Gefahrenabwehr TTB Vehlitz – Fremdprüfung Oberflächenabdichtung (BA 1 und BA 2) Referenznummer der Bekanntmachung: V III-11-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://laf.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gefahrenabwehr TTB Vehlitz – Fremdprüfung Oberflächenabdichtung (BA 1 und BA 2)
Zur (Langzeit-) Sicherung des Standortes TTB Vehlitz ist vorgesehen, das Teilfeld I sowie die Teilfelder II Nord und Süd mit qualifizierten Oberflächenabdichtungssystemen abzudichten. Hierzu gehört ferner die Herstellung einer funktionierenden Oberflächenentwässerung innerhalb des Tontagebaus einschl. der Wiederherstellung der Vorfeldentwässerung und der Vorflut sowie der Umrüstung des bereits vorhandenen Gasfassungssystems.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fremdprüfung der Teilbereiche Geotechnik und Geokunststoffe für die Baumaßnahme „Oberflächenabdichtung und Entwässerung“ (BA 1 und BA 2) am Standort des TTB Vehlitz.
Tontagebau Vehlitz
39291 Gommern OT Vehlitz
Durchführung einer vollumfänglichen Fremdprüfung mit im Wesentlichen:
— Fortschreiben Qualitätssicherungsplan (QSP),
— Qualitätssicherung Geotechnik – Eignungsprüfungen,
— Qualitätssicherung Geotextilien und PEHD-Bauteile – Eignungsprüfungen,
— Qualitätssicherung Probefelder (3 St.),
— Qualitätssicherung Geotechnik – Einbauprüfungen,
— Qualitätssicherung Geotextilien und PEHD-Bauteile – Einbauprüfungen,
— Berichterstattung und Dokumentation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gefahrenabwehr TTB Vehlitz – Fremdprüfung Oberflächenabdichtung (BA 1 und BA 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sülzetal OT Osterweddingen
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39171
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Erklärung des Bieters in Form einer Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Formblatt der Vergabestelle,
b) Zur Bestätigung der Einhaltung von an die Vertragsausführungen gestellte Anforderungen sind die folgenden Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
1. Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (siehe Formblatt zu § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA),
2. Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (siehe Formblatt zu § 12 LVG LSA),
3. Falls erforderlich: Nachunternehmererklärung „Tariftreue und Entgeltgleichheit“ auf der Grundlage von § 10 und 15 Absatz 2 LVG Sachsen-Anhalt,
4. Falls erforderlich: Nachunternehmererklärung „Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen“ auf der Grundlage von § 12 und 15 Absatz 2 LVG Sachsen-Anhalt,
5. Falls erforderlich: Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (siehe Formblatt zu § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA),
6. Falls erforderlich: Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft,
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die in Nr. 1 und 6 aufgeführten Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen.
Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt"