Planungsleistungen zur Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: AWSAS-2020-001-VgV-L2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mertendorf OT Görschen
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awsas.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zur Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage
Planung einer Container-Lösung für eine Biogasaufbereitungsanlage.
Bioabfall Kompostierung – Sachsen-Anhalt Süd GmbH
Johann-Reis-Straße 21, 06667 Weißenfels
Planung einer Biogasaufbereitungsanlage als Containerlösung [Betrag gelöscht] EUR für 2 Lose (AWSAS-2020-001-VgV-L1 + L2)
Hintergrund:
Am Standort Weißenfels wird die Umstellung der derzeitigen Strom- und Wärmeerzeugung des erzeugten Biogases durch Blockheizkraftwerke (BHKW) auf die Aufbereitung des Biogases zu Biomethan durch eine Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) und die anschließende Einspeisung in das örtliche Erdgasnetz geprüft. Die Wärme für die vorhandene Bioabfallvergärungsanlage (BGA) einschließlich Nebenanlagen wird aktuell durch die Abwärme der BHKW gedeckt. Im Rahmen der Umstellung auf Biogasaufbereitung soll die Wärmeversorgung zukünftig durch eine Biomassefeuerungsanlage (BMFA) gewährleistet werden. In der beiliegenden Vorhabensbeschreibung werden die hierfür neu zu errichtenden Anlagen und die erforderlichen Maßnahmen auf dem Standort ausführlich dargelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen zur Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist auf dem beiliegenden Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen 1-2 einzureichen.
Der Bewerber kann auch zur Vereinfachung das elektronische Formular „Standartformular für die einheitliche europäische Eigenerklärung – EEE“ benutzen.
Bieteranfragen müssen bis zum 22.7.2020, 11.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.