UKMD_Sanierung Küche Haus 41 Referenznummer der Bekanntmachung: P235_PM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.med.uni-magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
UKMD_Sanierung Küche Haus 41
Gegenstand der Ausschreibung sind Projektmanagementleistungen in Anlehnung an § 2 AHO (Heft 9 der Schriftenreihe des AHO-Ausschusses der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e. V., 5. vollständig überarbeitete Auflage.
Land Sachsen-Anhalt vertreten durch das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Mit Beschluss des Klinikvorstands wurde der Umbau bzw. die Sanierung der Küche im Haus 41 zu einer Sous-Vide Küche seitens des Klinikums verabschiedet. In einer 2017 erstellten Machbarkeitsstudie wurde bereits der Zustand der im Bestand vorhandenen Küche bewertet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Küche sanierungsbedürftig ist. Des Weiteren hat sich das Klinikum dazu entschieden, die Patientenversorgung auf das Verfahren Sous-Vide umzustellen. Das Haus 41, in welchem sich die Küche befindet, liegt am südlichen Rand des Geländes des Universitätsklinikums Magdeburg (siehe Lageplan). Das Gebäude, ein sogenannter Typenbau „Mensa Typ Dresden“, wurde noch zu DDR Zeiten zum Ende der 80erJahre erbaut. Es handelt sich hierbei um eine Beton-Skelett-Konstruktion. Seit der Erbauung wurden bereits verschiedene Teile des Gebäudes umgebaut/saniert. Das viergeschossige Bestandsgebäude (Ebene -1 (Keller), Ebene 1 (Sockelgeschoss), Ebene 2 und Dachgeschoss) verfügt hierbei über eine Gesamtnutzfläche von 10 800 m2. Für den Bereich der Küche ist eine NUF von ca. 1 650 m2 vorgesehen. Neben der Küche in der Ebene 1, befinden sich im Gebäude die Mensa, eine Bibliothek, die Zentrale der Gebäudeleittechnik, sowie diverse Lager- und Büroräume. Für den qualifizierten Bauantrag wurde lediglich die notwendige Fläche, die für den Umbau der Küche zu einer Sous-Vide Verteilerküche benötigt wird, betrachtet. Die Bereiche Mensaausgabe, Bibliothek, Speisesaal oder andere Räumlichkeiten sind nicht Teil der in diesem Bauantrag beschriebenen Maßnahme. Im Allgemeinen ist die verbaute Anlagentechnik veraltet und entspricht nicht den neuen Anforderungen. Die Errichtung des neuen Küchenbereiches erfolgt schrittweise (in Bauabschnitten) im laufenden Betrieb der derzeitigen Küche. Die Speiseversorgung soll während der Bauzeit vollumfänglich aufrecht erhalten bleiben. Dazu ist es notwendig, die derzeitige Küche durch bauliche Interimsmaßnahmen staubdicht vom Baustellenbereich zu trennen. Diese müssen im Laufe der Bauzeit mehrfach versetzt und umgebaut werden. Der künftige Baustellenbereich der neuen Küche liegt innerhalb der Fläche, die durch die heutige Küchennutzung belegt ist. Die Umsetzung des Neubauentwurfs erfordert den abschnittsweisen Rückbau sämtlicher Wände, Böden und Decken und Einbauten im Baufeld, sowie die Grundrissneuordnung und den kompletten Ausbau der Räumlichkeiten, während und nach Fertigstellung der TGA (KG 410 bis 490). Die bestehenden Sozialräume bleiben während des Umbaus in Funktion und müssen für die Zeit des Umbaus medientechnisch provisorisch versorgt werden. Flucht- und Rettungswegpläne müssen an die sich veränderten Umbauzustände und Interimslösungen angepasst werden. Hierfür ist im späteren Planungsprozess ein Brandschutzgutachten für die Zielplanung unter Berücksichtigung des gesamten Gebäudes erforderlich. Des Weiteren sind die einzelnen Bauabschnitte zu betrachten. Insgesamt stehen für das Vorhaben Investitionskosten von ca. 9,52 Mio. EUR brutto (KG 300-700 DIN 276 einschl. Projektsteuerung) zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welchen die Planungsleistungen in den zu beauftragenden Leistungsbildern (§§ 34, 51, 55 HOAI) auszurichten sind. Die u. a. zu steuernden Planungsbeteiligten der zu bearbeitenden Planungsleistungen nach §§ 34, 38, 51 und 55 HOAI erfolgt in der Struktur eines Generalplaners. Die Unterlagen zur HU-Bau sind zur Prüfung am 25.10.2021 an den AG zu übergeben. Die in Pkt. II.2.7). angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin. Die Fertigstellung und Schlussabrechnung muss zwingend bis zum 24.12.2024 erfolgt sein. Die Vergabestelle/ der Auftraggeber erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen.
Die Vergabe umfasst Projektmanagementleistungen in Anlehnung an § 2 AHO (Heft 9 der Schriftenreihe des AHO-Ausschusses der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e. V., 5. vollständig überarbeitete Auflage; März 2020). Die Beauftragung soll für die Projektstufen 1 - 5, in den Handlungsbereichen A, B, C, D und E erfolgen, vorerst werden die die Projektstufen 1 - 2 beauftragt. Die Beauftragung der Projektstufen 3 bis 5 (Handlungsbereiche A, B, C, D und E) erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses der Entwurfsplanung u. nach Vorliegen des positiven Prüfbescheides der HU-BAU u. sobald die Finanzmittel verfügbar sind. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln, zeitlich gestaffelt und gegliedert nach Bauabschnitten und Finanzierungsfreigaben durch das Land Sachsen-Anhalt vorzunehmen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
UKMD_Sanierung Küche Haus 41
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455140
Fax: [removed]
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.