„Sanierung Schloss Neu-Augustusburg in Weißenfels und Schaffung eines modernen Behördenstandortes § 34 HOAI Gebäudeplanung“ Referenznummer der Bekanntmachung: 60.30/019/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.weissenfels.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Sanierung Schloss Neu-Augustusburg in Weißenfels und Schaffung eines modernen Behördenstandortes § 34 HOAI Gebäudeplanung“
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen im Leistungsbereich § 34 HOAI (Gebäudeplanung) für Sanierungsarbeiten des Schlosses Neu-Augustusburg in Weißenfels und Schaffung eines Modernen Behördenstandortes.
Weißenfels
Die Stadt Weißenfels ist Eigentümer des Schlosses „Neu-Augustusburg“. Das Schloss thront als Wahrzeichen hoch über der Altstadt von Weißenfels. Es wurde zwischen 1660 und 1694 erbaut und gilt als eine der bedeutendsten und größten frühbarocken Schlossanlagen Mitteldeutschlands. Das Schlossgebäude bildet einen rechteckigen vierseitigen – geschlossenen Hof von ca. 70 x 40 m Grundfläche mit Hauptzugang im Nordosten. In diesem Hof befinden sich die Hauptzugänge für die einzelnen Schlossflügel.
Gegenwärtig beherbergt das Schloss in Teilbereichen das städtische Museum und die lutherische Schlosskichengemeinde St. Trinitas Weißenfels. Teile des Schlosses sind derzeit leerstehend und ungenutzt.
Die Stadt verfolgt das Ziel, das Schloss als größtes historisches Gebäude und Markenzeichen der Stadt zu erhalten und zukünftig einer vollständigen Nutzung zuzuführen.
Das übergeordnete Ziel aller Maßnahmen ist die Schaffung eines modernen Kultur- und Verwaltungsstandortes, der sowohl ganzheitlichen baukonservatorischen/denkmalpflegerischen als auch nutzungsspezifischen Anforderungen gerecht wird. Zur Erreichung dieser Zielstellung wurden bereits Teilbereiche des Schlosses saniert. Mit den zukünftigen Maßnahmen/Teilvorhaben ist vorgesehen, ungenutzte Schlossbereiche und hierbei insbesondere den Südflügel baulich instand zu setzen und neue Nutzungen zu etablieren.
In einem ersten Schritt beabsichtigt die Stadt als Bauherr aus dem Bundesförderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ durch umfassende Sanierungsmaßnahmen den Südflügel des Schlosses in einen modernen Behördenstandort umzuplanen. Dieser steht seit 1990 leer und ist aufgrund des baulichen Zustandes nicht mehr nutzbar. Als vorbereitende Maßnahmen werden in diesem Bereich bereits statischkonstruktive Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen realisiert. Diese bilden die Voraussetzung für die notwendigen und umfassenden Sanierungsmaßnahmen. Konstruktiv handelt es sich bei dem Südflügel des Schlosses um einen dreigeschossigen, voll unterkellerten Mauerwerksbau mit einem nicht ausgebauten Dachgeschoss. Die Decken über dem Kellergeschoss und über dem Erdgeschoss sind als Gewölbedecken ausgeführt. Die Bestandsdecke über dem ersten Obergeschoss ist eine Holzbalkendecke. Im Zuge der Dachsanierung 2002 wurde die Decke über dem 2. Obergeschoss als Holzbalkendecke hergestellt.
Die Lastabtragung erfolgt in den Obergeschossen über die Außenwände und Mittellängswände sowie über die Außenwände und die Pfeiler der Gewölbedecken im Kellergeschoss. Obwohl mit der Dachsanierung im Jahr 2002 ein wesentlicher Sanierungsabschnitt im Bereich des Südflügels abgeschlossen wurde, besteht für das übrige Tragwerk weiterhin ein enormer Instandsetzungsbedarf, unabhängig von einer weiteren Nutzung. Die zu verzeichnenden Schadensbilder sind Rissbildungen in den Gewölbedecken, Abriss der Gewölbedecken von den Außenwänden, Verformungen in den Wandbereichen.
Als Voraussetzung für die Instandsetzungsmaßnahmen wurden seit 2018 Zuganker nahe der Geschossdecken eingebaut, welche eine Ringankerfunktion übernehmen.
Die Bruttogrundfläche des umzugestaltenden Südflügels beträgt etwa 6 000 m2.
Folgende Baumaßnahmen sind erforderlich:
— weitere statischkonstruktive Sicherungsarbeiten,
— Instandsetzung der Fassaden,
— komplette Entkernung der lnnenbereiche,
— Innenausbauarbeiten,
— brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes (Rettungswege, Rauchschutztüren usw.),
— Erneuerung sämtlicher haustechnischer Anlagen,
— Einbau einer Aufzugsanlage zur barrierefreien Erschließung,
— Erneuerung der Außenanlagen mit barrierefreiem Zugang.
Es handelt sich hier um die Planung einer in sich schlüssigen Herrichtung vorhandener historischer Substanz für die zukünftigen Nutzer unter der Erhaltung der Charakteristik des Schlosses. Verschiedene Arbeitsweisen und -abläufe erfordern variable und innovative Raumkonzepte mit moderner technischer Ausstattung in denen sich die Mitarbeiter entfalten können. Das zu planende Büro- und Verwaltungsgebäude soll stets an die Bedürfnisse ihrer Nutzer angepasst werden können.
Im Wesentlichen gilt es die Fassade und die Innenräume des Südflügels zur barrierefreien Nutzung als Verwaltungsstandort nachhaltig zu sanieren.
Die komplexe Aufgabe besteht insbesondere darin, das Zusammenspiel der geltenden baurechtlichen Vorschriften und bautechnischen Bestimmungen mit den Maßgaben des Denkmalschutzes zu vereinen.
