Direktvergabe öffentlicher Straßenpersonennahverkehrsdienste (ÖPNV) gemäß § 108 GWB i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG) Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 233-533557

Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.halle.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Direktvergabe öffentlicher Straßenpersonennahverkehrsdienste (ÖPNV) gemäß § 108 GWB i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S [removed]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Eisenbahnverkehr
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Gebiet der Stadt Halle (Saale)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen (Stadtbahnen), Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen an die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG).

Die Direktvergabe bezieht sich im Zielnetz auf eine Betriebsleistung von ca. 8,6 Mio. Fahrplan-km pro Jahr (vgl. im Übrigen Ziff. II.2.4) der Vorinformation 2018/S [removed] vom 4.12.2018).

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/01/2021
Laufzeit in Monaten: 270
II.4)Wichtigste Wirtschaftsgüter
Verlängerte Vertragslaufzeit aufgrund der wichtigsten Wirtschaftsgüter, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind: ja

Liste der Wirtschaftsgüter, mithilfe derer die öffentlichen Dienste erbracht werden:

Die HAVAG verfügt über die für die Erbringung der von der Direktvergabe erfassten Verkehrsleistungen erforderlichen Betriebsmittel und Infrastruktureinrichtungen und hat diese für die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags vorzuhalten und zu betreiben. Die Gesellschaft tätigt laufend umfassende Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, insbesondere Fahrzeuge und ortsfeste Infrastruktur. Hervorzuheben ist die Rolle der HAVAG im Rahmen des „Stadtbahnprogramms Halle“. Beim Stadtbahnprogramm handelt es sich um ein Investitionsprojekt, welches insbesondere den Ausbau der dem Schienenverkehr dienenden Infrastruktur der HAVAG zum Gegenstand hat (https://havag.com/Stadtbahn/Stadtbahn). Insoweit wurden in den letzten Jahren und werden auch in der weiteren Zukunft umfangreiche Investitionen getätigt, deren Nutzungsdauern überwiegend über die Laufzeit des öDA hinaus gehen dürften. Auch die Fahrzeugflotte und Infrastruktur für die Busverkehrsleistungen wird vollständig von der HAVAG vorgehalten und betrieben.


Bedeutung der bereitgestellten wichtigsten Wirtschaftsgüter im Verhältnis zu den gesamten Wirtschaftsgütern, die für die Erbringung der öffentlichen Dienste erforderlich sind (geschätzter prozentualer Anteil der bereitgestellten Wirtschaftsgüter an den gesamten Wirtschaftsgütern, die zur Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen verwendet werden):

Die HAVAG stellt nahezu alle wichtigen Wirtschaftsgüter, die für die Erbringung der Verkehrsleistungen erforderlich sind oder werden. Ohne die von Seiten der HAVAG bereitgestellten Wirtschaftsgüter wären die durch öDA vergebenen Verkehrsleistungen nicht erbringbar und sind somit unverzichtbar.


Überwiegende Nutzung der Wirtschaftsgüter (geschätzter prozentualer Anteil an bereitgestellten Wirtschaftsgütern im Vergleich zu den Wirtschaftsgütern, die für Aktivitäten verwendet werden, die nicht die öffentlichen Dienste betreffen):

100 %

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:

Die Ausgleichsparameter bzw. die Höhe der Ausgleichsleistungen, die der zuständigen Behörde zuzurechnen sind, sind in dem der HAVAG erteilten öffentlichen Dienstleistungsauftrag festgelegt. Die nach dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Ausgleichsleistungen entsprechen den Vorgaben des Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

III.1.2)Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Spezifikationen ausschließlicher Rechte eingeräumt:

Dem beauftragten Betreiber ist im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG zum Schutz der betrauten Verkehre das Recht eingeräumt, während der Geltungsdauer des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die von diesem erfassten öffentlichen Personenbeförderungsleistungen (vgl. Bekanntmachung 2018/S [removed] vom 4.12.2018) unter Ausschluss anderer Verkehrsunternehmen zu erbringen. Dabei sind solche Verkehre, die das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nur unerheblich beeinträchtigen, nicht ausgeschlossen.

III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen
An den Betreiber vergebener Prozentsatz 100%
(der verbleibende Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.4)Soziale Standards
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer, transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den betreffenden Diensten stehend gelten).:

Bei der Ausführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags hält die HAVAG die nach dem Unionsrecht, dem nationalen Recht oder Tarifverträgen geltenden sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen ein. Für die zur Erbringung der Linienverkehrsleistungen eingesetzten Beschäftigten ist insbesondere ein jeweils gültiger repräsentativer Tarifvertrag gemäß § 10 Abs. 2 Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA) anzuwenden.

