Ausschreibung Kameraüberwachung, Stationäre Kontrolldienste und mobile Revierdienste Referenznummer der Bekanntmachung: MVGM-EU 02/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mvgm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Kameraüberwachung, Stationäre Kontrolldienste und mobile Revierdienste
Ausschreibung Kameraüberwachung, Stationäre Kontrolldienste und mobile Revierdienste.
Magdeburg
Ausschreibung Kameraüberwachung, Stationäre Kontrolldienste und mobile Revierdienste
Der Auftragnehmer übernimmt die Bewachung der folgenden Liegenschaften:
— AMO Kulturhaus, Erich-Weinert-Straße 27, 39104 Magdeburg;
— Elbauenpark (Kleiner und Großer Cracauer Anger), Messehallen, Verwaltungsgebäude, Tessenowstraße, 39114 Magdeburg;
— GETEC Arena, Berliner Chaussee 32, 39114 Magdeburg;
— Johanniskirche, Johannisbergstraße 1, 39104 Magdeburg;
— MDCC Arena, Heinz-Krügel-Platz 1, 39114 Magdeburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung Kameraüberwachung, Stationäre Kontrolldienste und mobile Revierdienste
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 9124
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).