EFRE-Maßnahme Gewässerausbau Furtlake, Errichtung Schöpfwerk und Neubau Steingrabensiel, Magdeburg – 3. BA – Einbau Rechteckdurchlass in der Kanonenbahn zur B 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0418/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EFRE-Maßnahme Gewässerausbau Furtlake, Errichtung Schöpfwerk und Neubau Steingrabensiel, Magdeburg – 3. BA – Einbau Rechteckdurchlass in der Kanonenbahn zur B 1
Gewässerausbau der Furtlake sowie Errichtung eines Schöpfwerkes und Neubau des Steingrabensiels an der Furtlake zur Einmündung in die Umflutehle an der Berliner Chaussee in Magdeburg in mehreren Bauabschnitten.
Magdeburg
Wesentliche Leistungen:
— 20 m Einbau Rechteckdurchlass – Breite 1,95 m und Höhe 1,80 m,
— 1 x Wasserhaltungsarbeiten,
— 18 m Profilierung einer Zufahrtsrampe – Breite 5,00 m.
Die Regelungen des § 132 (2) Nr. 1 GWB gelten für folgende OZ:
— 101.1 Baustelleneinrichtung,
— 106.7 Mutterboden liefern und andecken,
— 106.8 wie 106.7,
— 106.9 Boden lösen und wieder einbauen,
— 106.13 Sohlsubstrat einbauen,
— 107.7 Rasenansaat herstellen,
— 107.8 Rasenansaat herstellen in Böschungen,
— 107.9 Hecke Rose canina,
— 108.1 Baugrube herstellen,
— 108.2 Baugrube verfüllen,
— 108.6 Gründungssohle verdichten,
— 109.1 Offene Wasserhaltung,
— 109.2 wie vorherige Position,
— 109.3 Anlage für Grundwasserabsenkung…
— 109.4 Wasserhaltungsanlage erweiterte Brunnen,
— 112.1 Unterbau des DL,
— 112.2 Schottertragschicht herstellen,
— 115.5 Ein-und Auslaufpflasterung herstellen,
— 115.6 wie vorherige Position,
— 115.7 Betonpalisaden setzen,
— 115.8 Schüttung aus Steinen.
Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion mit Mitteln des Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 15.05asz12.02.0/01075/17
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EFRE-Maßnahme Gewässerausbau Furtlake, Errichtung Schöpfwerk und Neubau Steingrabensiel, Magdeburg – 3. BA – Einbau Rechteckdurchlass in der Kanonenbahn zur B 1
Ort: Oschatz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen – (HVA B StB Eigenerklärung Eignung Stand Stand 08-19). Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen oder behelfsweise im Papieroriginal. Die Eigenerklärung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen oder behelfsweise im Papieroriginal einzureichen, wenn diese nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist.
Mit dem Angebot sind weiterhin einzureichen:
Siehe Bekanntmachung III.1.1), III.1.2), III.1.3) und III.2.2).
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation (u.a. für Bieteranfragen) und für die Angebotseinreichung zu verwenden. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Das Angebotsschreiben (418-20 Angebot2.pdf) ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können diese Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original (Papier) unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot (418-20 Angebot1.pdf) ist davon ausgenommen). Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage „Hinweise für elektronische Angebote“ sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.
Ort: Halle/ Saale
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Magdeburg
Land: Deutschland
Fax: [removed]