AB HWS Rauhgerinne, Veckenstedt – örtliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0037/HB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
AB HWS Rauhgerinne, Veckenstedt – örtliche Bauüberwachung
Es ist die Leistung der örtlichen Bauüberwachung gem. HOAI 2013 Anlage 12 und beiliegender Leistungsbeschreibung für die Baumaßnahme „AB HWS Rauhgerinne, Veckenstedt“ über 5 Monate zu erbringen.
Veckenstedt, Gemeinde Nordharz
Erbringung der örtlichen Bauüberwachung für die Baumaßnahme „AB HWS Rauhgerinne, Veckenstedt“ inkl. besonderer Leistungen laut Leistungsbeschreibung für 5 Monate unter Angabe einer Monatspauschale.
Sollte sich die Bauzeit verlängern, kann der Vertrag entsprechend der Bedingungen aus dem Hauptvertrag verlängert werden.
6201 16 0000 07
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
— Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen.
Nachweise zur Eignung (Qualifikationen und Referenzen):
— Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig (z. B. Urkunde),
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/Praxiserfahrung im Bereich der genannten Leistungen (z. B. Lebenslauf),
— Praxiserfahrungen/Referenzen mit/für Baustellen im Bereich Hochwasserschutz (Deichneubau, Deichsanierung),
— persönliche Referenz (nicht älter als 3 Jahre) der örtlichen Bauüberwachung vergleichbarere Leistungen mit folgenden Mindestangaben:
—— Beschreibung der Baumaßnahme,
—— Art der Bauarbeiten (Brückenbau, Wasserbau etc.),
—— Auftraggeber,
—— Leistungszeitraum,
—— Anrechenbare Baukosten.
Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV
— der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen,
— für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
§15 Abs. 3 VgV – Maßnahme befindet sich bereits in der Bauausführung)
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Vergabestelle Nord, Otto-von-Guericke-Straße 5, 39104 Magdeburg
Keine Bieter zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Ein Versand der Unterlagen per E-Mail oder Post ist nicht vorgesehen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung per E-Mail beim Auftraggeber (Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten) automatisch unterrichtet. Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d.h. Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben), um Ihnen im Fall etwaiger Fragen von Mitbewerbern die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können. Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.