Chirurgisches Grundinstrumentarium und Steril-Container, inklusive Integrationsdienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021/EU/E22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Chirurgisches Grundinstrumentarium und Steril-Container, inklusive Integrationsdienstleistung
Chirurgisches Grundinstrumentarium und Steril-Container, inklusive Integrationsdienstleistung
Entsprechend der beigefügten Leistungsbeschreibung sowie der Instrumenten- und Container-Liste.
Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über diese Vergabeplattform. Für die Sicherstellung des Erhalts und Berücksichtigung vertragsrelevanter Informationen muss der Bieter sich auf dieser Vergabeplattform kostenfrei registrieren. Sofern der Bieter sich nicht registriert oder diese Inhalte nicht bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat, muss sein Angebot ausgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Entsprechend der Checkliste Teil A-C, Anlage 1
2. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes,
3. Bewerbungsbedingungen,
4. Allg. Auftrags- und Zahlungsbedingungen,
6. Bewerbererklärung national,
8. Besondere Vertragsbedingungen,
10. Angebotsschreiben,
11. Erfassungsbogen MPG,
15. Hinweis zur Wirtschaftlichkeitsanalyse,
16. Leistungsverzeichnis,
21. Eigenerklärung: Es liegt keine Insolvenz/Liquidation vor.,
22. Eigenerklärung: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.,
23. Bescheinigung vom Finanzamt zur Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben,
24. Gültige Bescheinigung zur Entrichtung der Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung.,
25. Gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. (Unbedenklichkeitsbescheinigung),
26. Gewerbean- bzw. ummeldung, Gewerbeerlaubnis,
27. Eintragung im Berufs und Handelsregister (Handelsregisterauszug),
28. Angaben zum Gesamtumsatz und zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärung),
29. Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Eigenerklärung),
30. Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht (Bescheinigung der Versicherung),
32. Eigenerklärung entsprechend den Bestimmungen und Gesetzen des Landesvergabegesetzes LSA,
33. Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB §§ 123, 124,125,
34. Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB § 128.
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]