III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:

Die gemäß öDA zu beachtenden Mindestanforderungen an die zu erbringenden öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Halle sind im jeweiligen Nahverkehrsplan der Stadt Halle (Saale) beschrieben (https://www.halle.de/de/Verwaltung/Stadtentwicklung/Verkehr-allgemein/Planung/Nahverkehrsplan/index.aspx). Die im Übrigen einzuhaltenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergeben sich aus dem öDA, insbesondere: Durchführung des Fahrbetriebs im Linienverkehr mit Bussen, Straßen- bzw. Stadtbahnen, AST/ Linien-Taxen und sonstigen Kraftfahrzeugen einschl. Fahrzeugvorhaltung, Organisation von bedarfsorientierten Angeboten; Errichtung, Betreiben und Vorhalten ortsfester Infrastruktur für den Bus- und Schienenbetrieb; Durchführung des Stadtbahnprogramms Halle; Verkehrsmanagement; Anwendung der im Bedienungsbiet der Stadt jeweils geltenden Beförderungstarife des MDV. Die Stadt Halle hat sich im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags vorbehalten, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öDA an veränderte Verkehrsbedürfnisse, den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche oder finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich insbesondere sowohl auf den Bestand und den Verlauf der Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken.

III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:

Gründe für den Verzicht auf eine wettbewerbliche Ausschreibung des öDA: Die Entscheidung zur Direktvergabe der Verkehrsleistungen erfolgte u.a. aufgrund folgender Zielsetzungen: Sicherstellung eines laufenden Einflusses auf die Verkehrsleistung; Sicherung von Arbeitsplätzen im ÖPNV zu sozial adäquaten Konditionen; Gewährleistung von Flexibilität und Gestaltungsspielräumen insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Stadtbahnprogramms Halle; Werterhalt des kommunalen Beteiligungsvermögens. In Anwendung des EuGH-Urteils vom 21.3.2019 (C-266/17, C 267/17, C-267/17) ist die Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach den Bestimmungen des § 108 GWB und im Übrigen nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (mit Ausnahme des Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007) i.V.m. dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgenommen worden. Die Vergabeabsicht wurde mit Vorabinformation vom 4.12.2018 (2018/S [removed]) bekannt gemacht, wobei unschädlich ist, dass die Direktvergabeart noch in der Vorinformation als eine „Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2" der Verordnung (EG) 1370/2007 bezeichnet worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 3.7.2019 – Verg 51/16 – sowie vom 19.2.2020 – Verg 26/17 -). Die öDA-Erteilung durfte in zulässiger Weise in Form eines Beschlusses des Stadtrats der Stadt Halle (Saale) mit anschließender gesellschaftsrechtlicher Umsetzung erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Nach dem Inhalt des öffentlichen Dienstleistungsauftrags wird sichergestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das allgemeine Inhouse-Geschäft nach § 108 Abs. 1, 2 GWB während seiner Laufzeit aufrechterhalten bleiben.

III.2)Qualitätsziele
III.2.1)Beschreibung
Sonstige Qualitätsziele:

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag enthält Regelungen bzgl. der Nachweisführung und Kontrolle von Qualität und Quantität der Leistungserbringung durch den ausgewählten Betreiber.


III.2.2)Angaben zu Belohnungen und Sanktionen:

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag enthält Regelungen für ein Anreizsystem und schafft Anreize zur Qualitätsverbesserung bzw. Sicherstellung der Qualität sowie einer wirtschaftlichen Leistungsdurchführung.

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/11/2020
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Freiimfelder Straße 74
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3455810
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.havag.com
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen in Bezug auf den gewählten Betreiber: Die Stadtwerke Halle GmbH hält sämtliche Aktien an der HAVAG. Die Stadt Halle hält sämtliche Geschäftsanteile an der Stadtwerke Halle GmbH.

Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Halle
Postleitzahl: 06100
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.halle.de
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Freiimfelder Straße 74
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3455810
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.havag.com
V.2.4)Angaben zum Auftragswert (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

Mit dieser Bekanntmachung wird die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB veröffentlicht. Auf die Präklusionsregelung des § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der hier bekannt gemachten Auftragsvergabe 30 Kalendertage nach Veröffentlichung ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union beträgt (vgl. zu § 135 GWB https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html).

Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich nicht um eine Vergabe von Dienstleistungen im Eisenbahnverkehr (vgl. Ziffer II.1.3.). Das vorliegende Formular wird gleichwohl verwendet, da ein entsprechendes Formular für den straßengebundenen Personennahverkehr nicht existiert.

Die Angabe zu Ziff. V.2.4. entspricht einem Schätzwert.

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Landesverwaltungsamt Halle, 1. und 2. Vergabekammer, Ernst – Kamieth – Straße 2, 06112 Halle (Saale), Fax: +49 3[removed]; Infos unter: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/12/2020