Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Kita „Kinderparadies“, Niederndodeleben – Los 03 Referenznummer der Bekanntmachung: 280/20 - Los 03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohe Börde/OT Irxleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-ra.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hoheborde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Kita „Kinderparadies“, Niederndodeleben – Los 03
Vergabe von Planungsleistungen für de Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Kinderparadies“, Niederndodeleben – Los 03.
Hohe Börde
DEUTSCHLAND
Niederndodeleben ist ein Ortsteil der Gemeinde Hohe Börde und befindet sich in der Magdeburger Börde. Mit gut 4 200 Einwohnern ist Niederndodeleben die größte Ortschaft der Gemeinde. Seit 1990 hat sich die Einwohnerzahl mehr als verdoppelt. Neue Wohngebiete belegen die Attraktivität des Wohnens im Grünen vor den Toren der Landeshauptstadt Magdeburg. Niederndodeleben bietet eine Vielzahl an kulturellen Einrichtungen, Mitgliedschaften in Vereinen, Einkaufsmöglichkeiten und eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. (Bahnanschluss)
In Niederndodeleben beginnen die touristischen Radfahrrouten der Holunderwege, welche die Gemeinde umspannen.
Drei Kitas, eine neu gebaute Grundschule mit Erweiterungsbau (2011), die modernisierte Ganztags-Sekundarschule mit der angrenzenden Multifunktions-Sporthalle und großzügigen Außensportanlagen bilden den Bildungsmittelpunkt.
Die Kita „Kinderparadies“ befindet sich in freier Trägerschaft und wurde 2004 eröffnet. Das Gebäude stammt aus dem Jahre 1912.
In der Kita werden derzeit 40 bis 42 Kinder durch 6 Erzieher in 3 Gruppen betreut. Das 2 1/2-geschossige Bestandsgebäude mit Keller befindet sich im alten Dorfkern des Ortes. Die Gruppen- und Waschräume erstrecken sich über das Erd- und Obergeschoss. Der zweite Rettungsweg aus dem Obergeschoss erfolgt über eine Stahlaußentreppe.
Im Keller sind der Hausanschlussraum und die Heizungsanlage untergebracht.
Das Dachgeschoss ist für eine Kitanutzung nicht geeignet, da kein zweiter baulicher Rettungsweg vorhanden ist. Eine barrierefreie Nutzung des Gebäudes ist nicht möglich. Die Außenhülle (Außenwände, Decke zum Kellergeschoss, Dach, Fenster) ist unzureichend gedämmt. Der vorhandene Niedertemperaturkessel mit SSkW und einem Brauchwarmwasserspeicher wurde 1990 eingebaut. Die Haustechnikinstallation ist veraltet. Die letzte malermäßige Instandsetzung der Räume erfolgte 2005.
Es besteht ein hoher energetischer und allgemeiner Sanierungsbedarf.
Angaben zum Projekt
Auf Grund der zuvor genannten Mängel ist der Ersatzneubau einer Kindertagesstätte geplant.
Für den Ersatzneubau hat die Gemeinde ein neues, zurzeit noch unbebautes Grundstück am Standort „Am Mühlenberg“ zur Verfügung gestellt.
Der Ersatzneubau hat den Vorteil, dass bis zur Fertigstellung der neuen Einrichtung die Kinder in der vorhandenen KITA weiter betreut werden können.
Umständliche und auch kostenaufwendige Zwischenlösungen bleiben erspart.
Weitergehende Informationen sind der Anlage B der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sind bereits vom Planungsbüro A+I Planungsbüro Seidl & Dr. Heinecke erbracht worden. Das Planungsbüro wird sich an dieser Ausschreibung auch beteiligen.
Die Maßnahme soll mit Mitteln der Städtebauförderung des Bundes und des Landes Sachsen Anhalt gefördert werden.
Insgesamt werden folgende Lose (jeweils mit separater Bekanntmachung vergeben):
— Gebäudeplanung/Tragwerksplanung (Los 1),
— Technische Gebäudeausrüstung HLS (Los 2),
— Technische Gebäudeausrüstung ELT (Los 3),
— Freianlagen (Los 4).
Diese Bekanntmachung bezieht sich nur auf Los 3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt.
4. Die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt.
5. Die Erklärung bezüglich der Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation gemäß § 12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt.
6. Ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt zu den § 12, 17 und 18.
7. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
8. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
9. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
10. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 8 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
11. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 8 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
2. Soweit eine Beteiligung als Bewerber/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Fachplaner in den Leistungsphasen 4 bis 7 (Genehmigungsplanung),
c) Fachplaner der Leistungsphase 8 (Bauüberwacher).
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation (Eintragung in das Berufsregister oder eine Kopie des Hochschulzeugnisses) beinhalten.
2. Referenzen:
Darstellung mindestens eines Referenzprojektes über vergleichbare Leistungen der Planung und Bauüberwachung einer Kita oder eines vergleichbaren Mehrzweckgebäudes, das in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurde und bei dem der Referenznehmer die Leistungsphasen 4 – 8 für die Technische Gebäudeausrüstung ELT der Anlagengruppen 4, 5 sowie 8 (§ 53 Abs. 2 Nr. 4-6, 8 HOAI) erbracht hat.
Für die jeweilige Referenz sind folgende Angaben zu machen:
− Ort, Art und Umfang der Baumaßnahme bzw. des Referenzprojektes, Nut-zungszweck, Größe, besondere energetische o.ä. Maßnahmen,
− Realisierungszeitraum und Termineinhaltung während des Planungs- und Realisierungszeitraumes unter Angabe des geplanten und tatsächlichen Fer-tigstellungstermins,
− vom Referenznehmer erbrachte Leistungen aufgeschlüsselt nach Leis-tungsbildern und Leistungsphasen der HOAI,
− Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer),
− Kurzbeschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen) (max. 3 DIN A 4 Seiten),
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bieter darauf, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
4. Technische Ausstattung:
Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung.
Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter-/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise wie unter Ziffer 2-4 gefordert, einzureichen. Es ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Darstellung mindestens eines Referenzprojektes über vergleichbare Leistungen der Planung und Bauüberwachung einer Kita oder eines vergleichbaren Mehrzweckgebäudes, das in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurde und bei dem der Referenznehmer die Leistungsphasen 4 – 8 für die Technische Gebäudeausrüstung ELT der Anlagengruppen 4, 5 sowie 8 (§ 53 Abs. 2 Nr. 4-6, 8 HOAI) erbracht hat.
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und dem Fortgang der Arbeiten richtet (mindestens 2 x wöchentlich). Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Die Formblätter und Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse zum Download bereit. Die Verfahrenskommunikation wird unter anderem elektronisch über die Vergabeplattform ab-gewickelt. Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt im entsprechenden Vergabeportal zu registrieren und sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Die Registrierung muss mindestens die eindeutige Bezeichnung des Unternehmens, einen bevollmächtigten Ansprechpartner und eine aktive E-Mail-Adresse, unter der das Unternehmen durchgehend erreichbar ist, enthalten. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen wird die Auftraggeberin nur gegenüber registrierten Unternehmen mitteilen. Im Übrigen obliegt es den interessierten Bietern/Bietergemeinschaften, die bereitgestellten Vergabeunterlagen auf etwaige Aktualisierungen hin zu prüfen.
Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.