Neuanbindung Industrie- und Gewerbepark Burg, 1. bis 3. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 20-011

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burg
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39288
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neuanbindung Industrie- und Gewerbepark Burg, 1. bis 3. BA

Referenznummer der Bekanntmachung: 20-011
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Burg (bei Magdeburg) beabsichtigt eine Neuanbindung an den bestehenden Industrie- und Gewerbepark zu errichten (1. BA), die vorhandene Anbindung über die Lindenallee auszubauen (2. BA) sowie den Industrie- und Gewerbepark um eine Fläche von ca. 28 ha zu erweitern (3. BA).

Für planerische Entwicklung des Gebietes ist die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe von Planungsleistungen erforderlich, konkret mit der aktuellen Veröffentlichung die Objektplanung Verkehrsanlagen in Form eines entsprechenden Vertrages. Daher wurden mittels Auftragsbekanntmachung interessierte Planungsbüros gebeten, sich um die Ausführung der Leistungen gemäß HOAI 2013 §45 zu bewerben.

Durch den Auslober, Stadt Burg, wurde eine Machbarkeitsstudie sowie ein Umleitungskonzept in Auftrag gegeben, welche durch das Planungsbüro Magdeburg Ingenieurgesellschaft mbH (vorbefasstes Unternehmen) erstellt wurde. Die Machbarkeitsstudie und das Umleitungskonzept werden Bestandteil dieses Vergabeverfahrens und wird allen Bewerbern zugänglich gemacht, siehe Anlagen. Gemäß § 7 VgV bestätigt das Planungsbüro Magdeburg Ingenieurgesellschaft mbH, dass mit seiner Beteiligung an der Vorbereitung des vorliegenden Vergabeverfahrens den Wettbewerb nicht verzerren kann.

In diesem EU-weiten Vergabeverfahren sollen Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen vergeben werden. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens möchte sich der Auftraggeber ein Bild vom bietenden Büro in Hinsicht auf Methodik zur Kosten- und Terminplanung, zur Projektabwicklung, zur Qualitätssicherung und zum Honorarangebot machen.

Die Terminplanung sieht vor, die Maßnahme im Zeitraum Januar 2022 bis Dezember 2023 zu realisieren.

Es steht ein vorläufiges Gesamtbudget von 7,70 Mio. EUR brutto (KG 200-700) zur Verfügung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Hauptort der Ausführung:

Lindenallee

39288 Burg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen 2 bis 9 für die Objektplanung Verkehrsplanung gemäß HOAI § 45 ff. zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vorerst vertraglich die Leistungsphasen 2 bis 3 für die Anbindung an den Industrie- und Gewerbepark (1. BA), den Ausbau der Lindenallee (2. BA) sowie die Neuerschließung von Gewerbeflächen (3. BA) beauftragt. Für den 1. und 2. BA liegt eine Machbarkeitsstudie sowie ein Umleitungskonzept vor. Daher wird die LPH 2 beider Bauabschnitte mit jeweils 50 % bewertet. Die Entwurfsplanung (LP 2 bis 3) einschließlich Fördermittelantrag soll für den 1. BA und 2. BA bis Ende Juni 2021 vorliegen. Die nachfolgenden Leistungsphasen 4 bis 8 sowie der 3. BA sollen bis Ende Juli 2023 fertiggestellt werden. Siehe dazu Punkt II.2.7 (Laufzeit des Vertrags).

Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.

Die ausgeschriebene Aufgabe besteht aus der Planung eines neuen Anbindung an den Industrie- und Gewerbepark Burg.

__________ Termine:

Bewerbungsfrist/Abgabe Teilnahmeanträge ....................... voraussichtlich bis 24.9.2020 Einladung der ausgewählten Teilnehmer zum Verhandlungsverfahren .................................................. voraussichtlich 12.10.2020 Bietergespräche ............................................................geplant am 10.11.2020

Der genaue Termin mit Nennung der Uhrzeit und der genauen Örtlichkeit für das Bietergespräch wird voraussichtlich bis 12.10.2020 schriftlich bekanntgegeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorstellung Planungsteam / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise am vergleichbaren Referenzprojekt / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: allgemeine/besondere Arbeitsweise / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Präsenz vor Ort / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Auswahlkriterium im VgV- Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen ist das Bieter-/Verhandlungsgespräch, in dem sich der Auftraggeber ein Bild vom bietenden Büro in Hinsicht auf Methodik zur Kosten- und Terminplanung, zur Projektabwicklung, zur Qualitätssicherung und zum Honorarangebot machen möchte. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Planungsleistung besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Bieter-/Verhandlungsgespräch.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Konkrete Termine werden mit Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gemacht.

