Ausschreibung von Dienstleistungen in den Häusern und auf den Flächen der Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: MVGM-EU 03/2020 Los 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mvgm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Dienstleistungen in den Häusern und auf den Flächen der Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg GmbH
Ausschreibung von Dienstleistungen in den Häusern und auf den Flächen der Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg GmbH.
Magdeburg
Los 1 — Sidework Getec-Arena
Herrichten der Getec-Arena für Veranstaltungen, Schutzboden legen, Auf- und Abbauen der Bestuhlung und der Bühne, Einrichten der Garderobe, Hängen von Stoffen etc..
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Durchgeführtes Verhandlungsverfahren nach Aufhebung des Offenen Verfahrens vom 25.9.2020
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung von Dienstleistungen in den Häusern und auf den Flächen der Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 104
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).