Sicherung und Rekultivierung der Deponieerweiterung Am Turm Referenznummer der Bekanntmachung: ENWI-1-2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.halberstadt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1775e037ad5-5c4f708ff0940d1f
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgungswirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sicherung und Rekultivierung der Deponieerweiterung Am Turm

Referenznummer der Bekanntmachung: ENWI-1-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fremdüberprüfung Boden und Polymer.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE SACHSEN-ANHALT
Hauptort der Ausführung:

Deponie „Am Turm“

Gemarkung Wernigerode

Im Landkreis Harz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf der Deponieerweiterung „Am Turm“, die sich derzeit in der Stilllegungsphase befindet, ist ein Oberflächenabdichtungssystem gemäß Deponieverordnung zu errichten.

Die Bauausführung der Oberflächenabdichtung ist durch einen unabhängigen, vom Bauherren beauftragten Dritten in der Funktion eines Fremdprüfers zu begleiten. Das ausführende Büro muss dabei für die Fremdprüfung im Deponiebau nach den jeweiligen aktuellen Fassungen der DIN EN ISO/ IEC 17020 als Inspektionsstelle und der DIN EC ISO/ IEC 17025 als Prüflabor akkreditiert sein.

Der Fremdprüfer soll frühzeitig in die Planung und Bauausführung einbezogen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Leistung es Fremdprüfers orientiert sich am Bauablauf. Bei entsprechenden Verzögerungen kann es zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses kommen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Sämtliche unten genannten Erklärungen/Unterlagen sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Nachunternehmer (mit Eignungsleihe), auf dessen Befähigung zur Berufsausübung sich der Bewerber, ein Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. ein Nachunternehmer berufen will vorzulegen:

1) Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung (ausgefülltund unterschrieben) und unterschrieben)

— Umsatz der letzten 3 Jahre,

— Angaben zu Arbeitskräften,

— Erklärung sich nicht im Insolvenzverfahren, im gerichtlichen Vergleichsverfahren oder in Liquidation zu befinden oder die Tätigkeit eingestellt zu haben,

— Erklärung nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft sein, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,

— Erklärung nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben,

— Erklärung seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und abgaben nach den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland erfüllt zu haben.

Da die Vergabestelle nach § 36 Abs. 5 Satz 1 VgV gehalten ist, vor der Zuschlagserteilung in Bezug auf reine Nachunternehmer die Voraussetzungen des §§ 123, 124 GWB zu prüfen, sind die Unterlagen unter Punkt 1 ggf. vom Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Anfordern vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Sämtliche unten genannten Unterlagen sind vom Bieter auf gesondertes Verlangen vorzulegen

2) die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Ursprungskalkulation) im verschlossenen Umschlag.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Sämtliche unten genannten Erklärungen/Unterlagen sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Nachunternehmer, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter, ein Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. ein Nachunternehmer berufen will vorzulegen:

3) Nachweis der Zertifizierung und Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020: aktuelle Fassung; Konformitätsbewertung – Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen,

4) Nachweis der Zertifizierung und Akkreditieren nach DIN EN ISO/IEC 17025 aktuelle Fassung; Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien,

5) Benennung des verantw. Fremdprüfer (Projektleiter, mind. 5 Jahre Berufserfahrung) und des Fremdprüfers vor Ort (mind. 3 Jahre Berufserfahrung), inkl. der jeweiligen Qualifikation (Abschlüsse, Berufserfahrung, erfolgreich durchgeführte Projekte),

6) Referenzen

Da die Vergabestelle nach § 36 Abs. 5 Satz 1 VgV gehalten ist, vor der Zuschlagserteilung in Bezug auf reine Nachunternehmer die Voraussetzungen des §§ 123, 124 GWB zu prüfen, sind Unterlagen von 3) bis 6) ggf. vom Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes anfordern vorzulegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/03/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/03/2021
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/02/2021