Planungsleistungen Ausbau Hauptseegraben – Nordwest (HSG-NW) Referenznummer der Bekanntmachung: 19/N/0515/HB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Ausbau Hauptseegraben – Nordwest (HSG-NW)
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden im Jahr 2013 die Möglichkeiten zur Schaffung einer durchgehenden leistungsangepassten Vorflut für den Hauptseegraben (HSG) untersucht. Die Untersuchungen erfolgten mit dem Ziel der Sicherstellung der Entwässerung des Einzugsgebietes über die in den HSG einbindenden Gewässer 2. Ordnung und des schadarmen Hochwasserabflusses im HSG-NW unter Berücksichtigung der prognostizierten Endwasserstände im Concordia und im Königsauer See. Im Rahmen der Studie wurden für den HSG-NW verschiedene Lösungsansätze aufgezeigt sowie eine Grundlagenermittlung (Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1 HOAI) durchgeführt. Mit der Grundlagenermittlung wurden 2015 drei Varianten für den Ausbau des HSG-NW unter Einbeziehung der in den HSG-NW einmündenden Gewässer 2. Ordnung erarbeitet und vorabgestimmt. Auf der Basis dieser Planungsvarianten erfolgt die Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 1,8 Mio. EUR netto.
Sitz des Auftraggebers (Magdeburg, Halberstadt), Planungsraum Hauptseegraben im Flussbereich Halberstadt
Die Auftragserteilung erfolgt in 2 Stufen. Zunächst wird vom AG für die folgenden Planungsleistungen die Leistungsstufen 1 und 2 (LS 1/2)beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 3 (LS 3) erfolgt optional. Die Planungen für die Gewässer 2. Ordnung enden mit der Vorlage der Genehmigungsplanung (OPL LPH 4).
— OPL Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 i. V. m. Anl. 12. Alle Grundleistungen der Leistungsphasen 2-4 (LS1/2) und 5-7 (LS3) sowie ausgewählte besondere Leistungen entsprechend nachfolgender Beschreibung für den Ausbau des Hauptseegraben-NW. Die Objektplanung des Ingenieurbauwerkes umfasst alle erforderlichen baulichen Anlagen für den Hautseegraben-NW mit zugehörigen Verkehrsanlagen, Sonderbauwerken (Wehr, Brückenbauwerke, Durchlässe, Mühlengrabenüberführung usw.) und ggf. erforderliche kleinräumige Anpassungen an den Anlagen der Träger öffentlicher Belange,
— Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI § 39 i. V. m. Anlage 11, LPH 1-4 (LS1/2)) und 5-7 (LS3) alle Grundleistungen (=GL)sowie ausgewählte besondere Leistungen,
— Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 14, LP 1-4 (LS1/2) und 5-6 (LS3) alle GL sowie ausgewählte besondere Leistungen,
— Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 7, LPH 1-4 (LS1/2) alle GL sowie ausgewählte besondere Leistungen zur Flächenplanung gem. Anlage 9 HOAI,
— Beratungsleistungen gem. HOAI: UVS gem. Anl. 1 Punkt 1.1 HOAI LP 1-4 (LS1/2) alle GL sowie besondere Leistungen gem. Anlage 9 HOAI; Geotechnik gem. Anl. 1 Punkt 1.3.3 HOAI Teilleistungen a-c (LS 1-3) alle GL sowie weitere besondere Leistungen; Besondere Leistungen planungsbegleitende Vermessung (LS1/2); Hydraulische Modellierung (LS2); Projektkoordinierung (LS1-3); weitere Koordinierungsaufgaben und Zuarbeiten zu Vergaben (LS2/3).
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungssstufen gemäß Abschnitt II.2.4): Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden vertraglich die Leistungen der Leistungsstufen 1 und 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruchauf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
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Ausschreibungsunterlagen stehen über Portal der eVergabe-online.de (s. Pkt. I.3)) kostenfrei u. auch ohne Registrierung zur Verfügung:
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Ausschluss- u. Auswahlkriterien);
Vergabeunterlagen NUR zur Info (im Bewerbungsverfahren nicht auszufüllen!): Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Vertragsmuster etc. – jeweils mit Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Ausbau Hauptseegraben – Nordwest (HSG-NW)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99092
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Beantwortung von Bewerber-/Bieteranfragen können über den Link unter I.3) abgerufen werden. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass sich Interessierte regelmäßig über diesen Link eigenständig informieren müssen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren;
2) Die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge und Angebote kann in Textform, mit elektronischer Signatur oder mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen.
3) Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (BW), der um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Der BW einschl. aller Anlagen steht unter dem Link gem. Pkt. I.3) zur Verfügung.
4) Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen (siehe Anlage 1 zum Bewerbungsbogen) führt zur Nichtbeteiligung im weiteren Verfahren.
5) Rückfragen, die ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) genannte Adresse zu richten sind, werden vom AG beantwortet, anonymisiert und allen Interessierten per Rückfragenkatalog (RFK) auf dem unter I.3)) benannten Link zur Verfügung gestellt.
6) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
7) Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
8) Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
9) Bewerber haben die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sowie die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
10) Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
11) Für Ausarbeitung Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
12) Alle VGU werden im Teilnahmewettbewerb allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen, LB und der Mustervertrag (jeweils einschl. Anlagen) dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden die endgültigen Unterlagen allen im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
14) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Si eInformationen unter: https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
15) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.