Erstellung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens für die Sekundarschule „Bosseschule“, Schulstraße 2, 06484 Quedlinburg Referenznummer der Bekanntmachung: EU-LÖ 005/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens für die Sekundarschule „Bosseschule“, Schulstraße 2, 06484 Quedlinburg
Erstellung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens für die Sekundarschule „Bosseschule“, Schulstraße 2, 06484 Quedlinburg.
Sekundarschule „Bosseschule“
Schulstraße 2
06484 Quedlinburg
Planungsleistungen Erstellung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens
Sanierung und Modernisierung der Sekundarschule „Bosseschule“ in 06484 Quedlinburg
Der derzeitige Schulkomplex besteht aus einem Schulgebäude, einem neuen Sporthallengebäude, einem stark sanierungsbedürftigen Nebengebäude (bisheriges Hausmeisterhaus) und einem im wesentlichen in 2 Bereiche aufgeteilten Schulhof. Bei dem Schulgebäude (Haus 1) handelt es sich um ein in den Jahren 1891 bis 1892 erbautes Massivgebäude, welches zwischenzeitlich teilweise Modernisierungen erfahren hat. Das Schulgebäude ist als Einzeldenkmal ausgewiesen.
Der Auftraggeber stellt für das oben genannte Objekt einen Antrag auf Förderung nach Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes.
Auf Grund des Gebäudealters, des baulichen sowie technischen Zustandes, sowie des Instandhaltungsrückstaus ist eine Gesamtsanierung des Schulgebäudes und die Umsetzung eines modernen, auf die Zukunft ausgerichteten, Schulkonzeptes erforderlich.
Nachfolgende Sanierungsmaßnahmen sind u.a. vorgesehen:
— Anpassung des gebäudes an öffentlich-rechtliche Vorschriften (u. a. Energetik und Akustik),
— Erneuerung Dacheindeckung und Einbau Dachfenster,
— Teilinstandsetzung Fassade,
— Beseitigung brandschutzechnischer Mängel,
— Erneuerung der Elketro- und Heizungsinstallation,
— Einbau Fahrstuhl,
— Neugestaltung des ehemaligen Eingangsbereiches,
— Neugestaltung der Außenanlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe, Punkt C)
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Auftraggeber
Es wird ein rein elektronisches Verfahren durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Salle)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Verstoß nicht rechtzeitig gerügt wurde.
1. Allgemeine Rügepflicht: Unternehmen / Bewerber müssen ihnen positiv bekannte Verstöße „unverzüglich“ rügen (§ 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern)
2. Erweiterte Rügepflicht der Unternehmer / Bewerber: Verstöße, die aufgrund der Ausschreibung erkennbar sind, müssen bis zum Ende der Angebotsabgabefrist oder der Bewerbungsfrist gerügt werden.
— > Rüge gegenüber der ausschreibenden Stelle -> Verstoß benennen und Beseitigung verlangen
Falls die Rüge erfolglos bleibt und dem Anliegen nicht abgeholfen wird: Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Ablehnung der ausschreibenden Stelle zulässig.