2-Photonenmikroskop und Laser Referenznummer der Bekanntmachung: 53/2020/EU/E17
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
2-Photonenmikroskop und Laser
2-Photonenmikroskop und Laser entsprechend Leistungsverzeichnis.
2-Photonenmikroskop für ex vivo Untersuchungen
Institut für Physiologie
Medizinische Fakultät
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Gebäude 13, Raum 1.20
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
Siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 16).
Stimmbarer Ti:Saphir-Laser für ein 2-Photonenmikroskop
Institut für Physiologie
Medizinische Fakultät
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Gebäude 13, Raum 1.20
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
Siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 16).
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über diese Vergabeplattform. Für die Sicherstellung des Erhalts und Berücksichtigung vertragsrelevanter Informationen muss der Bieter sich auf dieser Vergabeplattform kostenfrei registrieren. Sofern der Bieter sich nicht registriert oder diese Inhalte nicht bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat, muss sein Angebot ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2-Photonenmikroskop für ex vivo Untersuchungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uckfield East Sussex
NUTS-Code: UKJ2 Surrey, East and West Sussex
Postleitzahl: TN22 1QQ
Land: Vereinigtes Königreich
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.scientifica.uk.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stimmbarer Ti:Saphir-Laser für ein 2-Photonenmikroskop
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37081
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.intelligent-imaging.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftrag wird im SAP- System des UKMD angelegt und über Faxmail versendet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB — Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB — Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.