Kassen-, Aufsichts- und technischer Dienst in Kultureinrichtungen der Stadt Dessau-Roßlau Referenznummer der Bekanntmachung: 26/2021 De-Ro
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed] / 2260
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dessau-rosslau.de
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eVergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kassen-, Aufsichts- und technischer Dienst in Kultureinrichtungen der Stadt Dessau-Roßlau
Kassen-, Aufsichts- und technischer Dienst in Kultureinrichtungen der Stadt Dessau-Roßlau.
Stadt Dessau-Roßlau
Kassen-, Aufsichts- und technischer Dienst in Kultureinrichtungen der Stadt Dessau-Roßlau.
Optionale Verlängerung jahresweise um weitere 3 Jahre à je 12 Monate
Siehe Pkt. II 2.7 optionale Verlängerung jahresweise um weitere 3 Jahre à je 12 Monate
Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de.
Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden:
Elektronisch in Textform.
Elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
Elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Zulassung mehrerer Hauptangebote: ja
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ und „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ sind erhältlich unter www.dessau-rosslau.de – Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
— Bewerbererklärung gem. RdErl. MW21.11.2008 – 41 – 3257/03
Erklärungen nach LVG LSA sind mit dem Angebot vorzulegen (auch für Nachunternehmer, soweit zutreffend):
— Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§12 LVG LSA),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§13 Abs. 2 und 4 LVG LSA),
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung.
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen (auch für Nachunternehmer) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der Mindest-Jahresumsatz einer dieser Jahre sollte mindestens [Betrag gelöscht] EUR Netto betragen.
Zu beachten: Seit dem 1.1.2013 gilt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA) vom 19.11.2012, veröffentlicht GVBl. LSA Nr. 23/2012 vom 30.11.2012
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden auf Grundlage der Vergabeverodnung (VgV) nachgefordert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ und „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ sind erhältlich unter www.dessau-rosslau.de – Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
— Nachweis der Haftpflichtversicherung zu Personen- und Sachschäden (Der Bieter muss mittels Eigenerklärung bestätigen, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt bzw. sich verbindlich verpflichten, im Falle einer Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung spätestens zum geplanten Vertragsbeginn abzuschließen. Die folgenden Mindestdeckungssummen sind zu erreichen:
— Personenschäden und/oder Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Schlüsselverlustschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Datenschutz Versicherung [Betrag gelöscht] EUR);
— Referenznachweise, mindestens 3
Eine Liste der wesentlichen, in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen bezogen auf vergleichbare Projekte mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber Beschreibung der für die Ausführung zur Verfügung stehenden Mitarbeiter Benennung eines während der Auftragsdauer ständigen Ansprechpartners, der Verantwortlich zuständig ist für die organisatorische Koordination Beschreibung der Support Möglichkeit gemäß Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis
— Führungszeugnis der/des Geschäftsführung
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden auf Grundlage der Vergabeverodnung (VgV) nachgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabe-Nr. 26/2021 De-Ro
Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Unterlagen
Tag: 20.1.2021
Ende für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften für die Angebotsabgabe: 11.2.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3455140
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06813
Land: Deutschland