FT-NMR Spektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: 31-01/21

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06846
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=376704
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=376704
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FT-NMR Spektrometer

Referenznummer der Bekanntmachung: 31-01/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38433000 Spektrometer
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

FT-NMR Spektrometer zur quantitativen und Non-Target-Analytik von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Arzneimitteln mit der Möglichkeit, erzeugte NMR-Spektren über externe validierte Datenbanken für mindestens die Warenobergruppen Wein, Saft und Honig abzugleichen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Punkt II.1.4, nähere Informationen sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/10/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es ist eine Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigekit (den Bewerbungsunterlagen beigefügt) einzureichen. Hierbei sind folgende Erklärungen abzugeben:

I. Erklärung zur Ausstattung mit Datenbanken zu bestimmten NMR-Spekten:

Die mit dem im Teilnahmeantrag beschriebenen System erzeugten NMR-Spektren sollen mit NMR-Spektren aus validierten externen Lebensmitteldatenbanken abgeglichen werden können. Die Datenbanken müssen mindestens 10 000 verschiedene NMR-Spektren für jede der Warenobergruppen Wein, Saft und Honig enthalten, mit denen dieser Abgleich möglich ist. Für den Aufrag kommen daher nur Unternehmen in Frage, die ausreichende Zugriffsrechte besitzen, um dem Auftraggeber eine entsprechende (ggf. entgeltliche) Nutzung zu ermöglichen. Der Bewerber muss erklären, dass er oder ein anderes Unternehmen, dessen Kapazitäten ihm für den Auftrag tatsächlich zur Verfügung stehen werden, spätestens im Fall der Auftragserteilung über ausreichende Zugriffsrechte auf Datenbanken, die nach Art und Umfang der o. g. Beschreibung entsprechen, für mindestens 3 Jahre besitzt. Im Falle des Verweises auf ein anderes Unternehmen ist der Erklärung eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens als Nachweis beizufügen.

II. Erklärung zu Referenzen:

Für den Auftrag kommen nur Unternehmen in Frage, die ihre Leistungsfähigkeit durch erfolgreiche Lieferung, Installation und Einrichtung mindestens eines Systems des Typs, der im Teilnahmeantrag beschrieben ist oder diesem nahekommt, innerhalb der letzten 3 Jahre nachgewiesen haben. Eine erfolgreiche Leistung in diesem Sinne liegt vor, wenn in der Auftragsausführung keine Mängel angezeigt oder angezeigte Mängel ausgeräumt oder behoben wurden. Der Bewerber muss mindestens eine Referenzstelle angeben, bei der er entsprechende Leistungen erbracht hat.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/03/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/03/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Bewerber oder Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Bewerber oder Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2021