Beschaffung eines PCR-Systems für das Universitätsklinikum Halle (Saale) Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_03_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://uk-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines PCR-Systems für das Universitätsklinikum Halle (Saale)
Aufgrund der derzeitigen SARS-CoV-2 Pandemie kommt es zu einer akuten Verknappung der am Universitätsklinikum Halle (Saale) verfügbaren Testkapazitäten und personellen Ressourcen. Es soll daher für die Zukunft ein weiteres vollautomatisiertes Diagnostiksystem beschafft werden, um einen hohen Probendurchsatz bei Personalknappheit zu gewährleisten. Bestandteil der Beschaffung ist der Abschluss einer Preisvereinbarung zur Belieferung mit Reagenzien und Verbrauchsmaterialien sowie ein Wartungsvertrag.
Bio-Zentrum Halle GmbH
Weinbergweg 22
06120 Halle (Saale)
Im Rahmen der derzeitigen SARS-CoV-2 Pandemie wird am Universitätsklinikum Halle (Saale) ein weiteres PCR-Gerät zur Beschleunigung der virologischen Diagnostik benötigt.
Hierzu soll schnellstmöglich ein Großgerät angeschafft werden, welches eine vollautomatisierte Bearbeitung der Proben wie folgt ermöglicht.
– deutlich beschleunigte time-to-result (80 Minuten für RNA, 60 Minuten für DNA) im Vgl. zu den bisher etablierten Systemen,
– „Random access“: kann Patientenproben, Reagenzien und Verbrauchsmaterialien „on the fly“ laden, ohne den Betrieb zu unterbrechen,
– Bearbeitung von 36 Tests/Stunde oder 288 Proben/8 Stunden mit einer entsprechend hohen walk-away-time für das technische Personal,
– gleichzeitige Bearbeitung von bis zu 30 verschiedenen Testparametern,
– keine Kühlung erforderlich; alle Reagenzien und Verbrauchsmaterialien werden bei Raumtemperatur gelagert,
– ökonomischer Umgang mit Verbrauchsmaterial,
– volle Kostenkontrolle durch Abbildung des gesamten Workflows,
– geringer Wartungsaufwand (1 x wöchentlich),
– offener Kanal zur schnellen Etablierung hauseigener (zukünftiger) assays.
Der Auftrag beinhaltet die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Geräts sowie die Einweisung der Mitarbeiter/-innen. Der Lieferumfang umfasst weiterhin alle erforderlichen Teile und Ausrüstungen, damit das gelieferte Gerätesystem für den geforderten Zweck betriebsbereit aufgestellt werden kann.
Zusätzlich wird eine Preisvereinbarung zur Belieferung mit Reagenzien und Verbrauchsmaterialien für 36 Monate sowie ein Wartungsvertrag abgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
In der aktuellen Situation der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 können Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient, insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV beschafft werden, wenn:
(1) ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt - Auch wenn die Pandemie bereits seit ca. März 2020 besteht, war und ist dennoch die Entwicklung der Infektionslage nicht vorhersehbar und auf inner- und außerpolitische Maßnahmen muss reagiert werden (z.B. Einrichtung o. Umverlegung von Coronastationen, Sicherstellung von vorgeschriebenen und erhöhten Testverfahren bei Patienten und Angestellten).
(2) äußerst dringliche und zwingende Gründe bestehen, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen - Im Rahmen der Entwicklung und Maßnahmen rund um SARS-CoV-2 ist die Nachfrage nach Geräten, welche für die Testverfahren und deren Anforderungen benötigt werden, auf dem Markt stark gestiegen, so dass es bei diesen Geräten zu Lieferengpässen und Lieferzeiten von bis zu 6 Monaten und länger kommt. Somit zählt bei der Beschaffung jeder Tag, an dem nicht beauftragt wird. Ein normales Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb, selbst mit verkürzten Fristen, dauert zu lange und würde aufgrund der aktuellen Marktlage zu nicht mehr Wettbewerb und keinem wirtschaftlicheren Ergebnis führen. Es wurde somit das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gewählt. Um dennoch den Grundsätzen der effizienten Verwendung von Haushaltsmitteln gerecht zu werden, wurden mehrere geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
(3) ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit besteht, die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten – übliche Fristen im Bereich eines Offenen Verfahrens oder ggf. eines Nichtoffenenverfahrens oder Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb dauern ca. 3 Monate. Diese Frist kann in diesem Fall unter keinen Umständen eingehalten werden. Dies liegt insbesondere an den Lieferfristen, den Verfügbarkeiten und der kurzfristigen und langfristigen Handlungsfähigkeit und Teststrategie des UKH, um die Versorgung sicher zu stellen.
Aufgrund der besonderen Dringlichkeit wurde auf eine Information gem. § 134 GWB verzichtet. Hier kommt § 134 Abs. 3 GWB zur Anwendung.
Weiterhin verweisen wir auf das Rundschreiben vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt vom 11. Mai 2020 in Verbindung mit der Verlängerung vom 18. Dezember 2020 zu Vergaberechtliche Erleichterungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines PCR-Systems für das Universitätsklinikum Halle (Saale)
Nationale Identifikationsnummer: DE714
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs.3 GWB und § 135 Abs. 1 Nr. 2 und Abs 2 GWB.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]