Dienstleistungskonzession betreffend die öffentliche Wasserversorgung in den Ortschaften Ritterode und Walbeck der Stadt Hettstedt.
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hettstedt
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hettstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession betreffend die öffentliche Wasserversorgung in den Ortschaften Ritterode und Walbeck der Stadt Hettstedt.
Erfüllung der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung in den Ortschaften Ritterode und Walbeck der Stadt Hettstedt im eigenen Namen und für eigene Rechnung im Wege einer Dienstleistungskonzession durch die Stadtwerke Hettstedt GmbH.
Die Aufgabenerfüllung erfolgt in den Ortschaften Ritterode und Walbeck der Stadt Hettstedt.
Die Stadt Hettstedt beabsichtigt, an die Stadtwerke Hettstedt GmbH eine Wasserkonzession zur Erfüllung der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung in den Ortschaften Ritterode und Walbeck der Stadt Hettstedt im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu vergeben. Die Beauftragung umfasst alle erforderlichen kaufmännischen und technischen Leistungen. Eine befreiende Aufgabenübertragung auf die Stadtwerke Hettstedt GmbH im Sinne einer Privatisierung der Aufgabe oder Beleihung ist damit nicht verbunden. Die Satzungshoheit der Stadt Hettstedt wird durch die Beauftragung der Stadtwerke Hettstedt GmbH nicht berührt. Der Konzessionsvertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren haben mit der Option zur Verlängerung um einmalig 10 weitere Jahre.
Wenn die Stadt Hettstedt den Konzessionsvertrag nicht mit einer Frist von 3 Jahren vor Vertragsende schriftlich kündigt, verlängert er sich einmalig um weitere 10 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden:
- Bestehen eines ausschließlichen Rechts
Der Auftrag kann ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben werden, da es sich um eine Inhouse-Vergabe gemäß § 108 Abs. 1 GWB handelt. Die Stadtwerke Hettstedt GmbH ist eine unmittelbare 100%ige Eigengesellschaft der Stadt Hettstedt. Das Kontrollkriterium des § 108 Abs.1 Nr. 1 GWB ist ebenso erfüllt wie das Wesentlichkeitskriterium des § 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Eine private Kapitalbeteiligung i.S.d. § 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB besteht an der Stadtwerke Hettstedt GmbH nicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hettstedt
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06333
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer/
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) endet 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Originaltext § 135 Abs. 1 und 3 GWB – Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.