Neubau Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg – Ortswehr Burg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burg
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39288
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtburg.info
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg – Ortswehr Burg
Die Stadt Burg beabsichtigt, ein neues Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Burg – Ortswehr Burg – errichten zu lassen. Das zur Verfügung stehende Baufeld besitzt eine Fläche von ca. 5 500 m2. Die planungsrechtliche Entwicklung des Standortes erfolgt gemäß Beschlussvorlage 104/2019 vom 12.09.2019 durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Am Conrad-Tack-Ring“, die die inhaltliche Ausgestaltung des Bebauungskonzeptes in einen Rechtsrahmen setz und die baurechtliche, umweltrechtliche sowie sonstige rechtliche Sicherung des Standortes übernimmt. Die Rechtskräftigkeit wird im 3. Quartal 2021 erwartet. Die Baumaßnahme unterliegt der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
In diesem EU-weiten Vergabeverfahren sollen Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung vergeben werden.
Die Terminplanung sieht vor, die Maßnahme im Zeitraum Januar 2022 bis Dezember 2023 zu realisieren.
Es steht ein Gesamtbudget von 5,0 Mio. EUR brutto (KG 200-700) zur Verfügung.
Conrad-Tack-Ring
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff., Anlagengruppen 1 bis 3 in Verbindung mit Anlage 15 zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vorerst vertraglich die Leistungsphasen 1 bis 3 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses beauftragt. Die Entwurfsplanung (LP 1 bis 3) einschließlich Fördermittelantrag soll bis Ende Juni 2021 vorliegen. Die nachfolgenden Leistungsphasen 4 bis 8 sollen bis Ende Juli 2023 fertiggestellt werden. Siehe dazu Punkt II.2.7 (Laufzeit des Vertrags).
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Die ausgeschriebene Aufgabe besteht aus der Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Burg – Ortswehr Burg.
Termine:
Bewerbungsfrist/Abgabe Teilnahmeanträge ....................... voraussichtlich bis 24.9.2020
Einladung der ausgewählten Teilnehmer zum Verhandlungsverfahren .................................................. voraussichtlich 12.10.2020
Bietergespräche ............................................................geplant am 12.11.2020
Die genauen Termine mit Nennung der Uhrzeit und der genauen Örtlichkeit für die Bietergespräche werden voraussichtlich bis 12.10.2020 schriftlich bekanntgegeben.
Auswahlkriterium im VgV- Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 ist das Bieter-/Verhandlungsgespräch, in dem sich der Auftraggeber ein Bild vom bietenden Büro in Hinsicht auf Methodik zur Kosten- und Terminplanung, zur Projektabwicklung, zur Qualitätssicherung und zum Honorarangebot machen möchte. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Planungsleistung besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Bieter-/Verhandlungsgespräch.
1. Konkrete Termine werden mit Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gemacht.
2. Aufgabenstellung mit Bewertungsmatrix für Verhandlung sowie Bearbeitungszeit liegen dieser Auftragsbekanntmachung bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg – Ortswehr Burg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 391 / 544342-0
Fax: +49 391 / 544342-99
Internet-Adresse: https://www.itg-ing.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Signatur auf elektronisch übermittelten Abschlusserklärungen: Unterzeichnende erklären förmlich, dass von ihnen angegebene Informationen genau und korrekt sind, sie sich der Konsequenzen schwerwiegender Täuschungen bewusst sind. Sie erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen. Teilnahme am Verfahren erfolgt über den TA, der um die in Pkt. III.1) + III.2) geforderten Angaben/Nachweise zu ergänzen ist.
— Vollständig ausgefüllter Antrag mit Eigenerklärung ist fristgerecht einzureichen. Per E-Mail/Fax/auf dem Postweg eingereichte TA bleiben unberücksichtigt. Unvollständige Bewerbungen, fehlende geforderte Angaben, Nachweise, Referenzen werden ausgeschlossen, wenn diese nicht auf Anforderung innerhalb der gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, wenn Übereinstimmung mit dem Original zweifelsfrei gegeben ist. Mit der Unterschrift bestätigt Bewerber die Richtigkeit aller in Eigenerklärung gegebenen Angaben. Der AG behält sich vor, widersprüchliche, unvollständige/fehlende, nicht jedoch fehlerhafte bzw. falsche Erklärungen oder Nachweise, entsprechend § 56 (2-4) VgV nachzufordern, ohne dass jedoch insoweit bereits ein Ermessen ausgeübt wurde.
— Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorliegen (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat den AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. Angaben im TA zu erbringen. Nur mit ausnahmsweise vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist weitere, im TA nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
— Für gesamte Projektlaufzeit ist personelle Kontinuität hinsichtlich Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Kommunikationssprache auf der Baustelle: deutsch.
— Unerwünscht sind allgemeine Werbebroschüren, Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers und zusätzliche über die geforderten hinausgehende Angaben; sie bleiben im Verfahren unberücksichtigt.
— Mehrfachbewerbungen sind unzulässig; eine Mehrfachbewerbung ist auch die von unterschiedlichen Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlichen Niederlassungen eines Büros und Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmers zur Folge (Ausschlusskriterium); Ausnahmen: Bauphysiker/Brandschutzberater, bei Gewährung der Geheimhaltung.
— Für Ausarbeitungen der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
— Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem.§ 47 VgV: Nachauftragnehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich Bieter/Mitglieder einer BG, die den Zuschlag erhalten soll/en, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmer beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorliegen, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium). Aufgabenstellung, Bearbeitungszeit, Termine Verhandlungsverfahren siehe Punkt II.2.4).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Enthalten Bekanntmachung oder Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen sie nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, wird dem Bewerber die Geltendmachung dieses Rechtsmittels/-anspruches wegen Versäumnis gerichtlich verweigert.
— Einlegen von Rechtsbehelfserklärungen: Der Nachprüfungsantrag gem. §160 (3) GWB ist unzulässig, wenn folgender Sachverhalt vorliegt:
1) der Antragsteller hat geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt, gegenüber dem Auftraggeber jedoch nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt. Der Fristablauf gem. §134 (2) bleibt unberührt,
2) erkennbare Verstöße in der Bekanntmachung gegen Vergabevorschriften werden nicht bis spätestens vor Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt,
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den ausgereichten Vergabeunterlagen werden nicht spätestens bis Fristablauf der Angebotsabgabe gerügt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach eingegangener Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind vergangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.prolog-architektur.de