Salus gGmbH, MRV BBG, Sicherheitszaun/Pforte/Parkplatz, Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BBG-2012-03_024.1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salus-lsa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Salus gGmbH, MRV BBG, Sicherheitszaun/Pforte/Parkplatz, Fliesenarbeiten
LB 024.1 Fliesenarbeiten.
— 80 m2 Wandflächen vorbereiten und grundieren,
— 80 m2 Wandfliesen,
— 95 m Sockelfliese,
— 60 m Abschlussschiene,
— 55 m2 grundieren und spachteln,
— 55 m2 Bodenfliese,
— 20 m2 Betonwerkstein R9,
— 40 Stück Winkelstufen,
— 25 m Sockel aus Betonwerkstein,
— 2 Stück Sauberlauf,
— Nebenleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Bewerbererklärung LSA,
— Erklärungen LVG LSA (Erklärung Tariftreue, Erklärung ILOKernarbeitsnormen Erklärung Nachunternehmer, Erklärung Handwerksrolle),
— Eigenerklärung zur Eignung- Formblatt 124,
— Fbl.223 Auflgiederung der Einheitspreise.
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung,
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich der ausgeschriebenen Leistung.
— Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes vergleichbarer Referenzen mit Angabe von Leistungsgegenstand, Auftragssumme, Leistungszeitraum und
Telefonnummer,
— Verzeichnis Nachunternehmerleistungen- Formblatt 233.
Abschnitt IV: Verfahren
Salus Altmark Holding gGmbH Bereich Einkauf, Vergabestelle, Olga-Benario-Str. 16-18, 06406 Bernburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) Oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39116
Land: Deutschland