2. Aufgabenstellung mit Bewertungsmatrix für Verhandlung sowie Bearbeitungszeit liegen dieser Auftragsbekanntmachung bei.

3. Die Machbarkeitsstudie und Umleitungskonzept liegen diesem Vergabeverfahren anliegend bei.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 20-011
Bezeichnung des Auftrags:

Neuanbindung Industrie- und Gewerbepark Burg, 1. bis 3. BA

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 391 / 2566-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.pmi-md.de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Elektronische Signatur auf elektronisch übermittelten Abschlusserklärungen: Unterzeichnende erklären förmlich, dass von ihnen angegebene Informationen genau und korrekt sind, sie sich der Konsequenzen schwerwiegender Täuschungen bewusst sind. Sie erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen. Teilnahme am Verfahren erfolgt über den TA, der um die in Pkt. III.1) + III.2) geforderten Angaben/Nachweise zu ergänzen ist.

— Vollständig ausgefüllter Antrag mit Eigenerklärung ist fristgerecht einzureichen. Per E-Mail/Fax/auf dem Postweg eingereichte TA bleiben unberücksichtigt. Unvollständige Bewerbungen, fehlende geforderte Angaben, Nachweise, Referenzen werden ausgeschlossen, wenn diese nicht auf Anforderung innerhalb der gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, wenn Übereinstimmung mit dem Original zweifelsfrei gegeben ist. Mit der Unterschrift bestätigt Bewerber die Richtigkeit aller in Eigenerklärung gegebenen Angaben. Der AG behält sich vor, widersprüchliche, unvollständige/fehlende, nicht jedoch fehlerhafte bzw. falsche Erklärungen oder Nachweise, entsprechend § 56 (2-4) VgV nachzufordern, ohne dass jedoch insoweit bereits ein Ermessen ausgeübt wurde.

— Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorliegen (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat den AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. Angaben im TA zu erbringen. Nur mit ausnahmsweise vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist weitere, im TA nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.

— Für gesamte Projektlaufzeit ist personelle Kontinuität hinsichtlich Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Kommunikationssprache auf der Baustelle: deutsch.

— Unerwünscht sind allgemeine Werbebroschüren, Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers und zusätzliche über die geforderten hinausgehende Angaben; sie bleiben im Verfahren unberücksichtigt.

— Mehrfachbewerbungen sind unzulässig; eine Mehrfachbewerbung ist auch die von unterschiedlichen Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlichen Niederlassungen eines Büros und Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmers zur Folge (Ausschlusskriterium); Ausnahmen: Bauphysiker/Brandschutzberater, bei Gewährung der Geheimhaltung.

— Für Ausarbeitungen der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.

— Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV: Nachauftragnehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich Bieter/Mitglieder einer BG, die den Zuschlag erhalten soll/ en, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmer beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorliegen, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium). Aufgabenstellung, Bearbeitungszeit, Termine Verhandlungsverfahren siehe Punkt II.2.4.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Enthalten Bekanntmachung oder Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen sie nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, wird dem Bewerber die Geltendmachung dieses Rechtsmittels/-anspruches wegen Versäumnis gerichtlich verweigert.

— Einlegen von Rechtsbehelfserklärungen: Der Nachprüfungsantrag gem. §160 (3) GWB ist unzulässig, wenn folgender Sachverhalt vorliegt:

1.) Der Antragsteller hat geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt, gegenüber dem Auftraggeber jedoch nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt. Der Fristablauf gem. §134 (2) bleibt unberührt.

2.) Erkennbare Verstöße in der Bekanntmachung gegen Vergabevorschriften werden nicht bis spätestens vor Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt.

3.) Erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den ausgereichten Vergabeunterlagen werden nicht spätestens bis Fristablauf der Angebotsabgabe gerügt.

4.) Mehr als 15 Kalendertage nach eingegangener Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind vergangen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2021