aufrag kommen daher nur Unternehmen in Frage, die ausreichende Zugriffsrechte besitzen, um dem Auftraggeber eine entsprechende (ggf. entgeltliche) Nutzung zu ermöglichen. Der Bewerber muss erklären, dass er oder ein anderes Unternehmen, dessen Kapazitäten ihm für den Auftrag tatsächlich zur Verfügung stehen werden, spätestens im Fall der Auftragserteilung über ausreichende Zugriffsrechte auf Datenbanken, die nach Art und Umfang der o. g. Beschreibung entsprechen, für mindestens 3 Jahre besitzt. Im Falle des Verweises auf ein anderes Unternehmen ist der Erklärung eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens als Nachweis beizufügen.
II. Erklärung zu Referenzen:
Für den Auftrag kommen nur Unternehmen in Frage, die ihre Leistungsfähigkeit durch erfolgreiche Lieferung, Installation und Einrichtung mindestens eines Systems des Typs, der im Teilnahmeantrag beschrieben ist oder diesem nahekommt, innerhalb der letzten 3 Jahre nachgewiesen haben. Eine erfolgreiche Leistung in diesem Sinne liegt vor, wenn in der Auftragsausführung keine Mängel angezeigt oder angezeigte Mängel ausgeräumt oder behoben wurden. Der Bewerber muss mindestens eine Referenzstelle angeben, bei der er entsprechende Leistungen erbracht hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Bewerber oder Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Bewerber oder Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).