Sanierung Editha-Gymnasium, Schulgebäude und Freianlagen, Lorenzweg 81, 39128 Magdeburg — Los 604 Lieferung und Montage Fachunterrichtsräume Naturwissenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0254/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Editha-Gymnasium, Schulgebäude und Freianlagen, Lorenzweg 81, 39128 Magdeburg — Los 604 Lieferung und Montage Fachunterrichtsräume Naturwissenschaften
Ausstattung Fachunterrichtsräume nach Gebäudesanierung.
Magdeburg
Wesentliche Leistungen:
Lieferung und Montage von Fachunterrichtsräumen Biologie-, Chemie- und Physikunterricht.
STARKIII plus EFRE ZS/2016/12/82919
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Editha-Gymnasium, Schulgebäude und Freianlagen, Lorenzweg 81, 39128 Magdeburg — Los 604 Lieferung und Montage Fachunterrichtsräume Naturwissenschaften
Ort: Öhringen
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer und jedes andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären.
Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen — Ausgabe 2017 — Stand 2019)“. Das Formblatt ist mit dem Angebot einzureichen.
Von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot auch die Einheitliche Europäische Eigenerklätung (EEE) vorlegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die EEE auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen nicht präqualifizierten Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstlesitungen — Ausgabe 2017 — Stand 2019) bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Zusammenfassung/ Liste der geforderten Unterlagen:
Mit dem Angebot sind weiterhin einzureichen:
Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsbeschreibung
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit erforderlich)
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit erforderlich)
Erklärungen nach §§ 10,12,13 LVG LSA
Nennung von mindestens 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) über Art und Umfang vergleichbarer Leistungen. Mindestangaben der Referenzen sind Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Art der ausgeführten Leistung.
Art und Umfang der Vergleichbarkeit definieren sich in einer Wertgröße als Angabe der Anzahl der ausgestatteten Räume oder als Auftragssumme.
Nachweis, dass das Gesamtsystem als Einheit zertifiziert ist.
Prüfzeichen TÜV Mark P“ für das Gesamtsystem
„GS“ und „CE“-Zeichen für das Gesamtsystem
VDE-Zertifikat mit Prüfung nach VDE 0789/100 oder gleichwertig für das Gesamtsystem
DVGW-Baumusterzertifikat, Arbeitsblatt G621 für das Gesamtsystem
Baurechtliche Zulassung der Verbindungs- und Befestigungselemente für die vom Hersteller verwendeten Verbindungselemente, die zur Befestigung des Systems an der Decke verwendet werden, da nur baurechtlich zugelassene Befestigungselemente verwendet werden dürfen.
Nachweis über statisch bestimmtes Konstruktionssystem mit Prüfzeugnis TÜV und Nachweisverfahren gemäß DIN EN 1090 und EC3, Anforderungen der DIN 58125 für das Gesamtsystem.
Bedienungsanleitung für das System. Jeder Hersteller muss für sein Deckensystem eine Bedienungsanleitung übergeben die das spezielle Produkt beschreibt um die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung zu prüfen.
Nachweis über die Belastbarkeit jedes einzelnen herabsenkbaren Arbeitsplatzes des Systems durch prüffähige Statik.
Gutachten über die Leistungskonformität der eingesetzten EDV-Verkabelung gemäß den Anforderungen der EN 50173, strukturierte Verkabelung- Referenzliste zu mindestens 3 realisierten Projekten aus den letzten 3 Jahren über vergleichbare Leistungen mit Angaben zu Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme oder Anzahl der ausgestatteten Räume, Ausführungszeitraum diese kann durch die Angabe der Anzahl der ausgestatteten Räume oder als Auftragssumme erfolgen, Ausführungszeitraum
Erschöpfendes Prospektmaterial/ Datenblätter zu jedem angebotenen Produkt in deutscher Sprache.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind weiterhin einzureichen:
Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen
Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Unterauftragnehmer (sofern zutreffend).
Erklärungen nach §§ 10,12 LVG LSA von jedem Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden.
Bestätigung der Wartungsfreiheit durch ein Prüfinstitut, welches nicht mit dem Bieter verbunden sein darf.
Einzelnachweise angebotener Produkte aus der Eigenerklärung zur CE/GS-Kennzeichnung — nicht spezifisch für das Deckensystem sondern für die weiteren angebotenen Einrichtungsgegenstände.
Bemusterung: Musterstücke bzw. Materialmuster
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z. B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u. a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform.
Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen.
Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können die Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot ist davon ausgenommen). Grundsätzlich sind die geforderten Unterlagen von den Unternehmen entsprechend der konkret benannten Vorgaben der Vergabestelle einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Dateien „Nutzung eVergabe“, „Anleitung zur Abgabe von elektronischen Angeboten“ sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Ausschreibungen