Ingenieurleistungen der Fachüberwachung zum Grundwassermonitoring und zum Betrieb der Fördereinrichtungen und der Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) Referenznummer der Bekanntmachung: A 201426
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mdse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen der Fachüberwachung zum Grundwassermonitoring und zum Betrieb der Fördereinrichtungen und der Grundwasserreinigungsanlage (GWRA)
Ausschreibungsgegenstand ist die Beauftragung von Ingenieurleistungen für die Fachüberwachung zum Grundwassermonitoring (GWMO) und zum Betrieb der Fördereinrichtungen und einer Grundwasserreinigungsanlage für den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2023 sowie optional 2024 und 2025.
Bereich Krumpa/Braunsbedra (Saalekreis)
Leistungsteil 1: gutachterliche Umsetzung des Standortmonitorings im Zeitraum Frühjahr und Herbst 2021, 2022 und 2023 sowie optional 2024 und 2025, Erstellung von Arbeitsplänen zu den Messkampagnen, Auswertung der halbjährlichen Stichtagsmessungen und Probenahmen/Analytik im Frühjahr, Auswertung von Datenloggeraufzeichnungen, Einschätzung, Begleitung und Kontrolle der Wartung und Pflege der Horizontaldrainage und der Akutschadensabwehrdrainage, Überwachungsmaßnahmen der Dichtwand, Erstellung von technischen Kurzberichte (1. Halbjahr) und Jahresberichten GWMO.
Leistungsteil 2: Fortsetzung und ggf. Optimierung der Fachüberwachung des Betriebes der Fördereinrichtungen und der GWRA durch Überwachung und Dokumentation der Grundwasserförderung und Grundwasserreinigung sowie den peripheren Leistungen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung des Betreibers der GWRA am Standort, Rechnungsprüfung von Teilschlussrechnungen (zum 31.12.) sowie von Schlussrechnungen, Fortführung der Datensammlung, Übergabe der Daten gemäß Importvorlage an den AG zur Eingabe in das WebGIS, Dokumentation der Fachüberwachung durch Sachstandsberichte (1., 2. und 3. Quartal) sowie Jahresberichte.
Zusätzliche Leistungen: Die zusätzlichen Leistungen umfassen die Erarbeitung von Vergabeunterlagen und die Mitwirkung bei der Vergabe von technischen Leistungen zum Grundwassermonitoring (Stichtagsmessung, Probenahme, Analytik, Datenaufbereitung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen der Fachüberwachung zum Grundwassermonitoring und zum Betrieb der Fördereinrichtungen und der Grundwasserreinigungsanlage (GWRA)
Ort: Halle
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 10, 12, 13, 17 und 18 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Land Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz LVG LSA) vom 19.11.2012 (GVBl. LSA Nr. 23/2012, S. 536 541) vereinbart. Es wird eine Erklärung zur Handwerkerrolleneintragung im Sinne der Handwerkerordnung verlangt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf die Voraussetzung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsauftrages gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“