Eine besondere Angelegenheit wird die barrierefreie Erschließung sowie die energetische Sanierung sein. Durch eine permanente Einbindung der Denkmalschutzbehörde sind die denkmalpflegerischen Belange und Zielstellungen abzustimmen.
Die Gesamtinvestitionssumme für die vorerst geplante Maßnahme beläuft sich gemäß Grobkostenschätzung auf [Betrag gelöscht] EUR (KG 200-KG 700). Der Ansatz für die Kostengruppen (KG) 300 wurde brutto auf [Betrag gelöscht] EUR und für die KG 400 auf [Betrag gelöscht] EUR geschätzt. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze auf welchen die Planungsleistungen in den Leistungsbildern (§§ 34, 51, 55 HOAI) auszurichten sind. Ziel ist es, den sanierten Südflügel 2026 in Betrieb zu nehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Planungsleistungen zur Schlosssanierung im Leistungsbereich § 34 HOAI inkl. Leistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Raumakustik. Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise, vorerst werden die Leistungsphasen 2 bis 4 des beschriebenen Leistungsbildes beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses sowie nach Vorliegen des positiven Zuwendungsbescheides und sobald die zugewendeten Finanzmittel einschließlich Eigenmittel verfügbar sind. Ein Anspruch auf diese weitere Beauftragung besteht bei ausbleibender Erfüllung dieser Bedingungen nicht.
Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang kann in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Fördermitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößert/verkleinert) und um weitere Maßnahmen ergänzt werden.
Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten.
Die angegebene Laufzeit in Monaten bezieht sich auf die 1. Stufe der Beauftragung für prioritäre Maßnahmen (LPH 2 bis 4).
Der Auftraggeber behält sich vor, optional die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln oder zeitlich gestaffelt vorzunehmen. Die Beauftragung der oben genannten sowie weiterer Leistungen im Sinne Pkt. II.2.4 (weitere Maßnahmen) besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Die Vergabe erfolgt stufenweise für Planungsleistungen nach § 34 HOAI für die LPH 2 bis 9.
Geplante 1. Stufe der Beauftragung:
— § 34 HOAI LPH 2 bis 4.
Geplante 2. Stufe der Beauftragung:
— § 34 HOAI LPH 5 bis 9.
Optionen für die Beauftragung untergeordneter Leistungsbilder und weiterer Optionen:
— § 3 Anlage 1 HOAI (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Raumakustik).
Die stufenweise Beauftragung weiterer Projektstufen erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses der Entwurfsplanung sowie nach Vorliegen des positiven Zuwendungsbescheides und sobald die zugewendeten Finanzmittel einschließlich Eigenmittel verfügbar sind. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln, zeitlich gestaffelt und gegliedert nach Bauabschnitten und nach Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel vorzunehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB den nach diesem Verfahren beauftragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.1.4/ II.2.4/ II.2.7. beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen.
Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext
Siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde im Bekanntmachungstext und den damit verbundenen Dokumenten auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich in Schriftform über das eVergabe-Portal zu senden.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 9.3.2021 – 11.00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden gesammelt und in anonymisierter Form über das eVergabeportal am 25.02., 04.03. und 11.3.2021 zur Verfügung gestellt.
Schlusstermin für die Annahme / den Eingang der Teilnahmeantragsunterlagen ist der 1803.2021 – 11.00 Uhr. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über das eVergabeportal als elektronisches Dokument zu senden. Eine abweichende Zustellung ist nicht zugelassen.
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet.
Die Verhandlungsgespräche sollen voraussichtlich am 25.5.2021 stattfinden. Eine Beauftragung ist für die 24. KW 2021 geplant. Alle eingeladenen Bieter müssen vor den Verhandlungsgesprächen zwingend an einem geführten Besichtigungstermin vor Ort teilnehmen (Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsgespräch). Dieser soll voraussichtlich am 27./28.4.2021 stattfinden.
Bestandteil der verbindlichen Vergabe-/ Beschaffungsunterlagen der Teilnahmeantragsphase sind:
— 1 Bekanntmachung,
— 2 ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext,
— 3 Bewerbungsbogen,
— 4 Entwurf der Vertrags- und Honorierungseckpunkte,
— 5 Vertragsentwurf § 34 HOAI,
— 6 Bestandsunterlagen (Auszug),
— 7 Projektantrag „erSCHLOSSene Räume im Wandel“.
Hinweis:
Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen, soweit Teilnahmeanträge vorliegen, die sämtliche veröffentlichte Teilnahmebedingungen/-voraussetzungen erfüllen.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nach Art.6 Abs.1b EU-DSGVO zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und / oder zur Erfüllung des Vertrages (Projektaufgabe). Gemäß Art. 13 EU-DSGVO erheben wir zu diesem Zweck personengebundene Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind (z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsstandsnachweis, Qualifikationsabschlüsse, Weiterbildungsnachweise, ...).
Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er zur Weitergabe der personenbezogenen Beschäftigtendaten berechtigt ist bzw. die betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben.
Jeder Teilnehmer willigt durch seine Unterschrift ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Vorhaben in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nur im Rahmen der Erfüllung der Projektaufgabe / des Vertrages. Eine Benutzung der Daten über den Rahmen des Projektes / Vertrages hinaus erfolgt nicht. Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- bzw. Nutzungszweckes sowie der Abgeltung gegenseitiger Ansprüche gelten einschlägige Aufbewahrungs- und Haftungsfristen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen erfolgt die Löschung bzw. Vernichtung der Daten.
Sie können jederzeit gemäß Art. 21 der EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten einlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Rechtsbehelfshinweis:
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.