Sicherung und Rekultivierung der Deponieerweiterung Am Turm Referenznummer der Bekanntmachung: ENWI-1-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.halberstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherung und Rekultivierung der Deponieerweiterung Am Turm
Fremdüberprüfung Boden und Polymer.
Deponie „Am Turm“
Gemarkung Wernigerode
Im Landkreis Harz
Auf der Deponieerweiterung „Am Turm“, die sich derzeit in der Stilllegungsphase befindet, ist ein Oberflächenabdichtungssystem gemäß Deponieverordnung zu errichten.
Die Bauausführung der Oberflächenabdichtung ist durch einen unabhängigen, vom Bauherren beauftragten Dritten in der Funktion eines Fremdprüfers zu begleiten. Das ausführende Büro muss dabei für die Fremdprüfung im Deponiebau nach den jeweiligen aktuellen Fassungen der DIN EN ISO/ IEC 17020 als Inspektionsstelle und der DIN EC ISO/ IEC 17025 als Prüflabor akkreditiert sein.
Der Fremdprüfer soll frühzeitig in die Planung und Bauausführung einbezogen werden.
Die Leistung es Fremdprüfers orientiert sich am Bauablauf. Bei entsprechenden Verzögerungen kann es zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses kommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sämtliche unten genannten Erklärungen/Unterlagen sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Nachunternehmer (mit Eignungsleihe), auf dessen Befähigung zur Berufsausübung sich der Bewerber, ein Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. ein Nachunternehmer berufen will vorzulegen:
1) Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung (ausgefülltund unterschrieben) und unterschrieben)
— Umsatz der letzten 3 Jahre,
— Angaben zu Arbeitskräften,
— Erklärung sich nicht im Insolvenzverfahren, im gerichtlichen Vergleichsverfahren oder in Liquidation zu befinden oder die Tätigkeit eingestellt zu haben,
— Erklärung nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft sein, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— Erklärung nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben,
— Erklärung seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und abgaben nach den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland erfüllt zu haben.
Da die Vergabestelle nach § 36 Abs. 5 Satz 1 VgV gehalten ist, vor der Zuschlagserteilung in Bezug auf reine Nachunternehmer die Voraussetzungen des §§ 123, 124 GWB zu prüfen, sind die Unterlagen unter Punkt 1 ggf. vom Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Anfordern vorzulegen.
Sämtliche unten genannten Unterlagen sind vom Bieter auf gesondertes Verlangen vorzulegen
2) die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Ursprungskalkulation) im verschlossenen Umschlag.
Sämtliche unten genannten Erklärungen/Unterlagen sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Nachunternehmer, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter, ein Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. ein Nachunternehmer berufen will vorzulegen:
3) Nachweis der Zertifizierung und Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020: aktuelle Fassung; Konformitätsbewertung – Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen,
4) Nachweis der Zertifizierung und Akkreditieren nach DIN EN ISO/IEC 17025 aktuelle Fassung; Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien,
5) Benennung des verantw. Fremdprüfer (Projektleiter, mind. 5 Jahre Berufserfahrung) und des Fremdprüfers vor Ort (mind. 3 Jahre Berufserfahrung), inkl. der jeweiligen Qualifikation (Abschlüsse, Berufserfahrung, erfolgreich durchgeführte Projekte),
6) Referenzen
Da die Vergabestelle nach § 36 Abs. 5 Satz 1 VgV gehalten ist, vor der Zuschlagserteilung in Bezug auf reine Nachunternehmer die Voraussetzungen des §§ 123, 124 GWB zu prüfen, sind Unterlagen von 3) bis 6) ggf. vom Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes anfordern vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“