Ausbau Eisenbahnknotenpunkt Magdeburg, Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee, 39104 Magdeburg, Willy-Brandt-Platz – Technische Ausrüstung, Einspeisung Betriebsraum, Beleuchtung Ebene 0 (30-ZV-0004/21) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0004/21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Eisenbahnknotenpunkt Magdeburg, Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee, 39104 Magdeburg, Willy-Brandt-Platz – Technische Ausrüstung, Einspeisung Betriebsraum, Beleuchtung Ebene 0 (30-ZV-0004/21)
Das Vorhaben „Eisenbahnknoten Magdeburg“ ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes gemäß Bundes-Schienenwege-Ausbaugesetz (BSchWAG) und unterteilt sich in mehrere Ausbaustufen.
Die Baustelle befindet sich in der Gemarkung Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg, Land Sachsen-Anhalt.
Die Ernst-Reuter-Allee ist eine wichtige Ost-West-Verbindung innerhalb der Landeshauptstadt Magdeburg. Der Ausbauabschnitt der Ernst-Reuter-Allee beginnt unmittelbar östlich des Knotenpunktes mit der Olvenstedter Chaussee, Adelheidring, Editharing und reicht in östlicher Richtung bis an den Knotenpunkt mit der Otto-von-Guericke-Straße (Knoten 334).
Im Zuge der Baumaßnahme EÜ ERA MD wird die Ernst-Reuter-Allee zwischen den vorgenannten Knotenpunkten in der Ebene 0 mit 2 Straßenbahngleisen sowie den Flächen für den Fußgängen- und Radfahrverkehr ausgestattet. In der Ebene -1 (Tunnelröhren) erfolgt die Verkehrsführung in Ost-West-Richtung auf 2 Fahrspuren. Für die Richtung West-Ost erfolgt der Ausbau ebenfalls für 2 Fahrspuren. Die Inbetriebnahme erfolgt hier jedoch nur mit einer Fahrspur. In dieser Röhre besteht zukünftig die Möglichkeit in das Parkhaus des City Carré nach Süden abzubiegen.
Der Gleisführung der DB erfolgt in der Ebene +1 in Nord-Süd-Richtung.
Auf der Westseite der EÜ schließt sich an die Ernst-Reuter-Allee der Damaschkeplatz an. Im Knoten Damaschkeplatz ist die Ernst-Reuter-Allee mit dem Adelheidring (Richtung Süden), dem Magdeburger Ring (Richtung Norden und Süden), den Editharing (Richtung Nordwesten) und dem Busbahnhof (ZOB) (auf der Südseite) verbunden.
Auf der Ostseite der EÜ schließen sich in Richtung Süden der Willy-Brandt-Platz mit Zugang zum Hauptbahnhof Magdeburg, die Brandenburger Straße (aus Richtung Norden) und am östlichen Ende der Baustrecke der Knoten Otto-von-Guericke-Straße/Ernst-Reuter-Allee (Weinarkaden) an.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten
— mit dem Angebot einzureichen:
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen Stand 08-19).
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (HVA B StB Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft Stand 08-19), sofern zutreffend,
— Angaben zum Eignungsleiher, Beschreibung der Teilleistung, OZ und Name des Eignungsleihers (Formblatt HVA B StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit Stand 08.19),
— Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten für die vorgesehenen Unternehmen zur Eignungsleihe bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Formblatt HVA B StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Stand 08-19),
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt HVA B StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen Stand 08-19), sofern zutreffend,
Präqualifizierte Unternehmen/Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ (HVA B StB Eigenerklärung Eignung Stand 08-19) vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (HVA B StB Eigenerklärung Eignung Stand 08-19) auch für diese anzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (HVA B StB Eigenerklärung Eignung Stand 08-19) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers:
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (HVA B StB Eigenerklärung Eignung Stand 08-19),
— Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten
— mit dem Angebot einzureichen:
— Bieterangabenverzeichnis,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen Stand 08-19),
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (HVA B StB Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft Stand 08-19), sofern zutreffend,
— Angaben zum Eignungsleiher, Beschreibung der Teilleistung, OZ und Name des Eignungsleihers (Formblatt HVA B StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit Stand 08.19),
— Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten für die vorgesehenen Unternehmen zur Eignungsleihe bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Formblatt HVA B StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Stand 08-19),
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt HVA B StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen Stand 08-19), sofern zutreffend.
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ (HVA B StB Eigenerklärung Eignung Stand 08-19) vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (HVA B StB Eigenerklärung Eignung Stand 08-19) auch für diese anzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (HVA B StB Eigenerklärung Eignung Stand 08-19) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers:
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (HVA B StB Eigenerklärung Eignung Stand 08-19),
— Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223.