Ausbau Eisenbahnknotenpunkt Magdeburg, Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee, 39104 Magdeburg, Willy-Brandt-Platz – Technische Ausrüstung, Einspeisung Betriebsraum, Beleuchtung Ebene 0 (30-ZV-0004/21) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0004/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Eisenbahnknotenpunkt Magdeburg, Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee, 39104 Magdeburg, Willy-Brandt-Platz – Technische Ausrüstung, Einspeisung Betriebsraum, Beleuchtung Ebene 0 (30-ZV-0004/21)
Das Vorhaben „Eisenbahnknoten Magdeburg“ ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes gemäß Bundes-Schienenwege-Ausbaugesetz (BSchWAG) und unterteilt sich in mehrere Ausbaustufen.
Die Baustelle befindet sich in der Gemarkung Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg, Land Sachsen-Anhalt.
Die Ernst-Reuter-Allee ist eine wichtige Ost-West-Verbindung innerhalb der Landeshauptstadt Magdeburg. Der Ausbauabschnitt der Ernst-Reuter-Allee beginnt unmittelbar östlich des Knotenpunktes mit der Olvenstedter Chaussee, Adelheidring, Editharing und reicht in östlicher Richtung bis an den Knotenpunkt mit der Otto-von-Guericke-Straße (Knoten 334).
Im Zuge der Baumaßnahme EÜ ERA MD wird die Ernst-Reuter-Allee zwischen den vorgenannten Knotenpunkten in der Ebene 0 mit 2 Straßenbahngleisen sowie den Flächen für den Fußgängen- und Radfahrverkehr ausgestattet. In der Ebene -1 (Tunnelröhren) erfolgt die Verkehrsführung in Ost-West-Richtung auf 2 Fahrspuren. Für die Richtung West-Ost erfolgt der Ausbau ebenfalls für 2 Fahrspuren. Die Inbetriebnahme erfolgt hier jedoch nur mit einer Fahrspur. In dieser Röhre besteht zukünftig die Möglichkeit in das Parkhaus des City Carré nach Süden abzubiegen.
Der Gleisführung der DB erfolgt in der Ebene +1 in Nord-Süd-Richtung.
Auf der Westseite der EÜ schließt sich an die Ernst-Reuter-Allee der Damaschkeplatz an. Im Knoten Damaschkeplatz ist die Ernst-Reuter-Allee mit dem Adelheidring (Richtung Süden), dem Magdeburger Ring (Richtung Norden und Süden), den Editharing (Richtung Nordwesten) und dem Busbahnhof (ZOB) (auf der Südseite) verbunden.
Auf der Ostseite der EÜ schließen sich in Richtung Süden der Willy-Brandt-Platz mit Zugang zum Hauptbahnhof Magdeburg, die Brandenburger Straße (aus Richtung Norden) und am östlichen Ende der Baustrecke der Knoten Otto-von-Guericke-Straße/Ernst-Reuter-Allee (Weinarkaden) an.
Magdeburg
Ebene 0; Stromversorgung, Energieeinspeisung (30-ZV-0004/21)
Bestehend aus:
— Einspeisung; Energieversorgung über 2 Trenntransformatoren a 125kVA, Erdkabelverlegung, verriegelter Einspeisung,
— Schaltschränken,
— Blitzschutzanlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen (HVA B-StB Eigenerklärzung Eignung Stand 08-19).
Von Bietern in der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig,
— Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters,
— Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes,
— Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig),
— Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
— Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (HVA B-StB Eigenerklärung Eignung 08-19, Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen bezogen auf Angaben in der HVA B-StB Eigenerklärung Eignung Stand 08-19,
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung-
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten
— mit dem Angebot einzureichen:
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen Stand 08-19).
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (HVA B StB Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft Stand 08-19), sofern zutreffend
— Angaben zum Eignungsleiher, Beschreibung der Teilleistung, OZ und Name des Eignungsleihers (Formblatt HVA B StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit Stand 08.19).
— Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten für die vorgesehenen Unternehmen zur Eignungsleihe bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Formblatt HVA B StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Stand 08-19).
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt HVA B StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen Stand 08-19), sofern zutreffend.
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ (HVA B StB Eigenerklärung Eignung Stand 08-19) vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (HVA B StB Eigenerklärung Eignung Stand 08-19) auch für diese anzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (HVA B StB Eigenerklärung Eignung Stand 08-19) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers:
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (HVA B StB Eigenerklärung Eignung Stand 08-19),
— Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223.
An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt Erklärungen (im ORIGINAL) wie folgt abzugeben:
— § 10 Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— § 12 Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— § 13 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung.
Entsprechende Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei und können vorab eingesehen werden unter folgendem Link: http://www.magdeburg.de/Start/Wirtschaft-Arbeit/Unternehmerservice/Ausschreibungen.
Ebenfalls sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende Erklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer im ORIGINAL abzugeben:
— § 10 Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— § 12 Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Abschnitt IV: Verfahren
Magdeburg
Entsprechend § 14 EU VOB/A, keine Teilnehmer zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen – (HVA B StB Eigenerklärung Eignung Stand Stand 08-19). Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen oder behelfsweise im Papieroriginal. Die Eigenerklärung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen oder behelfsweise im Papieroriginal einzureichen, wenn diese nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist.
Mit dem Angebot sind weiterhin einzureichen:
Siehe Bekanntmachung III.1.1, III.1.2, III. 1.3 und III.2.2.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation (u.a. für Bieteranfragen) und für die Angebotseinreichung zu verwenden. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Das Angebotsschreiben (418-20 Angebot2.pdf) ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen.
Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können diese Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original (Papier) unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot (418-20 Angebot1.pdf) ist davon ausgenommen). Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage „Hinweise für elektronische Angebote“ sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Auf die Bestimmungen des § 160 (3) GWB wird hingewiesen. Insbesondere auf Nr.4., wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, sofern 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.