Softwarekonzept und erste Pilotanwendungen Urban-Hub Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0039/K13/Kra
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarekonzept und erste Pilotanwendungen Urban-Hub
Softwarekonzept und erste Pilotanwendungen Urban-Hub
Auftragswert: ca. 210 TEUR Netto.
Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH
Bahnhofstraße 17
39104 Magdeburg
Das ILM führt aktuell das Forschungsprojekt Paket-KV-MD2 durch. In dem Projekt wird ein ganzheitliches, nachhaltiges Logistiksystem für einen regionalen Logistikdienstleister entwickelt. Teil des Logistikkonzepts ist die Entwicklung eines Softwarekonzeptes sowie erste Pilotanwendungen für das Urban-Hub.
Bei dieser Vergabe wird für die Mediengruppe Magdeburg, den Verbundprojektpartner, die o.g Leistung ausgeschrieben. Die Bezahlung dieser Beschaffungsmaßnahme erfolgt komplett seitens der Mediengruppe Magdeburg, an die auch die Rechnungsstellung zu erfolgen hat. Das Softwarekonzept und die ersten Pilotanwendungen im Urban-Hub sind Bestandteile des Finanzplanes für den bewilligten EFRE-Förderantrag.
Forschungsprojekt Paket-KV-MD2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z. B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise:
Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen), siehe Vergabeunterlagen bzw. Link: http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf
Eigenerklärung nach 123 und 124 GWB.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt. (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 – 93/17).
Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten):
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA),
— Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA);
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA),
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland