Ausführung von Pförtnerdienst/Wachdienst im kommunalen Wohnheim, Einsatz eines Wachmannes für Pförtnerdienste/Durchführung von Zugangskontrollen für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2024 (4 Jahre) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0247/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Ausführung von Pförtnerdienst/Wachdienst im kommunalen Wohnheim, Einsatz eines Wachmannes für Pförtnerdienste/Durchführung von Zugangskontrollen für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2024 (4 Jahre)
Einsatz eines Wachmannes für Pförtnerdienste/Durchführung von Zugangskontrollen zur Einhaltung der Hausordnung für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2024 (4 Jahre).
Kommunales Wohnheim
Albert-Vater-Straße 90
39108 Magdeburg
Einsatz eines Wachmannes für Pförtnerdienste/Durchführung von Zugangskontrollen zur Einhaltung der Hausordnung für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2024 (4 Jahre).
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Verzögerung des Anschlussvertrags, den Leistungszeitraum einseitig zu den festgelegten Konditionen solange zu verlängern, bis das nachfolgende Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung von Pförtnerdienst/Wachdienst im kommunalen Wohnheim, Einsatz eines Wachmannes für Pförtnerdienste/Durchführung von Zugangskontrollen für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2024 (4 Jahre)
Ort: Gräfenhainichen
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vor Abgabe eines Angebotes kann das Objekt nach vorheriger Absprache mit der Wohnheimleiterin, Frau Ohrdorf, besichtigt werden. Frau Ohrdorf steht Ihnen unter der Rufnummer 0391 - 5978028 zur Verfügung (siehe auch Seite 3 der Leistungsbeschreibung Wohnheim).
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer und jedes andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“. Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Das Formblatt „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“ ist im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Vergabestelle vorzulegen, wenn dieses Formblatt nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist.
Präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“ nicht einreichen, sondern den Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer erbringen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, ist die Eignung von denen durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen nicht präqualifizierten Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem „Formblatt „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“ bzw. in der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Das Formblatt „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“ mit nachfolgendem Inhalt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen:
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die vorgenannten Inhalte des Formblattes „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“ ist von jedem nicht präqualifiziertem Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
Weitere Inhalte des Formblattes „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“ die nicht dem Punkt VI.3.) zugeordnet wurden, sind unter den Abschnitten III.1.1), III.1.2) und III.1.3) aufgelistet.
Mit dem Angebot sind weiterhin einzureichen:
— Angebotsschreiben,
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsbeschreibung Bieterangaben, Leistungsbeschreibung Wohnheim,
— Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit erforderlich),
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit erforderlich),
— Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Zertifzierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer (sofern zutreffend) vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eingnungsleihe).
Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen,
— Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifzierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem präqualifizierten Unterauftragnehmer (sofern zutreffend),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original) vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), entsprechend Formblatt „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original) von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer, entsprechend Formblatt „124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)“
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z. B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u. a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform.
Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können die Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot ist davon ausgenommen). Grundsätzlich sind die geforderten Unterlagen von den Unternehmen entsprechend der konkret benannten Vorgaben der Vergabestelle einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Dateien „Nutzung eVergabe“, „Anleitung zur Abgabe von elektronischen Angeboten“ sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Ausschreibungen