Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen mit überwiegend historischen Fahrzeugen im Streckennetz der Harzquerbahn, der Selketalbahn und der Brockenbahn auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE SACHSEN-ANHALT
Postleitzahl: D-39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nasa.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträger Schienenpersonennahverkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen mit überwiegend historischen Fahrzeugen im Streckennetz der Harzquerbahn, der Selketalbahn und der Brockenbahn auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

— Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen mit überwiegend historischen Fahrzeugen im Streckenetz der Harzquerbahn, der Selketalbahn und der Brockenbahn auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt mit einer jährlichen Personenverkehrsleistung von insgesamt circa 510 000 Zug km:

KBS 325 Wernigerode – Drei Annen Hohne – Brocken,

KBS 326 Drei Annen Hohne – Eisfelder Talmühle und

KBS 333 Quedlinburg – Alexisbad – Eisfelder Talmühle.

— Leistungszeitraum: 1.1.2021 bis zum Fahrplanwechsel 2034/2035 (bis spätestens zum 31.12.2034),

— Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben. In derartigen Fällen kann der Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (insbesondere Mehr- und/oder Minderleistungen, Leistungsänderungen) verlangen. Die Modalitäten der Vertragsanpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE SACHSEN-ANHALT
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Hauptort der Ausführung:

Sachsen-Anhalt: Wernigerode, Drei Annen Hohne, Brocken, Benneckenstein, Quedlinburg, Alexisbad, Harzgerode und Hasselfelde.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

— Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen mit überwiegend historischen Fahrzeugen im Streckenetz der Harzquerbahn, der Selketalbahn und der Brockenbahn auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt mit einer jährlichen Personenverkehrsleistung insgesamt circa 510 000 Zug km:

KBS 325 Wernigerode – Drei Annen Hohne – Brocken (Brockenbahn),

KBS 326 Drei Annen Hohne – Benneckenstein – Landesgrenze (– Eisfelder Talmühle – Nordhausen) (Harzquerbahn) und

KBS 333 Quedlinburg – Alexisbad/Harzgerode/Hasselfelde – Landesgrenze (– Eisfelder Talmühle) (Selketalbahn).

— Leistungszeitraum: 1.1.2021 bis zum Fahrplanwechsel 2034/2035 (bis spätestens zum 31.12.2034),

— Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben. In derartigen Fällen kann der Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (insbesondere Mehr- und/oder Minderleistungen, Leistungsänderungen) verlangen. Die Modalitäten der Vertragsanpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung des Auftrages im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen durfte, weil ausschließlich die Harzer Schmalspurbahnen GmbH in der Lage ist, die gegenständlichen Leistungen zu erbringen. Vor diesem Hintergrund erachtet der Auftraggeber eine Direktbeauftragung der Harzer Schmalspurbahnen GmbH nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage des §§ 131 Abs. 1 S. 2, 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 4, 17 Abs. 5 VgV für vergaberechtlich zulässig. Nach erfolgter juristischer Prüfung rechtfertigen gewichtige auftragsbezogene Gründe die Beschränkung des Leistungsbestimmungsrechts auf den vorhandenen historischen Bestand der Fahrzeuge aufgrund der besonderen Anforderungen an die Fahrzeuge wegen der geografischen und infrastrukturellen besonderen Gegebenheiten. Dies liegt zum einen darin begründet, dass nur die Harzer Schmalspurbahnen GmbH über geeignete und ausreichende Betriebsmittel zur Erbringung der gegenständlichen Leistungen in historischen Traditionsfahrzeugen mit entsprechender Nostalgie und einem hohen Bekanntheitsgrad verfügt. Bei der Harzer Schmalspurbahnen GmbH handelt es sich um die größte touristische Attraktionen in der Harzregion. Zum anderen erfolgt die Erbringung der gegenständlichen Leistungen in dem im Eigentum der Harzer Schmalspurbahnen GmbH stehenden Streckennetz der Harzquerbahn, der Selketalbahn und der Brockenbahn. Diese Einschätzung wird auch dadurch bestätigt, dass der Auftraggeber im Vorfeld der Auftragsvergabe im Rahmen einer grundsätzlich verpflichtenden Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der VO 1370/2007 (Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S [removed]) über die bekanntzugebenden Angaben hinaus freiwillig die bestehende Absicht zur Auftragsvergabe an die Harzer Schmalspurbahnen GmbH vorab bekannt gemacht hat. Somit hat der Auftraggeber anderen interessierten Unternehmen bereits ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorinformation die Möglichkeit eröffnet, ihr Interesse an dem Auftrag zu bekunden bzw. ihre Einwände gegen die beabsichtigte Vorgehensweise frühzeitig vorzubringen. Daraufhin hat kein Unternehmen Interesse bekundet noch Einwände gegen die beabsichtigte Vorgehensweise vorgebracht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen mit überwiegend historischen Fahrzeugen im Streckennetz der Harzquerbahn, der Selketalbahn und der Brockenbahn auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt.

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wernigerode
NUTS-Code: DEE SACHSEN-ANHALT
Postleitzahl: 38855
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.hsb-wr.de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Eintragungen unter II.1.7) und V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular in den jeweiligen Feldern eine zwingende Angabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber aber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Vorliegend werden die tatsächlichen Werte gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]/[removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB:

„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“

§ 160 GWB:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/01/2021